Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 326

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 326 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 326); Jahre umfaßt. Die Qualifizierung erfolgt in enger Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit, die nicht unterbrochen wird (Bestehen eines Arbeitsrechts- und eines Verwaltungsrechtsverhältnisses) . Während die wissenschaftliche Aspirantur für bewährte Praxiskader vorgesehen ist, werden als Forschungsstudenten besonders befähigte und begabte Studenten nach Abschluß ihres Studiums aufgenommen. Das Forschungsstudium umfaßt drei Jahre. In dieser Zeit erhält der Forschungsstudent ein Stipendium. Ein besonderes Recht der Hochschulen stellt die Verleihung akademischer Grade dar. Dieses Recht wird Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen übertragen. Akademische Grade sollen die systematische wissenschaftliche Aus- und Weiterbildung in den theoretischen Grundlagenfächern, den Spezialwissenschaften und den marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften fördern. Sie stimulieren das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen.34 Die Grundlage für die Verleihung akademischer Grade sind wissenschaftliche Ergebnisse, die den Anforderungen des jeweiligen akademischen Grades entsprechen und dazu beitragen, wissenschaftliche Höchstleistungen zu erreichen. Als akademische Grade werden verliehen: das Diplom eines Wissenschafts-v zweiges (z.B. Dipl.-Med.), der Doktor eines Wissenschaftszweiges (z. B. Dr. rer. pol.) und der Doktor der Wissenschaften (z.B. Dr. sc. jur.). Die Verleihung der jeweiligen akademischen Grade ist in speziellen Anordnungen des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen geregelt. Für die Durchführung des Diplomverfahrens gilt die АО über das Diplomverfahren -Diplomordnung-vom 26.1.1976 (GBl. 11976 Nr. 7 S. 135, i.d.F. der Diplomandenordnung). Die АО über den Erwerb des Diploms durch Hochschulabsolventen - Diplomandenordnung - vom 15.7.1986 (GBl. 1 1986 Nr. 26 S.380) sieht vor, daß Studenten technischer, ökonomischer und agrarwissenschaftlicher Fachrichtungen nicht mehr wie bisher mit dem Hochschulabschluß gleichzeitig das Diplom erwerben. Vielmehr kann nach erfolgreichem Hochschulabschluß das Diplom erworben werden - im Rahmen eines postgradualen Direktstu- 326 , diums, das in der Regel unmittelbar an das Hochschulstudium anschließt; - im Rahmen eines externen Verfahrens nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Hochschulabsolvent. Mit dieser Regelung wird eine höhere Qualität und Effektivität der Diplomarbeit erstrebt, die in enger Zusammenarbeit mit dem künftigen Einsatzbetrieb zu erarbeiten ist. Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen legt mit der Bestätigung neuer Studienplätze fest, auf welche Fachrichtungen der Hochschulausbildung die Bestimmungen der Diplomandenordnung darüber hinaus anzuwenden sind. Hochschulen, die das Recht zur Verleihung des Doktors eines Wissenschaftszweiges haben, sind auch berechtigt, den Doktor eines Wissenschaftszweiges ehrenhalber (h.c.) zu verleihen. Für außergewöhnliche wissenschaftliche Leistungen kann ein akademischer Grad unabhängig davon verliehen werden, ob der Kandidat den als Voraussetzung geforderten akademischen Grad besitzt. Die Verleihung akademischer Grade bedeutet in der sozialistischen Gesellschaft nicht nur eine Ehre, sondern begründet zugleich hohe Verpflichtungerl. Dementsprechend kann ein akademischer Grad zeitweilig oder ständig entzogen werden, wenn sich der Inhaber durch sein Verhalten des akademischen Grades unwürdig erweist, wenn der Grad durch Täuschung erworben wurde oder wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Verleihung ausgeschlossen hätten. Das unberechtigte Führen akademischer Grade oder das Herbeiführen ihrer Verleihung durch falsche Angaben ist strafbar. 14.4.3. Studienformen, Zulassung, Ausbildungsverhältnis der Studenten Das Studium an den Hochschulen wird vor allem als Direktstudium oder als Fernstudium absolviert. Ein Direktstudium ist grundsätzlich in allen Fachrichtungen möglich. Ein Fernstudium bieten im wesentlichen die technischen Wissenschaften, die Agrar- und Wirtschaftswissenschaften, die Journalistik, die Philosophie, die Pädagogik sowie die Staats- und 34 Vgl.VO über die akademischen Grade vom 6.11.1968, GBl. II 1968 Nr. 127 S. 1022.;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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