Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 129

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 129 (Abschl. EV DDR 1978, S. 129); Am geriet ein 12jähriger Junge teilweise unter das in Bewegung befindliche Senkrohr und erlitt eine schwere Hirnschädelverletzung. Nach Durchführung seiner Ermittlungen übergab das Untersuchungsorgan die Sache gemäß § 146 StPO an den Staatsanwalt. Er erhob Anklage. Der Angeklagte wurde in erster Instanz wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (§193 StGB) verurteilt. Erst im zweitinstanzlichen Verfahren ergab eine nochmalige Vernehmung eines Jungen, daß es insgesamt 7 Kindern im Alter von 11 bis 14 Jahren mit vereinten Kräften gelungen war, das Senkrohr zunächst zu bewegen und schließlich aus der Mulde herauszurollen. Die gleichzeitig angesetzte Körperkraft der sieben Kinder stellte eine erhebliche Schubkraft dar, mit deren Hilfe es nach mehrmaligen Versuchen gelang, das Rohr über den Muldenrand zu schieben. Somit erfolgte die Lageveränderung des Rohres absichtlich. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, daß das Rohr auch an den folgenden Tagen ohne Kenntnis des Angeklagten von Kindern außerhalb des Muldenrands hin und her bewegt werden konnte. Da die durch den Abwurf des Senkrohrs auf weichen Boden entstandene natürliche Vertiefung geeignet war, eine sichere Lagerung des Rohres zu gewährleisten und ein selbständiges Abrollen des Rohres auszuschließen, lag kein pflichtwidriges Verhaltendes Angeklagten vor. Er wurde in der zweitinstanzlichen Gerichtsverhandlung freigesprochen. Was der Junge bei seiner nochmaligen Vernehmung als Zeuge über die vereinten Anstrengungen von sieben Kindern zum Herausrollen des Rohres aus der Mulde vor dem Gericht zweiter Instanz ausgesagt hatte, wäre schon im Ermittlungsverfahren aufgeklärt worden, wenn er hier nochmals gründlich vernommen worden wäre. Das Verfahren hätte dann schon nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO durch das Untersuchungsorgan eingestellt werden müssen. Die Unterlassung der nochmaligen Vernehmung führte zu einem lückenhaften Ermittlungsergebnis. Es ließ den der Strafsache zugrunde liegenden Sachverhalt nicht erkennen. Zwar wurde das Ermittlungsverfahren um eine nochmalige Zeugenvernehmung gekürzt. Aber diese scheinbare Arbeitsersparnis war nicht Bestandteil einer rationellen Arbeitsweise, sondern wurde zu einer der Ursachen für die sehr arbeitsaufwendige, aber keinesfalls' effektive Weiterführung des Strafverfahrens. Beispiel 2 Es zeigt, daß die allseitige und genaue Beachtung des Straftatbestands, dessen Anwendung auf den Sachverhalt erwogen wird, für eine rationelle Arbeitsweise auch beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens unerläßlich ist. 129;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 129 (Abschl. EV DDR 1978, S. 129) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 129 (Abschl. EV DDR 1978, S. 129)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X