Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 28

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 28 (Abschl. EV DDR 1978, S. 28); das Untersuchungsorgan verpflichtet, die Sache an den Staatsanwalt mit dem Vorschlag zur Einstellung gemäß § 148 Abs. 1 Ziff. 1 StPO zu übergeben. Denn im Ermittlungsverfahren besitzt nur der Staatsanwalt die Befugnis, endgültig festzustellen, daß in dem betreffenden Einzelfall die Strafsache nicht mehr aufgeklärt werden kann. In einem anderen Fall erstattete die Mutter eines zwölfjährigen Mädchens bei der Volkspolizei Anzeige. Sie behauptete, es sei versucht worden, ihre Tochter zu entführen. Das Mädchen war aufgeregt nach Hause gekommen und hatte erzählt, ihr sei außerhalb des Dorfes ein junger Mann begegnet. Er habe das Mädchen an seinen Personenkraftwagen herangewinkt und es nach dem Weg gefragt. Dann hätte er das Mädchen aufgefordert, bis zur nächsten Straßenkreuzung mitzufahren und ihm dort den Weg noch einmal zu beschreiben. Der junge Mann wäre dann aber viel weiter als bis zur nächsten Straßenkreuzung gefahren. An einer unbelebten Stelle habe er angehalten, das Mädchen geküßt und es trotz seines Sträubens unsittlich berührt. Dem Mädchen sei es schließlich gelungen, sich loszureißen und wegzulaufen. Ohne das polizeiliche Kennzeichen angeben zu können, schilderte das Mädchen den Personenkraftwagen ziemlich eingehend. Sie gab ferner eine genaue Beschreibung des jungen Mannes und seiner Kleidung. Aufgrund der detaillierten Angaben wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Die Ermittlungen ergaben jedoch, daß die Aussage des Mädchens nicht den Tatsachen entsprach. Während der angeblichen Tatzeit hielt sich das Mädchen nachweisbar in Gesellschaft anderer Kinder auf. Schließlich gestand das Mädchen, den Sachverhalt erfunden zu haben. Das Untersuchungsorgan stellte das Ermittlungsverfahren richtigerweise nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO ein, weil keine Straftat vorlag. Auch im nachstehenden Fall lag keine Straftat vor. Eine Bürgerin zeigte bei der Volkspolizei den Diebstahl eines Dederon-Nachthemds im Werte von 90 Mark an. Sie habe das Nachthemd zusammen mit anderer Wäsche auf dem hinter dem Hof befindlichen Trockenplatz aufgehängt. Dort sei es in der Nacht gestohlen worden. Aufgrund des angezeigten Sachverhalts wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Die Ermittlungen verliefen jedoch ergebnislos. Sie erbrachten auch keine Hinweise auf weitere gleichartige oder ähnliche Handlungen im Wohngebiet. Einige Tage später erschien die Bürgerin erneut bei der Volkspolizei und erklärte, daß sie sich geirrt habe. Bei der gestohlenen Sache handle es sich um ein Batist-Nachthemd, das sie vor Jahren für etwa 20 Mark gekauft habe. Es habe durch ständigen Gebrauch nur noch einen geringen Sachwert. Sie bitte um Entschuldigung, daß sie ein 28;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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