Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 29

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 29 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 29); 29 Aneignung unterschiedliche therapiemethodische Konsequenzen. Von der I Veränderungsmessung ist nie zwingend rückschließbar, welche Ä. stattgefunden haben. Androgene: männliche Sexualhormone, die das Wachstum und die Ausbildung der Geschlechtsorgane sowie der sekundären Geschlechtsmerkmale steuern. Sie werden im männlichen und im weiblichen Organismus gebildet. Chemisch sind sie Steroide, z. B. das Androsteron und das Testosteron; beim Mann bewirken sie eine Vergrößerung des Hodens und fördern die Spermatogenese. In kleinen Dosen kommt es durch paradoxe Hemmwirkung zur Unterdrückung der Gonadotropinausscheidung der Hypophyse. A. fördern das Wachstum von Penis, Prostata und Samenblase und die Ausbildung der sekundären männlichen Geschlechtsmerkmale wie Stimme, Behaarung, Körperform. Im weiblichen Organismus besteht teilweise ein Synergismus mit weiblichen Geschlechtshormonen, ausgeprägter ist die antagonistische Wirkung. Hier bewirken A. eine Hemmung der Gonadotropinausscheidung und Herabsetzung der Östrogenbildung. Sekundäre männliche Geschlechtsmerkmale treten bei Androgengabe auch beim weiblichen Organismus auf. Daneben zeigen sie eine ausgeprägte anabole Stoffwechselwirkung, d. h. eine gesteigerte Eiweißsynthese mit vermehrter Stickstoffretention und Zunahme der Muskelmasse, besonders kontraktiler Eiweiße. Auf das Wachstum.der Knochen wirken sie mit einer positiven Kalziumbilanz und haben deshalb einen günstigen Effekt bei der Behandlung der Altersosteoporose. Am wirksamsten ist das Testosteron. Eine androgene Wirkung ist auch vom Yl-Hy-droxyprogesteron und von den Umwandlungsprodukten des Testosteron bekannt, wie sie im Urin ausgeschieden werden. Anabol wirksame Steroide wurden bei Schizophrenien geprüft. Gelegentlich wurden eine Aktivierung oder Euphorisierung bei depressiven Schizophrenien erreicht. In Doppelblindversuchen konnten Gewichtszunahmen mit Besserung des körperlichen Zustandes festgestellt werden, jedoch kein Einfluß auf die psychotische Symptomatik. Nützlich soll bei nachgewiesener Störung der 17-Ke-tosteroidausscheidung die Verabreichung von Gonadotropin sein. Die Wirkung von L-Trijodthy-ronin ist umstritten. Insgesamt kommt der Hormontherapie endokrin gestörter Schizophrener kein sicherer Wert zu. I Antiandrogene. Aneignung: ,, Grundmechanismiisj der psychischen Entwicklung des Menschen (LEONTJEW), der als Prozeß die individuell in der Tätigkeit realisierte Auseinandersetzung des Individuums mit einer durch menschliche Tätigkeit umgewandelten Welt enthält. Der A.sprozeß wird sprachlich-sozial vermittelt, ist ziel- und inhaltsbestimmt und läuft innerhalb sozialer Interaktio- nen ab. Als Resultat der A. hat sich der Mensch die gesellschaftlich-historisch entstandenen, akkumulierten menschlichen Erfahrungen zu eigen gemacht. Die A. der Gattungserfahrungen als individueller Neuerwerb schließt die A. sozialer, gesellschaftlich ausgebildeter Formen und Arten der Tätigkeit ein und ist Hauptinhalt des Î Lernens. Durch den aktiven A.sprozeß werden die historisch gebildeten menschlichen Eigenschaften und Verhaltensweisen in den Eigenschaften und Tätigkeiten des Individuums reproduziert. Die A. des spezifisch menschlichen Verhaltens vollzieht sich auf der Grundlage biologischer Voraussetzungen, die notwendige, jedoch nicht hinreichende Bedingungen psychischer Entwicklung sind, und führt auf der Grundlage dieser Möglichkeiten zum Aufbau und zur Entstehung interner Kenntnis-, Normen- und Wertsysteme der Persönlichkeit. Nach LEONTJEW verändert der Neuerwerb gesellschaftlicher Erfahrungen die allgemeine Struktur der Verhaltens- und Widerspiegelungsprozesse und läßt völlig neue Arten und Formen des Verhaltens entstehen. Es treten bei jedem Individuum psychische Neubildungen insofern auf, als sich die mit Hilfe des Gehirns realisierten funktionellen Verbindungen im Verlaufe der Umweltauseinandersetzung individualspezifisch ausbilden. Die Kennzeichnung des A.sprozesses als notwendiges Prinzip menschlicher Verhaltensontogenese geht von dem Grundgedanken von K. MARX aus, nach dem die Veränderung der menschlichen Natur durch die Entwicklung der materiellen und geistigen Î Tätigkeit bedingt wird. Besonders bedeutungsvoll ist die Erkenntnis, daß in den durch die Arbeitstätigkeit erzeugten Produkten geistige Kräfte und Fähigkeiten vergegenständlicht sind. Die menschliche Tätigkeit hat im Verlaufe der gesellschaftlichhistorischen Praxis die natürliche Umwelt gewandelt und die spezifisch menschliche Umwelt geschaffen. Diese Errungenschaften der gesellschaftlich-historischen Entwicklung als Gattungserfahrung sind nicht in das Erbprogramm übergegangen und sind daher jedem heranwachsenden Individuum zur A. neu aufgegeben. Dazu sind solche praktischen und theoretischen Handlungsvollzüge erforderlich, die den in diesen materiellen und ideellen Produkten verkörperten menschlichen Tätigkeitsformen hinreichend adäquat sind. Auf diese Weise vollzieht sich nach LEONTJEW beim Kind das, was beim Tier durch die Vererbung erzielt wird: Die Errungenschaften der Art werden dem Individuum überliefert. Mit dem A.sprozeß geht die menschliche Verhaltensontogenese über den biologischen Anpassungsmechanismus hinaus. Im A.sprozeß produziert der Mensch bewußt seine Lebensbedingungen und gestaltet sich selbst. Diese A. der gesellschaftlich-historischen Erfahrungen vergangener Generationen wird zur Voraussetzung für die schöpferische Weiterentwicklung der Gesellschaft und des Individuums selbst.;
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Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Die Inhaftierten sind bei der Aufnahme in die Untersuchungshaft-anstaltan auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Pflichten und Rechte zu belehren.

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