Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 47

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 47 (Abschl. EV DDR 1978, S. 47); hebung des Haftbefehls beim Gericht zu beantragen (§ 132 Abs. 1 StPO). War der Beschuldigte während des Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft und wurde das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt, weil keine Straftat vorlag oder weil nicht er die festgestellte Straftat begangen hatte (erfolgte also die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen zur Strafverfolgung), gehört die Verfahrenseinstellung zu den Bedingungen, bei deren Vorliegen dem Beschuldigten eine Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft zustehen kann (8 369 StPO). Über das Bestehen dieses Entschädigungsanspruchs entscheidet der zuständige Staatsanwalt dem Grunde nach (8 374 StPO). Nachdem das Untersuchungsorgan das Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts eingestellt hat, verfügt es die Akte unverzüglich an den Staatsanwalt ab. Der Staatsanwalt entscheidet dann dem Grunde nach über den Anspruch des Beschuldigten. Diese Entscheidung zusammen mit der Einstellungsverfügung des Untersuchungsorgans stellt der Staatsanwalt dem Betroffenen zu.19 2.7. Die Beendigung des Ermittlungsverfahrens durch den Tod des Beschuldigten Abhängig vom Umfang der notwendigen Untersuchungsmaßnahmen wird das Ermittlungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Frist stets über einen längeren oder kürzeren Zeitraum durchgeführt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, daß der Beschuldigte aufgrund eines Unfalls oder auch einer Krankheit verstirbt. Liegt eine dokumentarisch verbürgte Information über den Tod des Beschuldigten vor, ist das Ermittlungsverfahren grundsätzlich zu beenden. Diese Konsequenz ergibt sich zwangsläufig daraus, daß es nach Bekanntwerden des Todes des Beschuldigten weder eine Möglichkeit noch einen Grund zur Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens gibt. In einem solchen Fall ist auch über die in Durchführung des Ermittlungsverfahrens evtl, beschlagnahmten Gegenstände (Sachen oder Rechte) oder über das beschlagnahmte Vermögen des Beschuldigten zu entscheiden. Daher ist zu klären, ob eine Einziehung vom Gesetz (§ 56 Abs. 2 StGB) durch andere Organe als das Gericht vorgesehen ist (in diesem Fall ist das betreffende einziehungsberechtigte Organ zu unterrichten); der Staatsanwalt einen Antrag auf Durchführung eines Ver- 47;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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