Unrecht als System 1958-1961, Seite 66

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 66 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 66); abgeschlossen, wonach sie für die Zeit vom 1. Januar 1951 bis zum 1. Februar 1957 eine monatliche Geldrente von 50, DM und von da ab eine solche von 30, DM erhalte. Die damalige Rentenbemessung habe auf dem Gutachten des Prof. Ü. des Chirurgisch-poliklinischen Instituts der Universität Leipzig vom 7. Juni 1952 beruht. Seitdem habe sich ihr Gesundheitszustand erheblich verschlechtert, wie sich aus zwei ebenfalls überreichten Gutachten von Prof. Ü. aus den Jahren 1956 und 1957 ergebe. Sie hat zu Protokoll der Rechtsantragsstelle des Kreisgerichts L. am 16. Juli 1958 eine entsprechende Klage erhoben. Die Klageschrift ist dem Verklagten, dessen Aufenthalt unbekannt war und der, wie die Auskunft des Volkspolizeikreisamtes Z. vom 1. August 1958 ergab, die Deutsche Demokratische Republik illegal verlassen hatte, öffentlich zugestellt worden. In der mündlichen Verhandlung vom 7. November 1958 ist der Verklagte nicht erschienen. Auf Antrag der Klägerin hat das Kreisgericht gegen ihn Versäumnisurteil gemäß Klageantrag erlassen, das rechtskräftig geworden ist. Gegen dieses Versäumnisurteil richtet sich der Kassationsantrag des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, der Erfolg hatte. Aus den Gründen: Der Verklagte hatte bereits zurzeit der Einreichung der Klage (19. Juli 1958), übrigens auch schon zurzeit ihrer Absendung, die Deutsche Demokratische Republik verlassen. Damals galt die Anordnung vom 1. Dezember 1953 (GBl. S. 1231) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen. Anders war die Rechtslage aber zurzeit der Ausführung der öffentlichen Zustellung. Bereits vor dem Erscheinen der sie enthaltenden Nummer des Zentralblattes vom 4. Oktober 1958 war, nämlich am 12. September, die Anordnung Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen, vom 20. August 1958 (GBl. S. 664) in Kraft getreten. Nach § 1 dieser Gesetzesbestimmung ist das Vermögen von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 ohne erforderliche Genehmigung verlassen haben oder verlassen, durch staatliche Treuhänder zu verwalten. Verfügungen über das vom Treuhänder verwaltete Vermögen durch den Eigentümer sind unzulässig. Daß der Verklagte keine Genehmigung zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik gehabt hatte, war dem Kreisgericht durch die Auskunft des Volkspolizeikreisamtes bekannt. Die Zustellung der Klageschrift, die nach § 206 Abs. 1 Satz 1 ZPO einen Monat nach dem Einrücken in das Zentralblatt, also am 4. November 1958, bewirkt war, richtete sich also an eine Person, die über das Vermögen, aus dem die geforderte Leistung zu erbringen war, nicht mehr verfügen konnte. Ein aufgrund einer solchen Klage ergangenes Urteil war und ist für die Klägerin also wertlos, falls wie übrigens auch die Klägerin nach ihrer Zuschrift vom 20. Januar angenommen haben muß ein staatlicher Treuhänder zur Verwaltung des vom Verklagten zurückgelassenen Vermögens eingesetzt worden ist. Die Erteilung einer Ausfertigung gegen den Treuhänder unter entsprechender Anwendung des § 727 in Verbindung mit § 325 ZPO ist nicht möglich, da der Treuhänder bereits vor Rechtshängigkeit der Klage, nämlich vor Zustellung der Klageschrift (§ 263 Abs. 1 ZPO), eingesetzt worden ist. (Die Wirkungen der Klageeinreichung erstrecken sich nach § 496 Abs. 3 ZPO nur auf die Fristwahrung und die Unterbrechung der Verjährung, nicht aber auf sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit). Die Räte der Kreise sehen von der Einsetzung eines Treuhänders nur dann ausnahmsweise ab, wenn der illegal Abgewanderte in der Deutschen Demokratischen Republik kein nennenswertes Vermögen zurückgelassen hat. Das Kreisgericht hätte also, da ihm die illegale Abwanderung des Verklagten bekannt war, die Einsetzung eines Treuhänders vermuten und feststellen müssen, wer als solcher eingesetzt war. Es hätte dann darauf hinwirken müssen, daß die Klage, falls aufgrund des durch sie zu erwirkenden Urteils in das in der Deutschen Demokratischen Republik verbliebene Vermögen vollstreckt werden sollte, gegen den Treuhänder gerichtet wurde, der eine ähnliche Parteistellung wie ein Konkursverwalter einnimmt. Da eine Feststellung, daß kein Treuhänder eingesetzt sei, nicht getroffen worden, überdies eine derartige Annahme auch unwahrscheinlich ist, war das Versäumnisurteil aufzuheben und die Sache nach § 14 OGStG in Verbindung mit entsprechender Anwendung von § 565 Abs. 1 ZPO an das Kreisgericht zurückzuverweisen. Quelle: „Neue Justiz“ 1960, S. 517. Westlichen Gläubigern werden ihre Ansprüche aus Uraltguthaben entzogen Die Flüchtlinge, die vor dem 10. 6. 1953 nach dem Westen gingen, werden durch die АО Nr. 2 vom 20. 8. 1958 nicht berührt. Aber auch ihnen werden ihre Ansprüche aus den vor dem 8. 5.1945 entstandenen Guthaben (Uraltguthaben), welche nach der Umwertung Altguthaben-Ablösungs-Anleihen genannt werden, entzogen. Die nachgenannte Verordnung vom 22. 9.1958 bestimmt im § 2 (1), daß die Ansprüche aus Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe von Personen, die seit dem 8. 5.1945 ständig im Westen wohnten oder mit Genehmigung von der SBZ nach dem Westen verzogen, „ruhenct, bis „staatliche V er einbarungenu abgeschlossen sind. Damit sind diese Ansprüche banktechnisch gesprochen eingefroren. Der westliche Gläubiger ist nicht einmal berechtigt, diese Ansprüche an in der SBZ wohnhafte Bürger abzutreten. Ansprüche aus derselben Anleihe, die Flüchtlingen zustehen, sind nach § 2 (2) der V er or dung erloschen. Diese Bestimmung richtet sich nicht nur gegen die Flüchtlinge, die nach dem 10. 6.1953 die SBZ oder Ostberlin verließen, sondern gilt auch für die Flüchtlinge, die zwischen dem 8. 5. 1945 und dem 10. 6. 1953 ohne behördliche Genehmigung Mitteldeutschland verließen. DOKUMENT 114 Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 22. September 1958 (GBl. I S. 688) § 2 (1) Ansprüche aus Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe von Personen, die seit dem 8. Mai 66;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 66 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 66) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 66 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 66)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Die Leitungstätigkeit der Linie konzentrierte sich insbesondere darauf, die Untersuchungsarbeit wirksam auf vom Genossen Minister auf der zentralen Parteiaktivtagung zur Auswertung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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