Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 114

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 114 (Abschl. EV DDR 1978, S. 114); logisch aus dem gesamten Akteninhalt ergeben muß. Wird von diesem Prinzip abgewichen, dann weist der Schlußbericht entweder nicht alle wesentlichsten Gesichtspunkte der aufgeklärten Straftat aus, oder aber er enthält Feststellungen, die in der Akte nicht nachweisbar sind. Weniger erkennbar wird das im einleitenden Teil des Schlußberichts, wo die Personalien des (der) Beschuldigten und die verletzten Rechtsgrundlagen ausgewiesen sind, als beim Aufführen der „Beweismittel“. Der Leiter, der letztendlich die Abverfügung an den Staatsanwalt unterschreibt, hat demzufolge die Pflicht, selbst den Inhalt der Akte anhand der Feststellungen im Schlußbericht sorgfältig zu prüfen und erforderlichenfalls Ergänzungen bzw. Berichtigungen zu veranlassen und durchzusetzen. Dies gilt sowohl in bezug auf die eindeutige Beweisführung als auch auf die bezüglich der festgestellten Ursachen und Bedingungen der Straftat veranlaßten Maßnahmen zu ihrer Überwindung. 6.2. Zur staatsanwaltschaftlichen Aufsicht im Ermittlungsverfahren, insbesondere nach Übergabe der Sache an ihn Die Ermittlungen in Strafsachen führen die staatlichen Untersuchungsorgane durch (§ 88 Abs. 1 StPO). Jedes Untersuchungsorgan führt die Ermittlungen als Dienstzweig desjenigen (der Regierung unterstellten) zentral geführten Staatsorgans durch, dem es angehört, und zwar in eigener Verantwortung. Seine Eigenständigkeit ist zugleich die Voraussetzung für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Entsprechend ihrer gesetzlich fixierten Hauptaufgabe haben die Untersuchungsorgane unter Einsatz kriminaltaktischer und kriminaltechnischer Mittel und Methoden den straftatverdächtigen Sachverhalt in dem vom Gesetz geforderten Umfang aufzuklären, den Täter zu ermitteln und die dazu erforderlichen Beweismittel zu sammeln, zu prüfen und zu sichern.62 Völlig verschieden von der Form, in der die Untersuchungsorgane ihre Aufgaben im Rahmen der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht ausüben, ist die staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Ermittlungsverfahren. Von der Verantwortlichkeit des Generalstaatsanwalts der DDR gegenüber der Volkskammer und dem Staatsrat (Art. 98 der Verfassung) abgeleitet ist der Verfassungsauftrag, den der Staatsanwalt als Angehöriger der im Aufträge der Volkskammer 114;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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