Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 102

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 102 (Abschl. EV DDR 1978, S. 102); Die Umwandlung der durch das Untersuchungsorgan vorläufig eingestellten Verfahren (§ 152 StPO) Mit der Prüfung, ob das vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren fortgesetzt werden kann, ist gleichzeitig die Prüfung zu verbinden, ob nicht zwischenzeitlich Umstände eingetreten sind, die eine Umwandlung in eine endgültige Einstellung durch den Staatsanwalt begründen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Sache dem Staatsanwalt gemäß § 146 StPO zu übergeben. Liegen die Voraussetzungen des § 146 Abs. 2 StPO vor, genügt eine Übergabeverfügung; anderenfalls ist zur Übergabe der Sache ein Abschlußbericht bzw. Schlußvermerk anzufertigen (vgl. Abschnitt 6.1.2. dieser Broschüre). Die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende nach §§ 262 ff. StPO In einigen Strafverfahren, in denen sich der Beschuldigte außerhalb oder innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik aufhält oder sich verbirgt, wird gemeinsam mit dem Staatsanwalt zu prüfen sein, ob die gesicherten Beweise ausreichen, um auch in Abwesenheit des Angeklagten (in einer Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende; §§ 262 bis 269 StPO) seine Schuld festzustellen; die Straftat nach ihrer Bedeutung einen Antrag des Staatsanwalts an das Gericht auf Durchführung einer Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende rechtfertigt. Das gilt sowohl für solche Verfahren, die eine weitreichende politische Bedeutung haben (z. B. Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik), als auch dann, wenn die Gerichtsverhandlung über diese Straftat für die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik von besonderer erzieherischer Bedeutung ist oder im Interesse des Ansehens unseres Staates notwendig erscheint. Die Entscheidung darüber, ob die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende zu beantragen ist, obliegt allein dem Staatsanwalt. Das Ermittlungsverfahren wird in diesem Fall nicht vorläufig eingestellt, sondern die Sache wird mit einem ausführlichen Schlußbericht dem Staatsanwalt übergeben. In diesen Fällen ist mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob die Schuld des flüchtigen oder abwesenden Beschuldigten trotz seiner Abwesenheit eindeutig festgestellt werden kann.;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 102 (Abschl. EV DDR 1978, S. 102) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 102 (Abschl. EV DDR 1978, S. 102)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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