Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 25

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 25 (Abschl. EV DDR 1978, S. 25); wirklicht, liegt keine Straftat nach diesem Strafgesetz vor. Es ist allerdings möglich, daß die vorliegenden Tatsachen den Tatbestand einer anderen Strafrechtsnorm erfüllen, was in jedem Fall zu überprüfen ist. Wenn es aber keine Strafrechtsnorm gibt, deren Tatbestandsmerkmale insgesamt durch die ermittelten Tatsachen realisiert wurden, ist der festgestellte Sachverhalt keine Straftat, und das Verfahren ist gemäß § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO einzustellen. Eine Strafrechtsnorm, deren Tatbestand durch den Sachverhalt nicht verwirklicht wurde, zu Lasten des Beschuldigten sinngemäß auf diesen Sachverhalt anzuwenden, ist sowohl durch Artikel 99 Abs. 2 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik als auch durch Artikel 4 des Strafgesetzbuches verboten. Wenn zum Beispiel in einem wegen Verdachts des Betruges zum Nachteil des sozialistischen Eigentums eingeleiteten Ermittlungsverfahren für die im gesetzlichen Tatbestand u. a. geforderte Täuschung zwecks Veranlassung eines anderen zu einer Vermögensverfügung keine Tatsachen beigebracht werden können, liegt keine Straftat nach § 159 StGB vor. Möglicherweise geht aus den in diesem Ermittlungsverfahren nachgewiesenen Tatsachen hervor, daß der dem sozialistischen Eigentum zugefügte Schaden (er trat als Fehlbestand wertvoller Waren in Erscheinung) durch Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a StGB) oder durch Diebstahl (§ 158 StGB) entstanden ist. Wenn aber die Tatsachen die restlose Verwirklichung auch nicht eines strafrechtlichen Tatbestands zulassen (der Fehlbestand also nicht durch eine Straftat eingetreten ist), muß das Verfahren nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO eingestellt werden. Alle Gründe, aus denen sich ergibt, daß der festgestellte Sachverhalt keine Straftat ist, sind im Strafgesetzbuch enthalten. Es handelt sich hierbei um die nachfolgend aufgeführten materiellrechtlichen Gründe, die sofern sie nicht bereits während der Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen erkannt werden konnten und die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan überhaupt verhinderten zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan führen: Die Handlung entspricht zwar dem Wortlaut eines Tatbestands, ist aber keine Straftat, weil die Schuld des Täters und die Auswirkungen der Tat auf die Rechte und Interessen der Bürger unbedëutend sind (§ 3 Abs. 1 StGB). Es liegt eine Verfehlung gemäß § 4 StGB vor. Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tat aus den in § 15 Abs. 1 StGB genannten Gründen zurechnungsunfähig. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird durch Rechtfertigungsgründe ausgeschlossen (Notwehr, § 17 StGB; Notstand 25;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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