Unrecht als System 1958-1961, Seite 97

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 97 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 97); А. Politisches Strafrecht Festigung der SED-Herrschafi Die politische Strafjustiz ist das wesentlichste Mittel des SED-Regimes, seine Herrschaft zu erhalten und zu festigen. Unter Mißachtung der auch in der Verfassung der SBZ garantierten Grundrechte werden alle tatsächlichen oder vermeintlichen Widersacher der SED-Politik strafrechtlich verfolgt. Hetze und Staatsverleumdung Jede die Politik des Zonenregimes kritisierende oder ablehnende Äußerung, die Weitergabe westlicher Zeitungen oder Zeitschriften, das gemeinsame Abhören westlicher Sender wird als staatsgefährdende Propaganda und Hetze oder Staatsverleumdung bestraft. Kritik an wirtschaftlichen Maßnahmen der SED DOKUMENT 163 Anklage des Staatsanwalts des Kreises Gera vom 3. Juni 1958 Die Hausfrau Sch. G., seit dem 30. Mai 1958 in dieser Sache in Untersuchungshaft; klage ich an: durch staatsgefährdende Hetze die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR angegriffen zu haben. Die Beschuldigte hat im Zusammenhang mit den Maßnahmen unserer Regierung in bezug auf die Aufhebung der Reste der Rationierung und der damit verbundenen Erhöhung des Lebensstandards der werktätigen Bevölkerung beim Einkauf in einem Lebensmittelgeschäft in Berga/Elster am 28. Mai 1958 in äußerst infamer Weise gegen die Arbeiter- und Bauernmacht gehetzt, wobei sie zum Streik aufforderte. Verbrechen nach § 19 Abs. 1 Ziff. 2 StEG. Wesentliches Ermittlungsergebnis: Nachdem die Beschuldigte bereits in den Morgenstunden des 28. 5.1958 über den Rundfunk die neuen Maßnahmen unserer Regierung zur Abschaffung der Reste der Rationierung und zur Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen gehört hatte, -suchte sie am gleichen Tage eine Verkaufsstelle des staatlichen Handels in Berga auf. Die Beschuldigte betrat zuerst den Milchladen und erledigte anschließend Einkäufe in der Fleischerei. Im Zuge der sich entspinnenden Diskussion äußerte die Beschuldigte, daß sie nicht viel Zeit habe, doch sie hätte noch 150 g Fleischmarken an der Karte „und die könne sie dem Staat nicht schenken“. In diesem Zusammenhang sagte sie zu den im Laden anwesenden Verkäufern: „Was bedeuten schon die 5,- DM als Ausgleich“ und setzte ihrer Hetze die Krone auf, indem sie erklärte: „Mein Mann ist Kipperfahrer, der kommt auch nicht auf seinen Lohn. Das dürfen die sich nicht gefallen lassen, da müssen sie eben streiken. In Westdeutschland wird auch gestreikt“. Daß diese Hetze der Beschuldigten einer feindlichen Einstellung gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik entspringt, wird aus der Tatsache ersichtlich, daß sie im Herbst des vergangenen Jahres anläßlich einer Kampfgruppenübung in Berga, wo sie sich unter den Zuschauern befand, laut rief: „Die schießen für den Frieden!“ Im Anschluß an eine dreitägige Reise nach Westberlin im Hodisommer vorigen Jahres erklärte die Beschuldigte in Berga, daß sie sich einmal in Westberlin richtig an Aprikosen und Bananen satt gegessen habe. In diesem Zusammenhang sagte die Beschuldigte, daß es in der DDR höchstens 2 Bananen zu kaufen gibt und diese seien noch zum Teil verfault. Die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik werden aber nicht dulden, daß solche Elemente wie die Beschuldigte, die selbst zum Aufbau der DDR noch keinen Finger gekrümmt hat, in so übler Weise gegen die Maßnahmen hetzt, die im Interesse der Werktätigen von der Volkskammer beschlossen worden sind. Möge die Beschuldigte im Gerichtsverfahren erkennen, daß sie mit ihrer Einflußnahme auf die Hirne und Herzen unserer Menschen nicht unserer volksdemokratischen Ordnung, sondern jenen Kräften diente, die Deutschland schon zweimal in unsägliches Leid und Elend stürzten. Ich beantrage: 1. Das Hauptverfahren zu eröffnen; 2. Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen; 3. Den Termin bitte ich unter abgekürzter Ladefrist anzuberaumen, da dies im Interesse der schnellen Aburteilung erforderlich ist. 4. Die U-Haft aus Gründen des Haftbefehls aufrechtzuerhalten. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die strafbare Handlung der Beschuldigten mit mehr als 2 Jahren Freiheitsentzug bedroht ist. gez. Schober Staatsanwalt Durch das Bezirksgericht Gera wurde Frau Sch. am 11. 6. 1958 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. DOKUMENT 164 Der Staatsanwalt des Stadtbezirks Köpenick I Köp. 510.58 8. Oktober 1958 Haftsache Der Drogist H. K. wird angeklagt, im Jahre 1958, fortgesetzt handelnd, das Ansehen und die Autorität der Deutschen Demokratischen Republik angegriffen zu haben. Er hat Maßnahmen und die Tätigkeit staatlicher Einrichtungen öffentlich verleumdet und entstellt. So äußerte er gegenüber Kunden, die in seiner Drogerie einkauften, daß die Regierung der DDR nicht fähig sei für die Belange der Bevölkerung einzustehen und daß die wirtschaftlichen Organe unseres Staates nicht in der Lage sind dafür zu sorgen gute Waren herzustellen. Vergehen gemäß § 20 Ziff. 1 StEG. Wesentliches Ermittlungsergebnis: Aus Kreisen der Bevölkerung wurde bekannt, daß der Beschuldigte in seinem Geschäft gegenüber der Kundschaft negative Diskussionen führt und stets versucht, die Maßnahmen unserer Wirtschaftsorgane zu entstellen. Er selbst gibt an, daß er nur gerechte Kritik ge- 9 97;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 97 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 97) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 97 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 97)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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