Unrecht als System 1958-1961, Seite 200

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 200 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 200); in den Kücken. Die Mutter des Klägers hat im Jahre 1955 diesen Schritt getan. Sie hat damit zu erkennen gegeben, daß sie mit der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik nicht einverstanden ist und sie hat außerdem gezeigt, daß sie durch ihre Haltung und durch ihre Arbeit bereit ist, die westdeutsche Entwicklung, die der Vorbereitung eines 3. Weltkrieges dient, zu unterstützen. Der Schritt der Kindesmutter ist keineswegs zu billigen. Sie hat durch ihr Verhalten auch die Zukunft ihres Kindes, des Klägers, gefährdet. Der Kläger ist bereits der Psychologen Vorbereitung eines 3. Weltkrieges ausgesetzt, die sich in der Verbreitung von Schund- und Schmutzliteratur, im Zeigen von Kriminalfilmen und in der ständigen Beeinflussung durch Funk und Fernsehen ausdrückt. Er ist schließlich auch der Einbeziehung der NATO-Bundeswehr ausgesetzt. All das hat sich offensichtlich die Kindesmutter bei ihrem Schritt nicht überlegt. Sie kann nicht erwarten, daß ein Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, der mit einer derartigen Entwicklung in Westdeutschland nicht einverstanden ist, nunmehr auch noch finanziell diese Entwicklung unterstützt. Wenn die Kindesmutter und der Kläger sich heute in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, so haben sie sich das ihrem Schritt aus dem Jahre 1955 zuzuschreiben. Die Deutsche Demokratische Republik hätte ihnen jegliche wirtschaftliche Schwierigkeiten abgenommen und ihnen mit der ständigen Hebung des Wohlstandes auch eine Perspektive, eine glückliche Zukunft geboten. Es ist nicht unbekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland weder eine solche Perspektive vorhanden ist, noch daß die Bundesrepublik in der Lage ist, die sich ständig steigernden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Die Kindesmutter wird verpflichtet sein, nunmehr allein mit diesen Schwierigkeiten in der Entwicklung ihres Kindes fertig zu werden. Die gleiche Feststellung traf das Gericht auch in Anbetracht der Tatsache, daß der Kläger als minderjähriges Kind für das Verhalten seiner Mutter nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht will auch keinesfalls mit seiner Entscheidung sagen, daß der Kläger nunmehr völlig ohne Unterhalt bleiben muß. Es will mit seiner Entscheidung vielmehr zum Ausdruck bringen, daß die Kindesmutter allein den Unterhalt bestreiten muß und daß sie keine Unterstützung von dem Beklagten und der Deutschen Demokratischen Republik erwarten kann. Dürfte sie allein nicht in der Lage sein, für den Unterhalt des Klägers aufzukommen, so wird sie die soziale Einrichtung der Bundesrepublik in Anspruch nehmen müssen, die ihr ja auch großzügiger Weise den Aufenthalt in der Bundesrepublik gewährt haben. Keineswegs wird ihr von der Deutschen Demokratischen Republik, solange sie sich in Westdeutschland auf hält, Unterstützung gewährt werden. Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigen Titeln für „republikflüchtige" Unterhaltsberechtigte ist unzulässig DOKUMENT 268 Urteil des Kreisgerichts Leipzig Stadtbezirk West vom 16. März 1959 IV F 18/59 Die Zivilkammer hat für Recht erkannt: 1. Die Zwangsvollstreckung aus dem zum Aktenzeichen 45 Ra 1167/51 vor dem ehern. Amtsgericht Leipzig geschlossenen Vergleich vom 17. Dezember 1951 wird mit Wirkung vom 2. Februar 1959 2 für unzulässig erklärt. Tatbestand Die Ehe des Klägers mit der sorgeberechtigten Mutter des verklagten Kindes ist durch das ehemalige Amtsgericht Leipzig am 17. Dezember 1951 (45 Ra 1167/51) geschieden worden. Für die 1944 geborene Verklagte verpflichtete sich der Kläger, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von zunächst DM 85. , später DM 100. , zu zahlen. Nach der Geburt eines weiteren Kindes in der zweiten Ehe des Klägers wurde außergerichtlich eine Herabsetzung des Unterhaltsbeitrages auf monatlich DM 75. vereinbart. Diesen Betrag hat der Kläger laufend bezahlt. Am 4. Mai 1957 verzog die Verklagte mit ihrer Mutter nach Westdeutschland; der Verzug erfolgte ohne Beachtung der polizeilichen Meldevorschriften (Bl. 6 R). Gleichwohl hat der Kläger weiterhin an die Verklagte gezahlt. Der Kläger behauptet: Zunächst sei er der Auffassung gewesen, es werde die Verklagte in die Deutsche Demokratische Republik zurückkehren. In dieser Erwartung habe er sich getäuscht gesehen. Er verweise deshalb auf die Spruchpraxis des Obersten Gerichtes und die strafrechtliche Verantwortlichkeit für das illegale Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik und wende sich gegen den Anspruch der Verklagten nunmehr mit der Einrede der unzulässigen Rechtsausübung. Der Kläger beantragt: die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich vom 17. 12. 1951, geschlossen vor dem Amtsgericht in Leipzig zu dem Aktenzeichen 45 Ra 1167/51, für unzulässig zu erklären. Hierauf hat der Kläger beantragt: nach Lage der Akten zu entscheiden. Es sind die Akten 45 Ra 1167/51 beigezogen worden. Von dem Volkspolizei-Kreisamt Leipzig wurde eine Auskunft darüber eingeholt, ob und gegebenenfalls wann die Verklagte die Deutsche Demokratische Republik ohne Beachtung der polizeilichen Melde Vorschriften verlassen haben. Das VP-Kreisamt hat (Bl. 6 R) diese Auskunft dahin erteilt, daß der illegale Verzug am 4. Mai 1957 erfolgt sei. Entscheidungsgründe: Die Unterhaltsrechte der Verklagten aus dem bezeich-neten Schuldtitel sind sowohl materiell als auch formell erloschen. Die Verklagte hat mit ihrer Mutter am 4. 5. 1957 die Deutsche Demokratische Republik ohne die erforderliche Genehmigung verlassen. Sie hat damit sowohl gegen die Verordnung vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) über die Abgabe von Personalausweisen bei Übersiedlung nach Westdeutschland verstoßen wie auch die Grundsätze unserer Verfassung verletzt. Ihr Verhalten widerspricht den moralisch-politischen Anschauungen der Werktätigen unseres Staates, wie sie in Art. 3 und 4 der Verfassung zum Ausdruck kommen. Danach hat jeder Bürger das Recht, aber auch die Pflicht zur Mitgestaltung der vom Volke ausgehenden Staatsgewalt. Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen. In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen sind gemäß Art. 144 der Verfassung die Bestimmungen der §§ 1601 ff. BGB über die Unterhaltspflicht unter Verwandten in gerader Linie auszulegen und anzuwenden. Wer die Deutsche Demokratische Republik 200;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 200 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 200) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 200 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 200)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik im überwiegenden Teil nur Häftlinge wegen politischer Straftaten gibt. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, so erklärte mir Grau weiter, daß das politische System in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik - befanden. Bei einem anderen Inhaftierten wurde festgestellt, daß er die von ihm mrtgefSforten Zeltstangen benutzt hatte, um Ggldscheine in Markt der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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