Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 131

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 131 (Abschl. EV DDR 1978, S. 131); rens war von dem Zeitpunkt an unrationell, als der vollständig ermittelte Sachverhalt strafrechtlich falsch gewürdigt wurde. Der Arbeitsaufwand, der von hier an bis zum gerichtlichen Freispruch aufgebracht wurde, hätte erspart werden können. Beispiel 3 Das Beispiel zeigt, wie die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens im Ermittlungsverfahren eine der Ursachen für die unnötige und arbeitsaufwendige Weiterführung des Strafverfahrens wurde. Der Beschuldigte (Vater von drei Kindern) war geschieden, lebte aber mit der geschiedenen Frau und den Kindern in der ehelichen Wohnung. Er wurde beschuldigt, seiner 8jährigen Tochter Pornographien gezeigt und dem Kind in sexueller Absicht an die Schenkel gegriffen zu haben. Die Beschuldigung beruhte auf Äußerungen des Kindes gegenüber anderen Personen. Der Beschuldigte bestritt, sein Kind sexuell mißbraucht zu haben. Es kam zur Anklageerhebung und zum gerichtlichen Verfahren. In der Hauptverhandlung wurde festgestellt, daß das Mädchen unwahre Angaben vor der Volkspolizei gemacht hatte. Es hatte die Pornographien heimlich aus dem Nachtschrank geholt, angesehen und zurückgelegt. Auch die Angaben, die es vor seiner Klassenlehrerin gemacht hatte, waren nicht richtig. Das Gericht sprach den angeklagten Vater frei. Im vorliegenden Fall hätte schon im Ermittlungsverfahren die Erfahrung berücksichtigt werden müssen, daß kindlichen Zeugen gegenüber besondere Vorsicht am Platze ist. Eine psychologische Begutachtung des Kindes auf seine Aussagefähigkeit und Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Strafsache wäre im Ermittlungsverfahren angebracht gewesen.77 Ein solches Gutachten hätte schon im Ermittlungsverfahren mindestens die Fragwürdigkeit sichtbar gemacht, die der belastenden Aussage der 8jährigen Tochter des Beschuldigten innewohnte. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wäre das Ergebnis einer rationellen Arbeitsweise gewesen, die das unnötige gerichtliche Verfahren erspart hätte. In erster Linie ist es das Untersuchungsorgan, das über diejenigen Informationen verfügt, die den Staatsanwalt am besten in die Lage versetzen, sowohl die Begehung von Straftaten als auch deren Untersuchung einzuschätzen. Als Hauptinformationspartner des Staatsanwalts in diesem Bereich liefert es ihm unabdingbare Grundlagen zur Ausübung seiner Aufsicht im Ermittlungsverfahren. Je besser diese Informationsbeziehungen funktionieren, um so frühzeitiger kann der Staatsanwalt mit seinen Hinweisen den rationellen Ablauf einzelner Ermittlungsverfahren fördern. Der Verzicht des Staatsanwalts auf den Schlußbericht (§ 146 Abs. 2 131;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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