Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 117

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 117 (Abschl. EV DDR 1978, S. 117); sehen Gesetzlichkeit gegen die zu untersuchenden Straftaten (als schwere Gesetzesverletzungen) und gegen die ihrer Begehung Beschuldigten richten, wobei das Ermittlungsverfahren dem Staatsanwalt als Aufsichtsinstrument (sowohl als Methode der Untersuchung von Straftaten als auch als Mittel zu ihrer Überwindung) dient.69 Da die Tätigkeit des Staatsanwalts wie im gesamten Ermittlungsverfahren, so auch in der Verfahrensphase von der Übergabe der Strafsache an ihn bis zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens Bestandteil seiner Gesetzlichkeitsaufsicht ist, sind die sich aus seiner Aufsichtsverantwortung ergebenden Befugnisse anderen Wesens und gehen auch weiter als die Befugnisse des Untersuchungsorgans bei der Durchführung der Untersuchung. 6.3. Die Entscheidungen des Staatsanwalts nach Übernahme der Sache 6.3.1. Die Einstellung durch den Staatsanwalt Im Abschnitt 2.2. dieser Broschüre wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Staatsanwalt die Einstellungsverfügungen der Untersuchungsorgane im Rahmen seiner Aufsichtsbefugnisse (§ 89 Abs. 2 Ziff. 4 StPO) aufheben oder abändern kann. Auch die Einstellungsentscheidungen des Staatsanwalts erlangen keine Rechtskraft. Sie können somit (innerhalb der Verjährungsfrist, die für die Strafverfolgung derjenigen Straftat zutrifft, deren Begehung der Beschuldigte verdächtig ist) jederzeit von ihm selbst oder vom übergeordneten Staatsanwalt aufgehoben werden, falls die Verfahrenseinstellung gesetzwidrig war. Hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens gegen Jugendliche trifft das im Abschnitt 3. bereits Gesagte vollinhaltlich auch auf die Voraussetzungen der Entscheidung des Staatsanwalts zu. Die Einstellung durch den Staatsanwalt nach § 148 Abs. 1 Ziff.l StPO Der Einstellungsgrund „wenn sich die Beschuldigung oder der Verdacht einer Straftat nicht als begründet erwiesen hat“ umfaßt drei Alternativen. Danach stellt der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren ein, wenn entweder der festgestellte Sachverhalt keine Straftat ist oder festgestellt ist, daß die Straftat nicht vom Beschuldigten begangen worden ist oder nicht festgestellt werden konnte, daß der Beschuldigte die Straftat begangen hat oder ob eine Straftat vorliegt. 117;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 117 (Abschl. EV DDR 1978, S. 117) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 117 (Abschl. EV DDR 1978, S. 117)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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