Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 134

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 134 (Abschl. EV DDR 1978, S. 134); Quellen/Hinweise 1 Marx/Engels, Werke, Band 1, Dietz Verlag, Berlin 1961, S. 145. 2 Vgl. dazu Hi liner, Exakte kriminalpolizeiliche Arbeit fördert die Bewußtseinsentwicklung der Werktätigen, Forum der Kriminalistik, Heft 8/1967, S.3 ff.; ferner: To ep lit z, Die grundlegenden Auf gaben der Gerichte bei der Verwirklichung der sozialistischen Verfassung, Neue Justiz, Heft 2/1969, S. 33 ff. ; W e b e r / W о 1 f, Strafrechtliche Verantwortlichkeit, System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung und sozialistisches Rechtssystem, Staat und Recht, Heft 1/1969, S. 51 ff.; Weber, Stadt und Betrieb im System der Kriminalitätsvorbeugung, Neue Justiz, Heft 4/1969, S. 102. 3 Vgl. Herrmann, Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren, in: Kriminalistik Kleine Fachbuchreihe, Band 1, Ministerium des Innern Publikationsabteilung, Berlin 1974. Ferner: Weidlich, Die Prüfung der Anzeige und die Entscheidung, in: Kriminalistik Kleine Fachbuchreihe, Band 2/2, Ministerium des Innern Publikationsabteilung, Berlin 1969. 4 Vgl. auch Strauß, Zur Einhaltung kriminalistischer Prinzipien und der Gesetzlichkeit, Forum der Kriminalistik, Heft 3/1968, S. 101 ff. 5 Die Erkenntnis einzelner strafrechtsrelevanter Tatsachen ist im Hinblick auf den gesamten Sachverhalt unvollkommenes Wissen und begründet folglich auch nur den Erkenntnisgrad der Wahrscheinlichkeit. Erst wenn so viele exakte Kenntnisse vorliegen, daß ein wirklichkeitsgetreues Abbild des Ereignisses in seinen für die damit verbundene Kriminalitätsbekämpfung bedeutsamen Einzelheiten reproduziert worden ist, durch das jede andere Vorstellung widerlegt wird, wurde Gewißheit der Erkenntnis des Sachverhalts erreicht. Vgl. zu dieser Problematik auch Herrmann, Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren, a.a.O., S.30 33; ferner Strogowitsch, Die materielle Wahrheit und die gerichtlichen Beweise im sowjetischen Strafprozeß, Moskau 1955, S. 87/88 (russ.). 6 Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Sie wird in § 75 Abs. 1 und 2 StPO geregelt und betrifft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Jugendliche. Näheres darüber im 3. Abschnitt dieser Broschüre. 7 Vgl. dazu die im Anhang beigefügten Muster für die gesetzlich geforderten Protokolle bei einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens. 8 Gerichtliche Entscheidungen (Urteile oder Beschlüsse) sind rechtskräftig, wenn sie durch ein Rechtsmittel (Berufung oder Protest oder Beschwerde) nicht mehr angefochten werden können. Die Strafprozeßordnung legt fest, welche Urteile und welche gerichtlichen Beschlüsse anfechtbar sind, und bestimmt die Frist und Form, in der eine Rechtsmitteleinlegung zulässig ist. Die Wirkung der Rechtskraft äußert sich in der Unabänderlichkeit, in der Ausschließlichkeit und in der Durchsetz-barkeit der rechtskräftigen Entscheidung. Unabänderlichkeit: Nur unter den Voraussetzungen der Kassation (§§311 bis 327 StPO) oder des Wiederaufnahmeverfahrens (§§ 328 bis 337 StPO) kann es zur Aufhebung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung kommen, ferner kann durch einen Beschluß (nach § 81 StPO), 134;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Oll. Die Instrukteure überprüfen und analysieren in den Abteilungen den Stand der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit, insbesondere: Die schöpferische Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Parteiund Staatsführung, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einstellung Konservierung des Vorgangs oder über die Wiederaufnahme der Verbindung zu treffen. Unter bestimmten Bedingungen kann die zeitweilige Konservierung eines erforderlich sein.

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