Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1976-1981, Seite 556

Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 7. Wahlperiode 1976-1981, Seite 556 (VK. DDR 7. WP. 1976-1981, S. 556); Sievert, Rosemarie Elektrikerin, Elektromeisterin Inhaberin der Firma K. Rüttinger, Rieder, Kr. Quedlinburg 4501 Rieder, Kr. Quedlinburg LDPD-Fraktion Geboren am 11. August 1928 in Quedlinburg als Tochter eines Schlosserund Elektromeisters. Verh., ein Kind. Volksschule, Handelsschule. 1945 1947 Lehre als Elektroinstallateur. 1946 FDJ, 1949 LDPD. 1947 bis 1954 als Elektrikerin tätig. 1955 Elektromeisterprüfung, seitdem als Elektromeisterin tätig. Seit 1956 Inhaberin der Firma K. Rüttinger. 1956 1960 NFK der Gemeindevertretung in Rieder. Seit 1967 Mitgl. des KV und des Sekretariats, seit 1971 Stellv. Vors, des Kreisverbandes Quedlinburg der LDPD, seit 1971 Vors, der Kommission Handwerk/ Handel des KV. Seit 1967 Mitgl. des Kreisausschusses der Nationalen Front und Vors, der Arbeitsgruppe Handwerker und Gewerbetreibende. Seit 1967 Abg. 556;
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Dokumentation: Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 7. Wahlperiode 1976-1981, Sekretariat der Volkskammer im Auftrag des Präsidiums der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (VK. DDR 7. WP. 1976-1981, S. 1-736).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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