Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 129

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 129 (Abschl. EV DDR 1978, S. 129); Am geriet ein 12jähriger Junge teilweise unter das in Bewegung befindliche Senkrohr und erlitt eine schwere Hirnschädelverletzung. Nach Durchführung seiner Ermittlungen übergab das Untersuchungsorgan die Sache gemäß § 146 StPO an den Staatsanwalt. Er erhob Anklage. Der Angeklagte wurde in erster Instanz wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (§193 StGB) verurteilt. Erst im zweitinstanzlichen Verfahren ergab eine nochmalige Vernehmung eines Jungen, daß es insgesamt 7 Kindern im Alter von 11 bis 14 Jahren mit vereinten Kräften gelungen war, das Senkrohr zunächst zu bewegen und schließlich aus der Mulde herauszurollen. Die gleichzeitig angesetzte Körperkraft der sieben Kinder stellte eine erhebliche Schubkraft dar, mit deren Hilfe es nach mehrmaligen Versuchen gelang, das Rohr über den Muldenrand zu schieben. Somit erfolgte die Lageveränderung des Rohres absichtlich. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, daß das Rohr auch an den folgenden Tagen ohne Kenntnis des Angeklagten von Kindern außerhalb des Muldenrands hin und her bewegt werden konnte. Da die durch den Abwurf des Senkrohrs auf weichen Boden entstandene natürliche Vertiefung geeignet war, eine sichere Lagerung des Rohres zu gewährleisten und ein selbständiges Abrollen des Rohres auszuschließen, lag kein pflichtwidriges Verhaltendes Angeklagten vor. Er wurde in der zweitinstanzlichen Gerichtsverhandlung freigesprochen. Was der Junge bei seiner nochmaligen Vernehmung als Zeuge über die vereinten Anstrengungen von sieben Kindern zum Herausrollen des Rohres aus der Mulde vor dem Gericht zweiter Instanz ausgesagt hatte, wäre schon im Ermittlungsverfahren aufgeklärt worden, wenn er hier nochmals gründlich vernommen worden wäre. Das Verfahren hätte dann schon nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 StPO durch das Untersuchungsorgan eingestellt werden müssen. Die Unterlassung der nochmaligen Vernehmung führte zu einem lückenhaften Ermittlungsergebnis. Es ließ den der Strafsache zugrunde liegenden Sachverhalt nicht erkennen. Zwar wurde das Ermittlungsverfahren um eine nochmalige Zeugenvernehmung gekürzt. Aber diese scheinbare Arbeitsersparnis war nicht Bestandteil einer rationellen Arbeitsweise, sondern wurde zu einer der Ursachen für die sehr arbeitsaufwendige, aber keinesfalls' effektive Weiterführung des Strafverfahrens. Beispiel 2 Es zeigt, daß die allseitige und genaue Beachtung des Straftatbestands, dessen Anwendung auf den Sachverhalt erwogen wird, für eine rationelle Arbeitsweise auch beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens unerläßlich ist. 129;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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