Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 150

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 150 (Abschl. EV DDR 1978, S. 150); Es wird weiter verfügt: Mitteilung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens an den Beschuldigten Hein* M Mitteilung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens an den Geschädigten Peter M Vorgang aus dem Tagebuch austragen und statistisch erfassen. Leiter der Abteilung Kriminalpolizei Vogel Hauptmann der К Benachrichtigung des Beschuldigten Heinz M Kopfbogen Werter Herr M ! Das gegen Sie am 6. September 1977 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Diebstahls von persönlichem Eigentum ist heute eingestellt worden. In Ihrer Vernehmung am 9. September 1977 haben Sie selbst zugegeben, das Ihrem Bruder gehörende Zelt ohne dessen Einverständnis verkauft und den Erlös für sich verbraucht zu haben. Die rechtmäßig gegen Sie in Gang gesetzte Strafverfolgung wegen Verdachts des Diebstahls von persönlichem Eigentum wurde beendet, weil Ihr Bruder seinen Strafantrag zurückgenommen hat. Im Hinblick auf Ihre bisherige einwandfreie Lebensführung, Ihre Reue und Ihren Willen zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens wurde das öffentliche Interesse an Ihrer Strafverfolgung verneint und die an sich (trotz Rücknahme des Strafantrages) mögliche Strafverfolgung eingestellt. Wir erwarten von Ihnen, daß Sie in Zukunft die Gesetze unseres sozialistischen Staates achten und einhalten. Mit sozialistischem Gruß Vogel Benachrichtigung des Geschädigten Peter M Kopfbogen Werter Herr M ! Auf Grund der Rücknahme Ihres Strafantrages gegen Ihren Bruder Heinz M ist das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls von persönlichem Eigentum gegenüber Angehörigen heute eingestellt worden. Mit sozialistischem Gruß Vogel 150;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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