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Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 40

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 40 (Abschl. EV DDR 1978, S. 40); Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten Der Beschuldigte muß geistig und körperlich fähig sein, die Verfahrenshandlungen, an denen er mitzuwirken berechtigt ist, zu verstehen. Er muß geistig und körperlich in der Lage sein, in vernünftiger und verständlicher Weise seine Interessen im Strafverfahren zu vertreten, seine Verfahrensrechte auszuüben und seine Verfahrenspflichten zu erfüllen. Als derjenige Verfahrensbeteiligte, der in dem gegen sich selbst gerichteten Strafverfahren wegen des gegen sich selbst bestehenden Straftatverdachts Rede und Antwort stehen soll und der deshalb zur aktiven Mitwirkung einschließlich zu seiner Verteidigung befugt ist, kann und darf der Beschuldigte nicht durch eine andere Person ersetzt werden. Fehlt die Verhandlungsfähigkeit, so liegt ein Prozeßhindernis vor. Allerdings muß das Ermittlungsverfahren nicht in jedem Fall zeitgleich mit der Erkenntnis dieses Mangels eingestellt werden. Es kann jedoch ohne nachfolgende Vernehmung des Beschuldigten weitergeführt werden, um aufzuklären, ob eine Straftat geschehen ist, ob der Beschuldigte Täter dieser Straftat ist und welche Ursachen und Bedingungen der festgestellten Straftat zugrunde liegen. Besteht die Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten auch noch nach dieser Aufklärungsarbeit und wird sie als dauernder Zustand erkannt, muß das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, weil eine gesetzliche Voraussetzung der Strafverfolgung fehlt. Wenn aber damit zu rechnen ist, daß sich der gegenwärtige Zustand in absehbarer Zeit im Hinblick auf die Verhandlungsfähigkeit positiv verändert, weil die Erkrankung des Beschuldigten vorübergehender Natur ist, ist das Ermittlungsverfahren vorläufig einzustellen (vgl. Abschnitt 5.2.1.). Die Verhandlungsunfähigkeit darf jedoch keineswegs verwechselt werden mit der zur Tatzeit bestehenden Zurechnungsunfähigkeit des Beschuldigten, durch die nach § 15 Abs. 1 StGB seine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgeschlossen ist. Wegen dieses materiellrechtlichen Grundes wird das Ermittlungsverfahren nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO eingestellt. 2.5.2. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen Sofern das Untersuchungsorgan nicht bereits während der Prüfung der Anzeige oder Mitteilung ein Prozeßhindernis feststellte und darum von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens abgesehen hat, ist es ebenso wie der Staatsanwalt verpflichtet, diese Prüfung während des Verfahrens ständig durchzuführen. Weder der Be- 40;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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