Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 34

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 34 (Abschl. EV DDR 1978, S. 34); Verdacht gegen eine andere Person, ist nach Anordnung der notwendigen Einleitungsverfügung das Ermittlungsverfahren gegen diese weiterzuführen. So wurde in einem Fall gegen einen bereits einschlägig vorbestraften Täter ein Ermittlungsverfahren wegen Verbrechens nach § 121 Abs. 2 Ziff. 3 StGB eingeleitet. Im Verlaufe der Untersuchung konnte er überführt werden, in zwei Fällen Frauen vergewaltigt zu haben. Im selben Bereich waren jedoch in letzter Zeit mehrere derartige Verbrechen bekannt geworden, wovon in drei Fällen die Beschreibung auf den überführten Täter zutraf. Die Einleitungsverfügung wurde gegen den Beschuldigten um diese Straftaten ergänzt. In den folgenden Vernehmungen gab der Beschuldigte die Begehung dieser Verbrechen auch zu. Als er jedoch den Frauen zur Identifizierung gegenübergestellt wurde, stellten diese sehr bestimmt in Abrede, daß es sich um den Mann handle, der an ihnen ein Verbrechen begangen habe. Daraufhin widerrief auch der Beschuldigte sein Geständnis und erklärte, daß er die weiteren drei Straftaten nur zugegeben habe, um in Ruhe gelassen zu werden. Eine nochmalige detaillierte Vernehmung der drei Geschädigten ergab die Gewißheit, daß nicht der Beschuldigte der Täter war. Folglich mußte die wegén der erwähnten drei Straftaten vorgenommene Erweiterung des Ermittlungsverfahrens rückgängig gemacht werden. Die Ermittlungen zu diesen Fällen wurden gegen Unbekannt weitergeführt. 2.5. Die Einstellung nach § 141 Absatz 1 Ziffer 3 StPO 2.5.1. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist vom Vorhandensein des Straftatverdachts und der gesetzlichen Strafverfolgungsvoraussetzungen abhängig. Beides sind folglich notwendige Bedingungen für die Zulässigkeit eines Ermittlungsverfahrens. Während der Aufklärungstätigkeit trifft das Untersuchungsorgan Sachverhaltsfeststellungen, die es dahingehend prüft, ob sich in ihnen Merkmale und Tatbestände der allgemeinen und speziellen Strafrechtsnormen verwirklichen. Insoweit fällt das Untersuchungsorgan seine Entscheidungen über die Einleitung, die Durchführung und die Art der Beendigung des Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf die im materiellen Strafrecht enthaltenen Bedingungen für das Vorliegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Fehlt eine Voraussetzung für die Erfüllung des strafrechtlichen Tatbestands, so führt das zur Verneinung der Schuldfrage. Völlig anderer Art als die mit der strafrechtlichen Verantwortlich- st;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die Anforderungen an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen, an denen Dugendliche beteiligt ind, im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftaordnung und ihrer weltanschaulichen Grundlage, dem Marxismus-Leninismus. Feindliche können zu Handlungen führen, die offen oder getarnt dem Ziel dienen, die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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