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Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 174

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 174 (Abschl. EV DDR 1978, S. 174); nächsten Tag zurückzugeben. Erst als er von dem Diebstahl hörte, erinnerte er sich an das Fahrrad. Ihm war es jetzt jedoch peinlich, das Fahrrad zurückzubringen und den Vorfall aufzuklären. Deswegen stellte er es heimlich vor die Werkstatt. Weg im Flußdiagramm Start ► weißes Kästchen Alternativkästchen 1 -* „ja" -*■ Anweisungskästchen -* Alternativkästchen 1a-* „nein"-* Alternativkästchen 1b-* „nein"- Alternativkästchen 1c -* „ja" -* Anweisungskästchen -* Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.3.3.] Beispiel 3* Im Ermittlungsverfahrengegen Bekannt wegen Vergewaltigung (§ 121 Abs. 1 StGB) konnte nicht geklärt werden, ob der außereheliche Geschlechtsverkehr mit Einverständnis der Zeugin durchgeführt worden war oder ob der Beschuldigte gegen die Zeugin Gewalt angewendet hatte. Bedroht hat er die Zeugin nicht; sie war weder wehrlos noch geisteskrank. Weg im Flußdiagramm Start -* weißes Kästchen -* Alternativkästchen 1 -* „nein" -* Konnektor I -* Alternativkästchen 2 -* „ja" Anweisungskästchen -* Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.4.; 2.6. und 6.] Beispiel 4 Der Geschädigte ist durch ein Bierglas, das ihm während einer Schlägerei in einer Gaststätte ins Gesicht geworfen wurde, schwer verletzt worden. Er beschuldigt A. der Tat. Im Ermittlungsverfahren gegen A. wegen schwerer Körperverletzung (§116 Abs. 1 StGB) ergaben die Zeugenvernehmungen eine Reihe einander widersprechender Aussagen hinsichtlich der Täterschaft des Beschuldigten; A. selbst bestritt die Tat. Im Ergebnis der Untersuchung ist nicht auszuschließen, daß ein anderer als der Beschuldigte A. die Tat begangen hat. Weg im Flußdiagramm Start -* weißes Kästchen -* Alternativkästchen 1 „nein" * Konnektor I * Alternativkästchen 2 -► „nein" Alternativkästchen 3 -* „ja" -* Anweisungskästchen -* Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.4.; 2.6. und 6.] Beispiel 5 Der Geschädigte hatte am 24. August 1976 Anzeige wegen Körperverletzung (§115 StGB) gegen seinen Schwiegersohn erstattet und Strafantrag gestellt. Im Ermittlungsverfahren gab der als Beschuldigter vernommene Schwiegersohn die Tat zu. Jedoch konnte die Tatzeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden; die Tat konnte auch schon vor dem 24. Mai 1976 verübt worden sein. Demnach war zweifelhaft, ob die dreimonatige Antragsfrist (§ 2 StGB) am 24. August 1976 verstrichen war. Nach den festgestellten Umständen bestand kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Weg im Flußdiagramm Start -* weißes Kästchen -* Alternativkästchen 1 - „nein" -* Konnektor I -* * Weiter im Flußdiagramm nach Konnektor I der folgenden Seite. 174;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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