Unrecht als System 1958-1961, Seite 45

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 45 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 45); DOKUMENT 76 DOKUMENT 78 Aus: „Bürger der Kreisstadt Herzberg! Helfen Sie mit, das ideologische Grenzgängertum zu beseitigen!“ Der Rat der Kreisstadt und der Ortsausschuß der Nationalen Front rufen alle Bürger auf, 1. ihr Rundfunk- und Fernsehgerät auf die Sender der Deutschen Demokratischen Republik einzustellen, 2. ihre Fernsehantenne auf den Empfang des Senders Leipzig umzubauen oder die Kanäle 6 und 7 aus ihrem Fernsehgerät ausbauen zu lassen. Einwohner der Kreisstadt Herzberg! Durch die Beseitigung des ideologischen Grenzgänger-tums helfen Sie mit, die Deutsche Demokratische Republik zu stärken und den Frieden zu erhalten. In unserer Stadt darf es keine Empfangsmöglichkeiten mehr für die Ideologie der Militaristen und Faschisten geben! Unsere Stadt soll eine saubere, von Ochsenköpfen freie Stadt werden. Ortsausschuß Rat der Nationalen Front der Kreisstadt Herzberg DOKUMENT 77 Beschluß des Pädagogischen Rates der Heinrich-Heine-Oberschule Schwerin vom 3. Oktober 1961 Die große Aufgabe der Pädagogen, die heranwachsende Generation im Geiste des Friedens, Humanismus und Fortschritts zu erziehen, ist uns Lehrern und Erziehern Bedürfnis. Daraus ergibt sich für uns die Notwendigkeit, unsere Schüler zu bewußten und aktiven Erbauern des Sozialismus zu erziehen, weil nur im Sozialismus der Frieden, der Humanismus und der Fortschritt für die ganze Menschheit möglich ist. Das Schulgesetz stellt den Erziehungspflichtigen die Aufgabe, die Schule bei der allseitigen Bildung und Erziehung der Kinder zu unterstützen. Dazu gehört es, die notwendigen Voraussetzungen für eine ungestörte Durchführung des Unterrichtes und der Erziehungsarbeit zu schaffen. Die in der letzten Zeit durchgeführten Klassenelternabende erbrachten den Nachweis, daß die Eltern das Vorhaben der Schule im Interesse der Kinder konsequent unterstützen. Die der Schulleitung vorliegenden schriftlichen Eingaben von Eltern, der Antrag des Elternbeirates sowie das Bekenntnis unserer Lehrer zu unserem sozialistischen Staat machen in der gegenwärtigen Epoche besondere Maßnahmen notwendig. Der Pädagogische Rat beschließt deshalb: 1. Es ist allen Schülern untersagt, westliche Rundfunk-und Fernsehsendungen zu empfangen und ihre Hetze zu verbreiten. Verstöße werden gemäß § 34 der Schulordnung bestraft. 2. Im Interesse der Bildung und Erziehung ihrer Kinder halten die Eltern alle westlichen Rundfunk- und Fernsehsendungen den Kindern fern und unterstützen die Schule bei der Durchführung dieses Beschlusses. 3. Dieser Beschluß wird allen Schülern und Erziehungsberechtigten bekanntgegeben und begründet. 4. Der Pädagogische Rat wird in jeder Sitzung dieses Schuljahres die Verwirklichung des Beschlusses kontrollieren. Backhaus, Direktor Vorsitzender des pädagogischen Rates Aus: „Offene Worte“ Gesetz gegen NATO-Sender? „Warum bringt unsere Regierung nicht ein Gesetz heraus, welches das Abhören von NATO-Sendern und Westfernsehen verbietet? Wir wären mit einem Schlage von diesem Übel befreit“, schreibt Siegfried Gläser aus Zwickau. Es ist bei uns verboten, mit Hilfe der NATO-Sender und des Westfernsehens Propaganda zu betreiben. Wer das tut, Übertritt die Gesetze und wird gerichtlich zur Verantwortung gezogen. Wer zum Beispiel auf der Straße mit einem Kofferradio herumgeht und irgendeinen NATO-Gift-Sender aufdreht, Übertritt das Gesetz und kann bestraft werden. Wer in einem Gasthaus oder in einer anderen öffentlichen Stätte oder durch das geöffnetet Fenster die feindliche Propaganda der NATO-Sender ertönen läßt, kann ebenfalls gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch hat niemand das Recht, in einer öffentlichen Stätte das Westfernsehen anzudrehen und dadurch mit Hilfe dieses Westfernsehens dem Feind es möglich zu machen, seine giftige Propaganda in die DDR zu verspritzen. Darüber sprechen unsere Gesetze vollkommen klar, und die Einhaltung der Gesetze ist die Pflicht jedes Bürgers. Hier hat also das Gesetz bereits eindeutig die Propaganda durch NATO - Sender und Westfernsehen verboten. Den westdeutschen Militaristen und den Imperialisten der Westmächte gefallen diese unsere Bestimmungen natürlich nicht. Sie geben Dutzende von Millionen Mark, Dollar und Pfund aus, um ihr Gift in der DDR zu vertreiben, und wenn wir ihnen das erschweren oder unmöglich machen, dann schreien sie, bei uns gäbe es keine Freiheit. Wir haben aber nicht die geringste Absicht, der Tätigkeit der Feinde, die es auf die Zerstörung und Unterminierung unserer Republik abgesehen haben, auch nur die kleinste Freiheit zu gewähren. Wenn es bisher noch kein Gesetz gibt, das überhaupt das Abhören von NATO-Sendern und das Betrachten des Westfernsehens auch im privaten Bereich verbietet, dann deshalb, weil unsere Regierung hofft, durch Erziehung, durch gesellschaftliche Beeinflussung, durch Aufklärung zu erreichen, daß alle unsere Bürger so einsichtig und vernünftig werden, sich nicht der raffinierten feindseligen Propaganda auch im privaten Bereich auszusetzen Ich glaube, daß diese Methode unserer Regierung richtig ist, und es ist unser aller Pflicht zu helfen, daß jeder Bürger die Antenne im Kopf richtig einstellt. Dazu bedarf es der Überzeugung und nochmaliger Überzeugung. Das ist aber eine sehr wirksame Methode, wirksamer vielleicht als ein allgemeines Verbotsgesetz, dessen Durchführung ja im privaten Bereich nur schwierig zu kontrollieren wäre. Natürlich können auch Zeiten kommen, wo ein solches Gesetz unbedingt notwendig ist. Das will ich nicht ausschließen. Aber viel nützlicher und wirksamer erscheint mir die Überzeugungsarbeit. Euer Gerhart Eisler Quelle: „Junge Welt“ vom 21./22.10.1961. Brief- und Paketkontrolle Briefkontrolle Die Machthaber in der SBZ halten die Version aufrecht, daß das in der Verfassung im Art. 8 gewährleistete Postgeheimnis besteht. In dem am 1. 8.1959 in 45;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 45 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 45) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 45 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 45)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben vorzunehmen sowie deren kontinuiex liche Durchsetzung zu garantieren.

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