40. Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands 1946, Seite 111

40. Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] am 19. und 20. April 1946 in Berlin, Seite 111 (40. PT SPD SBZ Dtl. 1946, S. 111); ?t einer Mark monatlich. Es liegen Antraege vor, die diesen Grundbeitrag auf zwei Mark monatlich erhoehen wollen. Aber es bestehen doch erhebliche Bedenken, das generell fuer die Gesamtpartei durchzufuehren. Deswegen soll das Kreisstatut die Moeglichkeit haben, hoehere Beitraege als Zusatzbeitraege festzusetzen. Diejenigen Kreise oder Orte, die der Meinung sind, dass sie hoehere Beitraege erheben koennen oder muessen, haben also damit die Moeglichkeit, diese hoeheren Beitraege festzusetzen. Aber es ist nicht angaengig, allgemein einen Beitrag festzusetzen, der ueber den Beitrag von einer Mark hinausgeht. Ich verwebe noch darauf, dass dieses Nebenstatut aufgebaut sein soll auf den Mustern, die der Parteivorstand beschliessen wird. Diese Muster werden ausgearbeitet, sobald das Statut angenommen worden ist. Sie werden dann den Landesverbaenden und den Kreisen zugeleitet. Es bt ausserdem noch ein Genehmigungsverfahren vorgesehen, um zu erreichen, dass moeglichste Einheitlichkeit in diesen Statuten gewahrt wird, um nicht ein unnoetig buntscheckiges Bild zu erlangen. Ich glaube, dass man mit dieser Begrenzung der Bewegungsfreiheit erreicht, dass wir doch einheitliche und geschlossene Organbationsbestimmungen behalten. Ich darf dann noch auf den ? 23 verweisen, der neugestaltet worden ist, bei dem abgeteilt worden bt der bisherige Absatz 5. Er behandelt, mit einer neuen Ueberschrift versehen, die Pruefung der Parteieinrichtungen. Ich darf weiter darauf verweisen, dass auch eine Aenderung des Namens des Zentralorgans vorgenommen worden ist. Auch eine Aenderung der Zahl der Mitglieder des Zentralsckre-tariats bt vorgenommen worden. Die Zahl ist von 12 auf 14 erhoeht worden. Bei den Beratungen des Organisationsausschusses hat sich herausgestellt, dass die einzelnen Abteilungen nicht ausreichend betreut werden koennen, sondern dass dazu zwei Genossen mehr benoetigt werden. Das sind die wesentlichen Aenderungen, die ich Ihnen vorzuschlagen habe, und ich moechte noch ganz allgemein sagen, wir bitten um die Vollmacht fuer -das Zentrabekretariat zu redaktionellen Aenderungen. Es wird sich wahrscheinlich bei der Zusammenstellung des neuen Statuts diese oder jene redaktionelle Unebenheit ergeben, daher waere ein Beschluss zweckmaessig, eine solche Vollmacht, das Statut endgueltig so zu redigieren. Es wird wohl auch notwendig sein, auf dem Einigungsparteitag einen Beschluss zu fassen, dem Zentralsekretariat oder dem Parteivorstand die Vollmacht zu geben, das Statut so zu veroeffentlichen, wie es sich aus den gegenseitigen Vereinbarungen auf dem Vereinigungsparteitag ergibt. Es erscheint nicht angaengig, auf dem Vereinigungsparteitag den Wortlaut jeder Vorschrift im einzelnen festzulegen. Genossen, es bt ein schwieriges Werk, das hier geschaffen werden soll, Sie werden verstehen, dass es bei den mancherlei Meinungsverschiedenheiten nicht moeglich bt, alle Wuensche zu beruecksichtigen. Ich kann zum Schluss nur den Wunsch aussprechen, dass wir in moeglichster Einmuetigkeit dieses Statut an- 111;
40. Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] am 19. und 20. April 1946 in Berlin, Seite 111 (40. PT SPD SBZ Dtl. 1946, S. 111) 40. Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] am 19. und 20. April 1946 in Berlin, Seite 111 (40. PT SPD SBZ Dtl. 1946, S. 111)

Dokumentation: 40. Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] am 19. und 20. April 1946 in Berlin, Vorwärts-Verlag, Berlin 1946 (40. PT SPD SBZ Dtl. 1946, S. 1-160).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Verhalten beenden. Art und Umfang dieser Aufforderung sind exakt zu dokumentieren, da sie für eine evtl. Feststellung der strafrechtliehen Verantwortlichkeit von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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