Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 162

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 162 (Abschl. EV DDR 1978, S. 162); Als die Zeugin, Frau Vera A wohnhaft in H Straße 5, Interesse für diesen Handel zeigte, versprach Frau О am 9- März 1976 die Lieferung von 30 Zentnern Briketts zum Preise von 3 Mark je Zentner. Auf ihr Verlangen, das „Geschäft" durch eine Anzahlung fest abzuschließen, erhielt sie von Frau А 60 Markais Anzahlung. Frau O versicherte, daß die Briketts noch im März 1976 frei Haus geliefert würden. Zu gleichen Bedingungen versprach sie am 11. März 1976 der Zeugin, Frau Grete F , wohnhaft in H Platz 8, die Lieferung von 25 Zentnern Briketts und erhielt auf Verlangen 60 Mark Anzahlung. Als die Zeuginnen Ende März 1976 ungeduldig wurden und sich bei der Beschuldigten nach der Lieferung erkundigten, erklärte sie, der starke Frost habe zu einem zeitweiligen Produktionsrückgang geführt. Die Briketts würden aber in den nächsten Tagen geliefert werden. Am 20. März 1976 erfuhr die Zeugin Vera A , daß der Ehemann der Beschuldigten in der Konsumgenossenschaft arbeitete und gar keinen Anspruch auf Deputatkohle hat. Sie stellte die Beschuldigte zur Rede und verlangte ihre Anzahlung zurück. Aber die Beschuldigte hatte das Geld schon ausgegeben. Als die Zeugin A der Beschuldigten Vorwürfe machte, versprach sie, das Geld nach und nach voll zurückzuzahlen, und bat, von einer Anzeige abzusehen. Frau A erzählte von dem Vorfall in ihrer Brigade. Dabei erfuhr auch die Zeugin F , daß sie betrogen worden war. Gemeinsam erstatteten beide Zeuginnen schriftlich am 25. März 1976 Anzeige gegen Frau 0 Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Sie hat nach achtjährigem Schulbesuch keinen Beruf erlernt. Wechselnd war sie als Hilfsarbeiterin und als ungelernte Verkaufskraft in verschiedenen Arbeitsstellen tätig. Im Jahre 1974 hat sie geheiratet. Wegen der Geburt ihres Kindes ist sie seit einem Jahr nicht mehr berufstätig. An gesellschaftlicher Arbeit ist sie nicht interessiert. Ihre Mitgliedschaft im FDGB ruht. Anderen gesellschaftlichen Organisationen hat sie nicht angehört. Ihr Ehemann verdient durchschnittlich 550 Mark netto im Monat und gibt ihr davon 500 Mark, wovon sie alle Kosten des Haushalts, Miete und Anschaffungen für die aus drei Personen bestehende Familie bestreiten muß. Frau О bereut ihre Tat, die sie voll zugibt. Sie hatte geglaubt, sie wäre in der Lage gewesen, die durch Betrug erlangten Anzahlungen vom Wirtschaftsgeld ersparen und zurückzahlen zu können, ehe der Betrug aufgedeckt wurde. Zur Zeit ihrer Tat und als sie auch die erhaltenen Anzahlungen ausgab, hat sie den ihr lästigen Gedanken daran, daß sie gegen das sozialistische Strafrecht verstieß, immer wieder beiseitegeschoben. Erst als die Zeuginnen wegen der Lieferungen mahnten, machte sie sich selbst Vorwürfe. Inzwischen hat sie auch ihrem Ehemann ihr Verhalten eingestanden. Beide haben beschlossen, daß Frau 0 , wenn das Strafverfahren beendet ist, wieder eine Arbeit aufnimmt. Ihr erstes Gehalt will sie zur Wiedergutmachung des Schadens verwenden. Die Beschuldigte hat durch ihre Handlungen Betrug zum Nachteil des persönlichen Eigentums in zwei Fällen verübt. Im Hinblick darauf, daß die Beschuldigte sich bisher straffrei geführt hat und ihr leichtfertiges, kurz aufeinanderfolgendes strafbares Handeln insgesamt gesehen eine einmalige Entgleisung darstellt, die sie bereut und deren nicht erhebliche Folgen sie wiedergutmachen kann und will, werden ihre Vergehen noch nicht als erheblich gesellschaftswidrig angesehen. Die Beratung und Entscheidung der Schiedskommission wird eine ausreichende erzieherische Wirkung auf die Beschuldigte ausüben. Von der Übergabe der Sache an die Schiedskommission wurde die Beschuldigte in Kenntnis gesetzt. 162;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 162 (Abschl. EV DDR 1978, S. 162) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 162 (Abschl. EV DDR 1978, S. 162)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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