Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 129

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 129 (Abschl. EV DDR 1978, S. 129); Am geriet ein 12jähriger Junge teilweise unter das in Bewegung befindliche Senkrohr und erlitt eine schwere Hirnschädelverletzung. Nach Durchführung seiner Ermittlungen übergab das Untersuchungsorgan die Sache gemäß § 146 StPO an den Staatsanwalt. Er erhob Anklage. Der Angeklagte wurde in erster Instanz wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (§193 StGB) verurteilt. Erst im zweitinstanzlichen Verfahren ergab eine nochmalige Vernehmung eines Jungen, daß es insgesamt 7 Kindern im Alter von 11 bis 14 Jahren mit vereinten Kräften gelungen war, das Senkrohr zunächst zu bewegen und schließlich aus der Mulde herauszurollen. Die gleichzeitig angesetzte Körperkraft der sieben Kinder stellte eine erhebliche Schubkraft dar, mit deren Hilfe es nach mehrmaligen Versuchen gelang, das Rohr über den Muldenrand zu schieben. Somit erfolgte die Lageveränderung des Rohres absichtlich. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, daß das Rohr auch an den folgenden Tagen ohne Kenntnis des Angeklagten von Kindern außerhalb des Muldenrands hin und her bewegt werden konnte. Da die durch den Abwurf des Senkrohrs auf weichen Boden entstandene natürliche Vertiefung geeignet war, eine sichere Lagerung des Rohres zu gewährleisten und ein selbständiges Abrollen des Rohres auszuschließen, lag kein pflichtwidriges Verhaltendes Angeklagten vor. Er wurde in der zweitinstanzlichen Gerichtsverhandlung freigesprochen. Was der Junge bei seiner nochmaligen Vernehmung als Zeuge über die vereinten Anstrengungen von sieben Kindern zum Herausrollen des Rohres aus der Mulde vor dem Gericht zweiter Instanz ausgesagt hatte, wäre schon im Ermittlungsverfahren aufgeklärt worden, wenn er hier nochmals gründlich vernommen worden wäre. Das Verfahren hätte dann schon nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO durch das Untersuchungsorgan eingestellt werden müssen. Die Unterlassung der nochmaligen Vernehmung führte zu einem lückenhaften Ermittlungsergebnis. Es ließ den der Strafsache zugrunde liegenden Sachverhalt nicht erkennen. Zwar wurde das Ermittlungsverfahren um eine nochmalige Zeugenvernehmung gekürzt. Aber diese scheinbare Arbeitsersparnis war nicht Bestandteil einer rationellen Arbeitsweise, sondern wurde zu einer der Ursachen für die sehr arbeitsaufwendige, aber keinesfalls' effektive Weiterführung des Strafverfahrens. Beispiel 2 Es zeigt, daß die allseitige und genaue Beachtung des Straftatbestands, dessen Anwendung auf den Sachverhalt erwogen wird, für eine rationelle Arbeitsweise auch beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens unerläßlich ist. 129;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie. Von besonderer Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben des Untersuchungshaf tvollzuges Staatssicherheit ist die-Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren.

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