Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 22

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 22 (Abschl. EV DDR 1978, S. 22); anhand vieler Tatsachen unwiderlegt festgestellt worden sein, daß das untersuchte Ereignis eine Straftat ist. Ergaben jedoch die Ermittlungen den Nachweis, daß das Subjekt der festgestellten Straftat nicht der Beschuldigte ist, so zwingt diese Tatsache dazu, das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen (§141 Abs. 1 Ziff. 2 StPO). Um also die gesetzliche Forderung zu erfüllen, jeden Schuldigen, aber keinen Unschuldigen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, muß sich der Untersuchungsführer bei seiner allseitigen und unvoreingenommenen Ermittlungstätigkeit immer wieder davon überzeugen, ob es trotz Tatsachenerkenntnissen, die für das Vorliegen einer Straftat und deren Begehung durch den Beschuldigten sprechen, auch Tatsachen geben kann, die das Nichtvorliegen einer Straftat oder die Nichtbegehung der festgestellten Straftat durch den Beschuldigten begründen. Weil bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens vom Verdacht einer Straftat und vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung ausgegangen wird, bildet die Feststellung der Straftat und der Schuld des Beschuldigten das nächstliegende Ziel der Ermittlungen. Aber wenn sich herausstellt, daß der bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bestehende Verdacht durch die Ermittlungsergebnisse nicht bestätigt wird, tritt die Aufgabe in den Vordergrund, das Nichtvorliegen einer Straftat bzw. die Nichtbegehung dieser Straftat durch den Beschuldigten festzustellen. Muß einerseits die Bejahung des Vorliegens einer Straftat sowie deren Begehung durch den Beschuldigten voraussetzen, daß alle dagegen sprechenden Argumente durch die Ermittlungsergebnisse widerlegt worden sind, so muß andererseits die Verneinung einer Straftat oder deren Verübung durch den Beschuldigten auf Sachverhaltsfeststellungen beruhen, die den Verdacht entkräften. 2.2. Die Charakteristik der Einstellung des Ermittlungsverfahrens Die mit der Wirklichkeit übereinstimmende Feststellung des Sachverhalts und dessen richtige strafrechtliche Würdigung bilden auch für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan das notwendige Fundament. Gemäß § 141 Abs. 1 StPO sind die Untersuchungsorgane befugt, das Verfahren selbständig einzustellen, wenn 1. der festgestellte Sachverhalt keine Straftat ist;6 22;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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