Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 173

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 173 (Abschl. EV DDR 1978, S. 173); Äußerungen eines Psychiaters festgestellt, daß Peter L in hohem Grade schwachsinnig ist und daß seine Zurechnungsunfähigkeit bejaht werden muß. Obwohl seine Eltern auch am Tattage alle ihnen zumutbaren Aufsichtspflichten wahrgenommen hatten, war es ihm gelungen, sich unbemerkt zu entfernen. Zwei 13jährige Jungen (ebenfalls Kinder von Feriengästen) hatten ihn zur Tat veranlaßt und ihm dabei geholfen. Da gegen die Eltern des Peter L. und gegen die beiden Elternpaare der beiden 13jährigen Jungen kein Verdacht auf Verletzung von Erziehungspflichten bestand, war gegen die Eltern kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Weg im Flußdiagramm Start - weißes Kästchen - Alternativkästchen 1 - „ja" - Anweisungskästchen Alternativkästchen 1a - „ja" Anweisungskästchen ► Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.3.3.] Beispiel 1b Der Geschädigte hatte angezeigt, der im gleichen Hause wohnende Z. habe ihm zwei Kaninchen aus dem durch ein Vorhängeschloß gesicherten hölzernen Stall im Hof entwendet; Z. habe zu diesem Zweck das Vorhängeschloß vermutlich mit einem Nachschlüssel geöffnet. In dem gegen Z. eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls von persönlichem Eigentum (§ 177StGB) wurde festgestellt, daß der zwölfjährige Sohn des Geschädigten am Tattage die Kaninchen gefüttert, die Tür des Verschlages jedoch nur angedrückt und nicht verschlossen hatte. Er hatte insoweit seinem Vater nicht die Wahrheit gesagt, weil er wegen seiner Nachlässigkeit Strafe befürchtete. Der Beschuldigte hatte zwar den Stall nicht aufgebrochen, jedoch die zwei Kaninchen, die frei im Garten herumliefen, zu den Kaninchen in seinem eigenen Stall gesetzt. Er wollte sie behalten, obwohl er wußte, daß sie seinem Nachbarn gehörten. Weg im Flußdiagramm Start weißes Kästchen Alternativkästchen 1 „ja" Anweisungskästchen -* Alternativkästchen 1 a „nein" - Alternativkästchen 1 b „ja" Anweisungs- kästchen Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.3.3.] Beispiel 1c Der Geschädigte hatte Anzeige wegen Diebstahls seines Fahrrades erstattet. Das Fahrrad war ihm am Vortage vom Hof seiner Werkstatt entwendet worden. Hinweise auf eine bestimmte Person konnte er nicht geben. Nach Prüfung des Sachverhalts wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Drei Tage später teilte der Geschädigte mit, daß sein Fahrrad in ordnungsgemäßem Zustand wieder auf den Hof vor seiner Werkstatt zurückgestellt worden sei. An dem Fahrrad sei jedoch eine Luftpumpe befestigt, die nachweislich dem im Nebenhaus wohnenden Bürger Sch. gehöre. Das Ermittlungsverfahren wurde nunmehr gegen Sch. eingeleitet. Als der Beschuldigte dazu vernommen wurde, bestritt er jede Diebstahlsabsicht. Weil sein Fahrrad unerwartet nichtfahrbereitwar, er jedoch eilig eine Besorgungzu machen hatte, benutzteerdas Fahrrad des Geschädigten. Vorher dessen Einwilligung einzuholen, war ihm nicht eingefallen. Bei seiner Rückkehr fand der Beschuldigte die Hoftür des Geschädigten verschlossen. Deshalb stellte der Beschuldigte das Fahrrad in seinen eigenen Schuppen und vergaß, es am 173;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 173 (Abschl. EV DDR 1978, S. 173) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 173 (Abschl. EV DDR 1978, S. 173)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

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