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Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 173

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 173 (Abschl. EV DDR 1978, S. 173); Äußerungen eines Psychiaters festgestellt, daß Peter L in hohem Grade schwachsinnig ist und daß seine Zurechnungsunfähigkeit bejaht werden muß. Obwohl seine Eltern auch am Tattage alle ihnen zumutbaren Aufsichtspflichten wahrgenommen hatten, war es ihm gelungen, sich unbemerkt zu entfernen. Zwei 13jährige Jungen (ebenfalls Kinder von Feriengästen) hatten ihn zur Tat veranlaßt und ihm dabei geholfen. Da gegen die Eltern des Peter L. und gegen die beiden Elternpaare der beiden 13jährigen Jungen kein Verdacht auf Verletzung von Erziehungspflichten bestand, war gegen die Eltern kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Weg im Flußdiagramm Start - weißes Kästchen - Alternativkästchen 1 - „ja" - Anweisungskästchen Alternativkästchen 1a - „ja" Anweisungskästchen ► Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.3.3.] Beispiel 1b Der Geschädigte hatte angezeigt, der im gleichen Hause wohnende Z. habe ihm zwei Kaninchen aus dem durch ein Vorhängeschloß gesicherten hölzernen Stall im Hof entwendet; Z. habe zu diesem Zweck das Vorhängeschloß vermutlich mit einem Nachschlüssel geöffnet. In dem gegen Z. eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls von persönlichem Eigentum (§ 177StGB) wurde festgestellt, daß der zwölfjährige Sohn des Geschädigten am Tattage die Kaninchen gefüttert, die Tür des Verschlages jedoch nur angedrückt und nicht verschlossen hatte. Er hatte insoweit seinem Vater nicht die Wahrheit gesagt, weil er wegen seiner Nachlässigkeit Strafe befürchtete. Der Beschuldigte hatte zwar den Stall nicht aufgebrochen, jedoch die zwei Kaninchen, die frei im Garten herumliefen, zu den Kaninchen in seinem eigenen Stall gesetzt. Er wollte sie behalten, obwohl er wußte, daß sie seinem Nachbarn gehörten. Weg im Flußdiagramm Start weißes Kästchen Alternativkästchen 1 „ja" Anweisungskästchen -* Alternativkästchen 1 a „nein" - Alternativkästchen 1 b „ja" Anweisungs- kästchen Halt! [vgl. Abschnitt: 2. bis 2.3.3.] Beispiel 1c Der Geschädigte hatte Anzeige wegen Diebstahls seines Fahrrades erstattet. Das Fahrrad war ihm am Vortage vom Hof seiner Werkstatt entwendet worden. Hinweise auf eine bestimmte Person konnte er nicht geben. Nach Prüfung des Sachverhalts wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Drei Tage später teilte der Geschädigte mit, daß sein Fahrrad in ordnungsgemäßem Zustand wieder auf den Hof vor seiner Werkstatt zurückgestellt worden sei. An dem Fahrrad sei jedoch eine Luftpumpe befestigt, die nachweislich dem im Nebenhaus wohnenden Bürger Sch. gehöre. Das Ermittlungsverfahren wurde nunmehr gegen Sch. eingeleitet. Als der Beschuldigte dazu vernommen wurde, bestritt er jede Diebstahlsabsicht. Weil sein Fahrrad unerwartet nichtfahrbereitwar, er jedoch eilig eine Besorgungzu machen hatte, benutzteerdas Fahrrad des Geschädigten. Vorher dessen Einwilligung einzuholen, war ihm nicht eingefallen. Bei seiner Rückkehr fand der Beschuldigte die Hoftür des Geschädigten verschlossen. Deshalb stellte der Beschuldigte das Fahrrad in seinen eigenen Schuppen und vergaß, es am 173;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 173 (Abschl. EV DDR 1978, S. 173) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 173 (Abschl. EV DDR 1978, S. 173)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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