Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 27

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 27 (Abschl. EV DDR 1978, S. 27); zeug, das mehrere Tage lang auf dem Gelände eines volkseigenen Betriebes gestanden hatte, sei während dieser Zeit eine Werkzeugtasche mit Werkzeug im Werte von 500 Mark gestohlen worden. Derartige Diebstähle waren in diesem Betrieb in letzter Zeit mehrmals vorgekommen und angezeigt worden. Die Ermittlungen hatten jedoch nie zur Feststellung des Täters geführt. Nach der Untersuchung des neuerlichen Tatorts wurden wiederum mehrere Zeugen vernommen. Sie konnten aber keinerlei brauchbare Hinweise auf den eventuellen Täter geben. Auch der Fahrer und der Beifahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs wurden vernommen. Beide behaupteten, sie hätten innerhalb des Kraftfahrzeugs und an allen nur denkbaren Stellen nach der Werkzeugtasche vergeblich gesucht. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Elf Tage nach Einleitung wurde die Werkzeugtasche mit dem vollständigen Werkzeug unter dem Sitz des Beifahrers, wo sie auch regulär ihren Platz hatte, gefunden. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin mit der Begründung eingestellt, daß der festgestellte Sachverhalt keine Straftat sei. Dieser Einstellungsgrund war unrichtig. Die Werkzeugtasche war nachweisbar längere Zeit nicht auffindbar gewesen. Die in dem Betrieb in letzter Zeit mehrfach festgestellten Diebstähle von wertvollem Werkzeug unterstützten die Vermutung, daß die Wegnahme auch in diesem Fall in rechtswidriger Absicht erfolgte. Dieser Verdacht wurde durch das heimliche Zurückbringen des Werkzeugs nicht widerlegt. Der Täter konnte das Werkzeug zurückgelegt haben, weil er es nur (wenn auch ohne Erlaubnis) vorübergehend benutzen wollte; er konnte es aber auch gestohlen und nach vollendeter Straftat nur darum zurückgebracht haben, weil er fürchtete, die Volkspolizei sei ihm auf der Spur. Bei diesem Stand der Ermittlungen bestand keine Gewißheit darüber, ob eine Straftat geschehen war oder nicht. Erst wenn weitere Ermittlungen einen Sachverhalt ergeben hätten, der das Vorliegen einer Straftat ausschloß, wäre die Einstellung gemäß § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO zu rechtfertigen gewesen. Selbst wenn die allseitig und unvoreingenommen geführten Ermittlungen die Gewißheit erbracht hätten, daß nicht mehr geklärt werden konnte, ob eine Straftat vorlag oder nicht, durfte das Untersuchungsorgan das Verfahren nicht einstellen. Die Einstellung unter diesen Voraussetzungen gehört nicht zu den Befugnissen des Untersuchungsorgans. Auch eine vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Untersuchungsorgan wäre nicht zulässig gewesen, denn der Grund für die vorläufige Einstellung gemäß § 143 Ziff. 1 StPO setzt die Feststellung einer Straftat voraus (vgl. Abschnitt 5.). Da weder für eine Einstellung noch für eine vorläufige Einstellung durch das Untersuchungsorgan die Voraussetzungen Vorlagen, war 27;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes in Gewahrsam genommen werden kann, nennt Abs Satz Personen, die aus Einrichtungen entwichen sind, in die sie zwangsweise eingewiesen wurden.

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