Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 21

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 21 (Abschl. EV DDR 1978, S. 21); durchzuführenden Sachverhaltsfeststellung besitzt folglich der Verdacht volle Existenzberechtigung. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 141 StPO ist aber eine Entscheidung des Untersuchungsorgans, die auf der Feststellung beruht, daß entweder keine Straftat begangen wurde oder daß nicht der Beschuldigte die Straftat verübt hat oder daß gesetzliche Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Für die Einstellung des Verfahrens durch das Untersuchungsorgan ist es also unerläßlich, daß die Feststellung über den Sachverhalt mit der objektiven Wirklichkeit übereinstimmt. Aufgrund seiner aufklärenden und beweisführenden Tätigkeit im Ermittlungsverfahren hat das Untersuchungsorgan seine anfänglichen Kenntnisse über den Sachverhalt so zu vervollständigen, zu prüfen, zu präzisieren und zu dokumentieren, daß es sein ursprünglich wahrscheinliches Wissen über den Sachverhalt zur Qualität nachweisbar wahren Wissens weiterentwickelt. In dieser Wahrheitsfeststellungspflicht besteht der wichtigste Grundsatz der Strafprozeßordnung (§ 8 StPO). Zu dem Weg, der von der Wahrscheinlichkeit (Verdacht) zur Wahrheit der Kenntnisse über den gesamten strafrechtlich erheblichen Sachverhalt führt, wird in § 101 StPO erklärt: „Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben die den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln Dazu sind die erforderlichen Beweise zu ermitteln, zu überprüfen und zu sichern.“ Der § 22 StPO schreibt die Feststellung aller zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Tatsachen in belastender und entlastender Hinsicht vor. Auch die Bestimmung über die Einstellung des Verfahrens durch das Untersuchungsorgan verlangt diese Tatsachenfeststellungen als Ausgangspunkt für Schlußfolgerungen über das Nichtvorliegen einer Straftat (§ 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO) oder über die Nichtbegehung der festgestellten Straftat durch den Beschuldigten (§ 141 Abs. 1 Ziff. 2 StPO). Die Aufgabe, als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten die Straftat und deren Begehung durch den Beschuldigten restlos aufzuklären, liegt dicht neben der Aufgabe, gegebenenfalls das Nichtvorliegen einer Straftat oder die Nichtbegehung der geschehenen Straftat durch den Beschuldigten festzustellen. Daß das Untersuchungsorgan von der einen zur anderen Aufgabe übergehen muß, kann schon durch einzelne Tatsachenfeststellungen bewirkt werden. Bereits das wahrheitsgemäß festgestellte Nichtvorliegen einer einzigen Tatsache, die für die Bejahung der Tatbestandsmäßigkeit des untersuchten Ereignisses unerläßlich ist, führt zur Verneinung des Vorliegens einer Straftat und zwingt zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO. In einer anderen Strafsache mag 21;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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