Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1986, Seite 445

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 445 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 445); 445 R.styp. Da die Sklavenhaltergesellschaft, die Feudalgesellschaft und die kapitalistische Gesellschaft auf dem Privateigentum an den Produktionsmitteln beruhen und, ungeachtet aller Spezifik und qualitativen Unterschiede, Ausbeutergesellschaften sind, gibt es im R. dieser drei Gesellschaftsformationen viele Gemeinsamkeiten. Einen völlig neuen R.styp verkörpert das sozialistische R. Es drückt die sozialistischen Eigentumsverhältnisse in juristischer Form aus und fixiert die sich daraus ergebenden Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit, der solidarischen Unterstützung, der Gleichberechtigung und der gemeinsamen Verantwortung aller Bürger für das Wohl der Gesellschaft und jedes ihrer Mitglieder in entsprechenden Gesetzen. Die Rechtsvorschriften und Rechtsnormen beziehen sich auf alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens und regeln die Beziehungen der Bürger zum gesellschaftlichen und persönlichen Eigentum, zu den R. des Staates, der Gesellschaft und anderer Bürger entsprechend den Prinzipien des Sozialismus. Sie finden ihre konkrete Formulierung in den grundlegenden Gesetzeswerken wie dem Zivilgesetzbuch, dem Arbeitsgesetzbuch, dem Familiengesetzbuch, dem Strafgesetzbuch und zahlreichen einzelnen Gesetzen und R.svorschriften. Das sozialistische R. ist nicht nur ein Mittel, die neuen, sozialistischen Verhältnisse zu schützen und zu festigen, sondern es dient auch als Instrument der sozialistischen Erziehung. Der planmäßige Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und die Gewährleistung der Rechtssicherheit sind fester Bestandteil der Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Das sozialistische Recht ist Ausdruck der Macht der Arbeiter- Reduktionismus klasse. Es dient der Verwirklichung der Interessen der Werktätigen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung und der Freiheit und Menschenwürde der Bürger. (Programm der SED, 58) Reduktion: Verfahren des erkennenden Denkens, durch das neue Aussagen aus anderen Aussagen mit Hilfe von Schlußregeln abgeleitet werden. Die R. wendet die Schlußregeln jedoch in anderer Weise an als die Deduktion. Schematisch erscheint der Unterschied folgendermaßen: Deduktion:p * qReduktion:p * q P £ 9 P Obwohl reduktive Schlüsse nur hypothetischen Charakter haben, sind sie für die wissenschaftliche Forschung außerordentlich wichtig, da sie es gestatten, die empirischen Angaben zu verarbeiten. R. und Deduktion bilden in der Erkenntnis eine dialektische Einheit, beide sind für den Erkenntnisfortschritt unentbehrlich. * Deduktion, * Induktion Reduktionismus: philosophische Auffassung über das Verhältnis der * Bewegungsformen der Materie und ihre Gesetzmäßigkeiten zueinander; sie geht davon aus, daß es keine qualitativen, sondern nur quantitative Unterschiede zwischen ihnen gibt, weshalb es prinzipiell möglich sei, alle Erscheinungen und Prozesse sowie deren Gesetzmäßigkeiten auf die letzten, allen anderen zugrunde liegenden Elemente zurückzuführen. In der Geschichte der Philosophie und der Wissenschaft sind verschiedene Varianten des R. aufgetreten. Der mechanische Materialismus vertrat die reduktionistische Auffassung, daß alle Erscheinungen und Prozesse der unbelebten wie der belebten Natur letzten En-;
Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 445 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 445) Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 445 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 445)

Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Alfred Kosing, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 1-616).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens.

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