Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 105

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 105 (Abschl. EV DDR 1978, S. 105); beabsichtigt, der Sachverhalt und die Beweisführung einfach sind. Sind Sachverhalt und Beweisführung nicht einfach, so bildet in der Regel die Anfertigung des Schlußberichts die am besten bewährte Methode für das Untersuchungsorgan zu seiner Selbstkontrolle. Dann ist der Schlußbericht auch für den Staatsanwalt eine wertvolle Hilfe, um sich einen ersten Überblick über die Strafsache zu verschaffen. Darum verlangt das Gesetz bei Strafsachen mit nicht einfachem Sachverhalt und nicht einfacher Beweisführung, daß die Übergabe der Sache mit Schlußbericht erfolgt, es sei denn, der Staatsanwalt hat ausdrücklich auf ihn verzichtet. Der Staatsanwalt wird auf ihn verzichten können, wenn er z.B. die Strafsache während des Ermittlungsverfahrens unter besondere Anleitung und Kontrolle genommen,56 dabei das Verfahren aktiv beeinflußt und auf diese Weise weitgehend kennengelernt hat.0' Wurde die Strafsache ohne Schlußbericht an den Staatsanwalt übergeben, so muß das Untersuchungsorgan darauf achten, daß die von ihm veranlaßten Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Ursachen und Bedingungen der Straftat aktenkundig gemacht worden sind. War der Schlußbericht wegen der Einfachheit des Sachverhalts und der Beweisführung entfallen, so muß das Untersuchungsorgan trotzdem in seiner Übergabeverfügung die dem Beschuldigten zur Last gelegte strafbare Handlung und die verletzten Strafvorschriften nennen.08 6.1.2. Zur differenzierten Anfertigung des Schlußberichts59 Die Untersuchungsorgane, die im Ermittlungsverfahren einen straftatverdächtigen Sachverhalt aufklären sowie die zur Begründung der Richtigkeit ihrer Erkenntnis erforderlichen Beweise sammeln, prüfen und würdigen, schaffen mit dieser unter der Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts stehenden Durchführung der Ermittlungen eine unentbehrliche Voraussetzung für die Tätigkeit der Gerichte. Ohne die im Ermittlungsverfahren vorausgegangene Arbeit der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft könnten die Gerichte ihre Rechtsprechungsfunktion nicht ausüben. Die durch eine hohe Verantwortung gekennzeichnete Wahrnehmung der dem Untersuchungsorgan im System der Kri-minalitätsbekämpfung übertragenen Aufgaben ist somit sehr weitreichend. Der Schlußbericht, der als abschließender Arbeitsbericht des Untersuchungsorgans im Ermittlungsverfahren konzentriert auf die hauptsächlichen Gesichtspunkte für die Beurteilung der Strafsache hinweist, trägt unzweifelhaft auch dazu bei, den das Ermittlungsverfahren beaufsichtigenden Staatsanwalt zu unterstüt- 105;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Die Sicherung von Transporten Verhafteter.

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