Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 135

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 135 (Abschl. EV DDR 1978, S. 135); der die Befreiung von den Folgen einer Fristversäumung gewährt (§79 StPO), die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung rückwirkend wieder aufgehoben werden. Ausschließlichkeit: Solange die rechtskräftige Entscheidung besteht, ist jede andere Entscheidung über den gleichen Prozeßstoff, auf den sich die Entscheidung bezieht, durch ein Gericht (abgesehen von dem gesetzlich geregelten Weg der Kassation oder der Wiederaufnahme des Verfahrens oder der Befreiung von den Folgen einer Fristversäumung) oder ein anderes Staatsorgan ausgeschlossen. Durchsetzbarkeit: Mit dem Eintritt der Rechtskraft werden Gerichtsurteile und solche Gerichtsbeschlüsse, die einer Durchsetzung bedürfen (z. B. Beschlüsse, die das Gericht bei der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erläßt), durchsetzbar. Die zuständigen Organe müssen dann die Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit verwirklichen. Soweit eine gerichtliche Entscheidung Tatsachen feststellt, für die das Strafregistergesetz eine Eintragungspflicht vorsieht, stattet die Rechtskraft diese gerichtliche Entscheidung mit der Wirkung der strafregisterlichen Eintragungspflicht aus. (Obwohl Einstellungsverfügungen der Untersuchungsorgane nicht in Rechtskraft erwachsen, unterliegen einige von ihnen der strafregisterlichen Eintragungspflicht. § 18 des Strafregistergesetzes vom 11. Juni 1968 GBl. IS. 237 i.d.F. vom 19. Dezember 1974 GBl. I S. 609 bestimmt: „Vorläufige Einstellungen des Verfahrens durch das Untersuchungsorgan gemäß § 143 Ziff.2 StPO sind einzutragen.“) 9 Die Verjährung der Straftat wird in § 82 StGB geregelt. Nach Ablauf der dort festgelegten differenzierten Verjährungsfristen ist die Strafverfolgung unzulässig, weil nach so langer Zeit keine Wirkung von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit mehr zu erwarten ist und sie nur noch den Charakter einer abstrakten Vergeltung haben würden. Die Verjährung für Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen ist hingegen aus den bekannten Gründen ausgeschlossen. 10 Vgl. dazu Gesetz zur Anpassung von Strafbestimmungen und Ordnungsstrafbestimmungen Anpassungsgesetz vom 11. Juni 1968 (GBl. I S. 242). 11 Inwiefern die Sache als Verfehlung weiter zu verfolgen ist, kann hier nicht untersucht werden. Der Leser wird dazu verwiesen auf „Die Verfolgung von Verfehlungen“, in: „Grundwissen des Volkspolizisten“, Heft H 1/8, Ministerium des Innern Publikationsabteilung, Berlin 1968; ferner auf die Anweisung zur Bearbeitung von Verfehlungen. Vgl. auch Rommel, Kriterien für die Abgrenzung der Eigentumsverfehlungen von Straftaten, Neue Justiz, Heft 5/1969, S. 138 ff. 12 § 2 Abs. 1, 2 und 3 der 1. DVO zum Einführungsgesetz des StGB Verfolgung von Verfehlungen vom 19. Dezember 1974 (GB1.I 1975, S. 128); auch in: Gesetzessammlung der DVP О 1/2. 13 Vgl. dazu die §§ 7 und 8 des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 101) i.d.F. des Änderungsgesetzes zum StGB, Anpassungsgesetz und OWG vom 19. Dezember 1974 (GBl. I S. 591); auch in: Gesetzessammlung der DVP - 0 2/1. 135;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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