Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 31

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 31 (Abschl. EV DDR 1978, S. 31); verkehr aufgefordert. Ihm sei es aber lediglich gelungen, sie zu küssen. Dann habe sie sich losreißen und weglaufen können. Zeugen waren nicht zugegen. Bei der ersten Gegenüberstellung gab M. die Aufforderung zum Geschlechtsverkehr sowie die Gewaltanwendung zu, durch die er erreicht hatte, die Frau trotz ihres Sträubens zu küssen. Er bestritt allerdings energisch, versucht zu haben, die Frau zur Duldung sexueller Handlungen zu zwingen. Gegen M. wurde aufgrund dieser unklaren Sachlage und des Charakters der Handlung ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung zu sexuellen Handlungen (§ 122 Abs. 1 und 5 StGB) eingeleitet. Alle gegen M. geführten Ermittlungen erbrachten jedoch keine besonderen Hinweise, die sein Verhalten erklärt hätten. Auch in der Beschuldigtenvernehmung verneinte M., solche Absichten gehabt, geschweige eine derartige Handlung begangen zu haben. Bei einer daraufhin nochmals durchgeführten Gegenüberstellung sagte die Frau aus, daß sie sich in ihrer Angst und Aufregung irrtümlich dahingehend geäußert habe, von M. zur Duldung von sexuellen Handlungen genötigt worden zu sein. In Wirklichkeit sei aber M. gar nicht so weit gegangen, er habe sie lediglich umfaßt und geküßt. Angesichts dieses festgestellten Sachverhalts lag keine Straftat, sondern tätliche Beleidigung vor. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin gemäß § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO eingestellt. Der Anzeigenden und auch dem Beschuldigten wurde diese Entscheidung mitgeteilt. In dieser persönlichen Rücksprache wurde die Geschädigte gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich an ein gesellschaftliches Gericht wenden und die Verfolgung der Belästigung als Verfehlung fordern kann. Diese Entscheidung des Untersuchungsorgans ist insofern berechtigt, als Beleidigungen, Verleumdungen (außer in den Fällen des § 139 Abs. 2 und 3 StGB) und Hausfriedensbruch zum Nachteil von Bürgern ausschließlich von gesellschaftlichen Gerichten geahndet werden und die Geschädigten sofort an diese Organe zu verweisen sind. Falls die Geschädigte dieser Möglichkeit nachgeht, kann natürlich das Untersuchungsorgan auf Anforderung das Ergebnis der Untersuchung in einem Protokoll zusammenfassen und dem gesellschaftlichen Gericht übergeben. Anders ist zu verfahren, wenn das Untersuchungsorgan das Ermittlungsverfahren nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO einstellt, weil nicht eine Verfehlung, die sich gegen die Freiheit und Würde des Menschen richtet, sondern eine Eigentumsverfehlung nach § 160 oder § 179 StGB vorliegt. In diesem Fall hat das Untersuchungsorgan soweit das noch erforderlich ist Zeugen festzustellen, zu befragen bzw. zu vernehmen, den Rechtsverletzer zu befragen, 31;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der gerichtete Lösung der Hauptaufgabe Staatssicherheit . Der politisch-operative realisiert sich im spezifischen Beitrag Staatssicherheit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung, Staatsdisziplin und des Schutzes der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entscheidenden politischen, ökonomischen und geistig-kulturellen Prozesse, um damit verbundene Entwick-lungsprobleme, die mit der Überwindung der Nachwirkungen der kapitalistischen Produktions- und Lebensweise, der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen und notwendig machen, im folgenden als Verdachtshinweise definiert. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen Ausgangsinformationen, die nach deren gesicherten Erfahrungen auf das Vorliegen einer oder mehrerer Straftaten hindeuten. Für die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bedeutet das, die Ausgangsinformationen einer ersten politischen, politisch-operativen und rechtlichen Bewertung hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Relevanz zu unterziehen.

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