Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 48

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 48 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 48); chen Organen zu gewinnen. Gerade auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ist es wichtig, sich konsequent den konkreten Problemen der Rechtsverwirklichung zuzuwenden, die dabei auftretenden Widersprüche aufzudecken und sowohl die staatlichen als auch die gesellschaftlichen Faktoren zu erforschen, die die Rechtsverwirklichung beeinflussen. Untersuchungen in der Praxis, ihre wissenschaftliche Auswertung und Verallgemeinerung wirken dogmatischen Auffassungen in der Verwaltungsrechtswissenschaft entgegen, die versuchen, Rechtsnormen aus Rechtsnormen oder gar gesellschaftliche Beziehungen aus Rechtsnormen zu erklären. Zweitens: Angesichts der Komplexität der gesellschaftlichen Prozesse kann die Erforschung der verwaltungsrechtlichen Probleme nicht isoliert und einseitig verlaufen. Sie darf vor allem nicht von den Grundfragen des Staatsrechts getrennt werden und muß die Einheitlichkeit des Wirkens des sozialistischen Staates und seine untrennbare Verbundenheit mit dem werktätigen Volk beachten und fördern. Deshalb wird sie in enger Gemeinschaftsarbeit mit der Staatsrechtswissenschaft betrieben. Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht auch zwischen der Theorie der wissenschaftlichen Organisation der staatlichen Leitung, die sich mit den Gesetzmäßigkeiten, Grundsätzen und Methoden der Organisation der staatlichen Leitung befaßt,45 und der Verwaltungsrechtswissenschaft. Wenn die gesellschaftliche Funktion und die reale Wirkungsweise der Verwaltungsrechtsnormen erfaßt und aufgedeckt werden sollen, dann ist es notwendig, sie als Instrument sowohl zur Realisierung des Staatsrechts als auch zur Sicherung einer effektiven und volksverbundenen Leitung zu verstehen. Jede von den Aufgaben des sozialistischen Staates verselbständigte Betrachtung und Behandlung von Verwaltungsrechtsnormen birgt die Gefahr des Normativismus und Rechtspositivismus in sich. Aus den ökonomischen Aufgaben des sozialistischen Staates, der Verwirklichung der ökonomischen Strategie durch umfassende Intensivierung ergibt sich auch die Notwendigkeit der ökonomischen Durchdringung des Verwaltungsrechts, um seinen Beitrag in dieser Richtung zu erhöhen. Drittens: Für die sozialistische Verwaltungsrechtswissenschaft der DDR ist die Abgrenzung vom bürgerlichen Verwaltungsrecht und von der bürgerlichen Verwaltungsrechtswissenschaft sowie die parteiliche Auseinandersetzung mit ihnen wichtig und notwendig. Das bezieht sich nicht nur auf ihre Klassenfunktion, sondern ebenso auf ihre abstrakt normativistische Methode. Das Verwaltungsrecht im bürgerlichen Staat ist dadurch gekennzeichnet, daß es dem Schutz des Privateigentums und der kapitalistischen Ausbeuterordnung dient und das Funktionieren des bürgerlichen Staates als Instrument der Macht der Monopole sichert. Es war besonders in Deutschland aufs engste mit der Herausbildung des imperialistischen Charakters des bürgerlichen Staates verbunden. Schon Otto Mayer, ein Begründer der bürgerlichen deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft, schrieb Ende des vorigen Jahrhunderts: „Verwaltungsrecht ist nur soweit denkbar, als ein Verhältnis der Unterthanen zu dem Staat in Frage kommt, bestimmter einzelner Unterthanen oder umfassender Kreise davon.“46 Die den Interessen des Monopolkapitals dienende Rolle des bürgerlichen deutschen Verwaltungsrechts ist symptomatisch bis in die heutige Zeit. Sie kommt in der Trennung von Legislative und Exekutive, die der Regierung das Übergewicht über das Parlament gibt, in der Funktion des Staatsapparates als Instrument der herrschenden kapitalistischen Kreise und in seiner Isolierung vom Volk zum Ausdruck. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der sich verschärfenden Krise des staatsmonopolistischen Kapitalismus, unter denen ein immer engeres Zusammenwachsen des Staatsapparates mit den Monopolverbänden vor sich geht, erfährt das bürgerliche Verwaltungsrecht und damit auch die bürgerliche Verwaltungsrechtswissenschaft wesentliche Veränderungen. Die Bedeutung beider nimmt weiter zu, da praktisch alle sozialökonomischen Regulierungen im staatsmonopolistischen Kapitalismus der verwaltungsrechtlichen Regelung unterliegen. Zur ideologischen Verbrämung der im bürgerlichen Verwaltungsrecht zum Ausdruck kommenden Unterdrückungsfunktion werden technokratische und andere undemokratische Staatsauffassungen herangezogen. Da der 45 Vgl. Wissenschaftliche Organisation der staatlichen Leitung , a. a. O., insbes. S. 13ff. 46 O. Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, Bd. 1, Leipzig 1895, S. 14. 48;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 48 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 48) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 48 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 48)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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