Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1981-1986, Seite 14

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Seite 14 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 14); (5) Die Einteilung der Wahlkreise sowie die Zahl der in ihnen zu wählenden Abgeordneten sind spätestens 50 Tage vor dem Wahltag bekanntzugeben. §9 (1) Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen. (2) Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten. II. Wahlkommissionen §10 (1) Die Leitung der Wahlen erfolgt durch demokratisch gebildete Wahlkommissionen. (2) Den Wahlkommissionen obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) Sie leiten die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in ihrem Verantwortungsbereich, gewährleisten die strikte Einhaltung der wahl-rechtlichen Bestimmungen und tragen dazu bei, den Bürgern die wahlrechtlichen Bestimmungen zu erläutern; b) sie leiten die nachgeordneten Wahlkommissionen an, kontrollieren deren Tätigkeit und sind berechtigt, von ihnen Berichte über die Durchführung der Aufgaben entgegenzunehmen; c) sie fordern zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und bestätigen die von den Ausschüssen der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik für die einzelnen Wahlkreise beschlossenen Wahlvorschläge; d) sie kontrollieren die Aufstellung der Wählerlisten sowie die Einrichtung der Wahllokale und Sonderwahllokale; e) sie entscheiden über Beschwerden gegen die Tätigkeit nachgeordneter Wahlkommissionen, von Wahl Vorständen bzw. staatlichen Organen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen; f) sie veranlassen die Herstellung der Stimmzettel und anderer Wahlvordrucke; g) sie stellen das Ergebnis und die Gültigkeit der Wahl fest, veranlassen die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses und benachrichtigen die gewählten Abgeordneten und Nachfolgekandidaten von ihrer Wahl. 14;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 8. Wahlperiode 1981-1986, Sekretariat der Volkskammer im Auftrag des Präsidiums der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (VK. DDR 8. WP. 1981-1986, S. 1-750).

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