Unrecht als System 1958-1961, Seite 239

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 239 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 239); man zunächst abgelehnt. Nach einem längeren Gespräch erklärten die Werber jedoch, evtl, die Versammlung durchführen zu wollen. Nach insgesamt einer Stunde verließen die Werber meine Wohnung. Ich bin anschließend wieder auf das Feld gefahren. Als ich gegen 18.00 Uhr zurückkam, standen T. und der FDGB-Funktionär in meinem Pferdestall und warteten auf midi. Bei ihnen war noch ein dritter Funktionär, den ich ebenfalls nicht kannte. Wieder wurde ich gefragt, ob ich jetzt bereit sei zu unterschreiben. Als ich mich erneut weigerte, legte dieser dritte Funktionär Handschellen auf einen kleinen Pfeiler im Stall und erklärte mir, indem er auf die Handschellen wies: , wir können auch anders. Unterschreiben Sie jetzt oder nicht.“ Trotz dieser Drohung habe ich nicht unterschrieben, obwohl ich sehr erschrocken war. Nach einer Weile sind die Werber weggegangen. Sie haben jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß ich den anderen „Großbauern“ wegen der Besprechung am nächsten Tage Bescheid sagen sollte. Ich bin dann am gleichen Abend noch zu den anderen Bauern gegangen. Bei R. Ch., der ebenfalls 23 ha bewirtschaftete, fand ich die ganze Familie weinend in der Küche. Sie erklärten mir, vier Stunden seien vier Werber, unter der Leitung des Finanzprüfers W., bei ihnen gewesen und hätten sie heftig bedrängt. Sie sähen keinen Ausweg mehr. Bisher hatte Ch. jedoch auch nicht unterschrieben. Durch die Besprechungen und Drohungen war ich doch ganz erheblich in Sorge geraten. Außerdem hatte ich erkannt, daß es einen Ausweg für mich nicht mehr gab. Da ich auf keinen Fall unterschreiben wollte, und auch nicht die Absicht hatte, in einer LPG zu arbeiten, bin ich mit meiner Frau am nächsten Morgen nach Berlin geflüchtet. Die vorstehenden Angaben entsprechen den Tatsachen. Gegebenenfalls bin ich bereit, die Richtigkeit an Eides Statt zu versichern. V. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 331 Es erscheint Herr N. N., geb. 22. 12. 1895, und gibt folgendes an: Ich habe in einen landwirtschaftlichen Betrieb in einer Betriebsgröße von 20,7 ha als Einzelbauer bewirtschaftet. In unserem Ort bestand bereits eine LPG Typ I. Dieser gehörten aber nur drei Inhaber bäuerlicher Betriebe an. Die übrigen Bauern, es bestanden noch etwa 40 weitere Betriebe und eine Anzahl von ablieferungspflichtigen Kleinstbetrieben, haben ebenfalls als Einzelbauern gewirtschaftet. Bis zum März I960 waren zwar verschiedentlich Agitatoren und Werber für die LPG bei uns im Ort. Diese haben auch die Einzelbauern, darunter auch mich, aufgesucht. Einmal war bei mir sogar ein Mitglied der SED-Kreisleitung . Zu harten Auseinandersetzungen ist es aber damals nicht gekommen. Diese begannen erst Ende Februar/Anfang März, als die Parteigruppe der SED aus dem Ort mit schärferen Werbemethoden begann. Mitte März I960 erschienen dann in der Gemeinde zu einem Großeinsatz mehr als 50 Agitatoren, die durch die Mitglieder der Bauleitung , R. und G., geleitet wurden. R. war Parteisekretär der SED in der Bauleitung. Diese Agitatoren haben wieder alle Bauern auf gesucht und heftig gedrängt, in die LPG einzutreten. Gleichzeitig wurden im Ort Lautsprecherwagen eingesetzt. Über Lautsprecher wurde ebenfalls zum Beitritt in die LPG auf gerufen. War irgendwo ein Hof verschlossen oder haben die Agitatoren die Tür nicht aufbekommen, fuhr der Lautsprecherwagen auf. Uber Lautsprecher wurde dann der betreffende Bauer auf-gefordert, den Hof zu öffnen und aus seinem Versteck hervorzukommen. Auch bei mir sind mehrere dieser Agitatoren gewesen. Bei den ersten Besuchen, Mitte März 1960, lag ich jedoch an den Nach wehen einer Lungenentzündung im Bett. Die Agitatoren haben also zunächst mit meinem Schwiegersohn verhandelt. Auch meine Tochter war zugegen. Hier kam es bereits zu heftigen Auseinandersetzungen, die mein Schwiegersohn jedoch damit beenden konnte, daß er erklärte, nicht er, sondern ich, sei Eigentümer des Betriebes. Zwei Tage später wurde dann auch ich selbst aufgesucht. Bei mir waren vier Personen erschienen. Das Gespräch begann bereits um 7,30 Uhr und wurde bis mittags, 11,30 Uhr fortgesetzt. Dabei erklärten mir die Werber u. a., als ich mich weigerte zu unterschreiben, daß ich den Sozialismus nicht aufhalten könne. Trotz dieser heftigen Auseinandersetzung habe ich nicht unterschrieben. Unmittelbar nach dem Weggang der Werber von meinem Hof wurde ich mit einer Vorladung zu einer weiteren, angeblich kurzen Verhandlung, in die Gaststätte des Ortes geladen. Als ich um 12,30 dort vorsprach, war der Saal der Gaststätte von den Werbern besetzt. Ich wurde vor einen Tisch geführt, an dem mehrere Personen saßen. Darunter befanden sich auch R. und G. Weitere Personen (vier) haben mir im Laufe des Gespräches erklärt, daß sie von der Kriminalpolizei seien und haben mir auch, offenbar um mich zu beeindrucken, kurz ihre Ausweise gezeigt. Ein weiterer Befrager erklärte mir, er sei Staatsanwalt. Im Saal und am Tisch waren außerdem mehrere uniformierte Polizisten. Auch bei diesem Gespräch wurde ich hart bedrängt und immer wieder auf gef ordert, meinen Beitritt in die LPG zu erklären. Ich wurde auch mehrfach bedroht. Man warf mir vor, ich habe angeblich mehrere strafbare Handlungen begangen. So wurde behauptet, ich hätte zu Unrecht landwirtschaftliche Produkte verkauft. Weiter wurde erklärt, ich sei ein Ausbeuter. Ich habe alle diese Vorwürfe ernsthaft zurückgewiesen und erklärt, daß ich mein Soll erfüllt hätte und daß außerdem alle Beschäftigten bei mir sehr lange ausgehalten hätten, so daß also von Ausbeutung nicht gesprochen werden könne. Außerdem habe ich gesagt, wenn man Vorwürfe gegen mich hätte, dann solle man mich vor ein Gericht stellen. Solche Sachen gehörten nicht in die LPG-Werbung. Weiter wurde erklärt, wenn ich nicht unterschriebe, sei ich nicht für den Frieden. Als ich nicht unterschrieb, wurde noch gesagt, dann solle ich schriftlich vermerken, ich sei gegen die LPG. Als ich auch das verweigerte, wurde ich auch noch wegen meiner christlichen Einstellung angegriffen. Es wurde auch noch gesagt, wie schon am Vormittag, ich könne die Entwicklung nicht aufhalten. Die Verhandlung ging bis 20,10 Uhr. Erst dann durfte ich nach Hause gehen. Ich hatte aber nicht unterschrieben. Durch die langen Verhandlungen, so unmittelbar nach meiner Erkrankung, war ich doch sehr geschwächt. Nach Rücksprache mit meiner Familie und nach kurzen weiteren Verhandlungen, habe ich dann doch nach einigen Tagen unterschrieben. Hinzu kam, daß aus unserem Ort eine Bäuerin aus der Nachbargemeinde K., die in unserer Gemeinde Unterschlupf bei Verwandten gesucht hatte, mit der Polizei herausgeholt und nach zurückgebracht wurde und dort unterschreiben mußte. Dadurch habe ich erkannt, daß ein Ausweichen nicht möglich war. Da ich jedoch entschlossen war, in der LPG nicht mitzuarbeiten, habe ich mich kurze Zeit nach der erzwungenen Unterschriftsleistung mit meiner Familie nach Westberlin begeben und den Hof verlassen. 239;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 239 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 239) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 239 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 239)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der in der akkreditierte Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien,sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß gesicherte Gegenstände in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben. Nur durch die Erhaltung ihres Originalzus wird, die Beweiskraft gewahrt. Sie müssen deshalb dementsprechend sachgemäß behandelt werden.

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