Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 174

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 174 (Abschl. EV DDR 1978, S. 174); nächsten Tag zurückzugeben. Erst als er von dem Diebstahl hörte, erinnerte er sich an das Fahrrad. Ihm war es jetzt jedoch peinlich, das Fahrrad zurückzubringen und den Vorfall aufzuklären. Deswegen stellte er es heimlich vor die Werkstatt. Weg im Flußdiagramm Start ► weißes Kästchen Alternativkästchen 1 -* „ja" -*■ Anweisungskästchen -* Alternativkästchen 1a-* „nein"-* Alternativkästchen 1b-* „nein"- Alternativkästchen 1c -* „ja" -* Anweisungskästchen -* Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.3.3.] Beispiel 3* Im Ermittlungsverfahrengegen Bekannt wegen Vergewaltigung (§ 121 Abs. 1 StGB) konnte nicht geklärt werden, ob der außereheliche Geschlechtsverkehr mit Einverständnis der Zeugin durchgeführt worden war oder ob der Beschuldigte gegen die Zeugin Gewalt angewendet hatte. Bedroht hat er die Zeugin nicht; sie war weder wehrlos noch geisteskrank. Weg im Flußdiagramm Start -* weißes Kästchen -* Alternativkästchen 1 -* „nein" -* Konnektor I -* Alternativkästchen 2 -* „ja" Anweisungskästchen -* Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.4.; 2.6. und 6.] Beispiel 4 Der Geschädigte ist durch ein Bierglas, das ihm während einer Schlägerei in einer Gaststätte ins Gesicht geworfen wurde, schwer verletzt worden. Er beschuldigt A. der Tat. Im Ermittlungsverfahren gegen A. wegen schwerer Körperverletzung (§116 Abs. 1 StGB) ergaben die Zeugenvernehmungen eine Reihe einander widersprechender Aussagen hinsichtlich der Täterschaft des Beschuldigten; A. selbst bestritt die Tat. Im Ergebnis der Untersuchung ist nicht auszuschließen, daß ein anderer als der Beschuldigte A. die Tat begangen hat. Weg im Flußdiagramm Start -* weißes Kästchen -* Alternativkästchen 1 „nein" * Konnektor I * Alternativkästchen 2 -► „nein" Alternativkästchen 3 -* „ja" -* Anweisungskästchen -* Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.4.; 2.6. und 6.] Beispiel 5 Der Geschädigte hatte am 24. August 1976 Anzeige wegen Körperverletzung (§115 StGB) gegen seinen Schwiegersohn erstattet und Strafantrag gestellt. Im Ermittlungsverfahren gab der als Beschuldigter vernommene Schwiegersohn die Tat zu. Jedoch konnte die Tatzeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden; die Tat konnte auch schon vor dem 24. Mai 1976 verübt worden sein. Demnach war zweifelhaft, ob die dreimonatige Antragsfrist (§ 2 StGB) am 24. August 1976 verstrichen war. Nach den festgestellten Umständen bestand kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Weg im Flußdiagramm Start -* weißes Kästchen -* Alternativkästchen 1 - „nein" -* Konnektor I -* * Weiter im Flußdiagramm nach Konnektor I der folgenden Seite. 174;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die Eigeninitiative und Verantwortlichkeit der operativen Mitarbeiter nicht gehemmt nicht herabgemindert, sondern gefördert werden. Die Methoden der Anleitung, Erziehung und Überprüfung der inoffiziellen Mitarbeiter.

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