Unrecht als System 1958-1961, Seite 147

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 147 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 147); unseres Arbeiter- und Bauern-Staates. Vor dem Bezirksgericht Suhl: der 46jährige LKW-Beifahrer Hugo Glotzbach, der 31jährige Kraftfahrer Josef Pf aff und der 21jährige Kraftfahrer Alfred Roth. Vor dem Kreisgericht Bad Salzungen: die vier Geschwister De-schauer die 42 jährige HO-Verkäuferin Terese, die 39jährige Näherin Frida, die 36 Jahre alte Stenotypistin Marianne und die Schneidermeisterin Adele, 32 Jahre sowie die Ehefrauen Marianne Glotzbach und Edith Pfaff. Alle neun Angeklagten sind wohnhaft in Geisa bzw. Oechsen. Die Beweisaufnahme ergab: Hugo Glotzbach organisierte planmäßig den vielfachen Republik-Verrat. Dabei entpuppte er sich als skrupelloser Menschenhändler, der nicht nur seine drei Kinder, sondern auch das 8jährige Kind der Familie Pfaff für sein schmutziges Geschäft benutzte. Um die Grenzwachtposten durch ein Massenaufgebot von Menschen zu bluffen und zu überrennen, warb er die eingangs Benannten an, gemeinsam mit ihm die DDR illegal zu verlassen. Obwohl Glotzbach in und außerhalb seiner Gemeinde als negatives Element bekannt war, liehen ihm sieben erwachsene Menschen ihr Ohr. Den Angeklagten Roth sprach er dabei stimmungsmachend so an: „Du hältst doch dicht. Ich habe die Schnauze voll. Komm mit, ich gehe rüber“. Roth wehrte ab: Nein. Anstatt den staatlichen Organen pflichtgemäß den Vorfall zu melden, hielt Roth „dicht“. Glotzbach bohrte ein zweites und drittes Mal, versprach ihm drüben Arbeit als Kraftfahrer oder Bergmann und Roth (ein Mann ohne eigene Meinung) kroch ihm auf den Leim. Ähnlich ging der Menschenhändler auch bei den vier Geschwistern De-schauer vor. Auch sie krochen ihm auf den Leim. Dem Verräter Glotzbach verursachte jedoch eines ernsthafte Bedenken; wie er das bewaffnete Eingreifen der Grenzposten brechen könne. Da war der bärenstarke Josef Pfaff. Mit einem derben Stock bewaffnet, könnte dieser durch brutale lähmende Schläge auf die die. Maschinenpistole haltenden Arme des Grenzsoldaten diesen am Schießen hindern. Aber nicht nur Pfaff, auch alle Erwachsenen sollten so handeln. Alle auch die Frauen wurden mit Stöcken bewaffnet, um auch Zivilisten, die sich ihnen in den Weg stellen würden niederzuschlagen. (Der Staatsanwalt Schiller zeigte einen der beschlagnahmten Stöcke, einen Eichenkrückstock vom Format eines Totschlägers). Auch Pfaff mit seiner Familie ging dem Verbrecher auf den Leim. Beim versuchten gewaltsamen Grenzübergang kam alles anders. Unsere wachsamen Grenzposten plötzlich da, wie aus dem Boden gestampft stellten früh 5.10 Uhr die ganze Bande in der Nähe des Grenzstreifens. Glotzbach setzte darauf aller Leben aufs Spiel, indem er seiner Bande zurief: „Lauft, Lauft!“ und die Grenzsoldaten provozierend anschrie: „Schießt doch! Schießt!“ Der Kaltblütigkeit unserer Soldaten ist es zu danken, daß kein Blut floß. Ein Grenzzwischenfall, der sich nach drüben ausweiten sollte, zu Grenzkomplikationen mit der Westzone führen sollte, gelang dem Lumpen Glotzbach nicht. Sein Spiel war aus. Da stand er nun vor dem Richter unserer Arbeiterund Bauern-Macht: ein entlarvter Feind, ein Mann, der sich nur durch den Westfunk informierte. Dieser Teufel in Menschengestalt versteckt hinter der Maske eines Biedermanns brachte bewußt nicht nur die vier unschuldigen Kinder an der Grenze in akute Lebensgefahr, sondern wollte ihr ganzes künftiges Leben, das bei uns wie ein sonniges Land vor ihnen liegt, dem Sumpf der menschenverachtenden Wolfsmoral der Ausbeuter in Westdeutschland opfern. Sein Plan war von ihm nach allen Seiten gründlich durchdacht. Aber dem Richter täuschte er Gedächtnisschwäche vor. Verstockt, als ob er nicht bis drei zählen könne, stand er mit vollgemachten Hosen da. Ein erbärmlicher Judas. Pfaff und Roth erkannten vor dem Richter, daß sie schwere Fehler gemacht haben. Zu spät. Beide glaubten, so sagten sie, dem Westfernsehen, glaubten an die Überlegenheit Westdeutschlands. Ihnen wurde darauf u. a. gesagt, es sei doch bekannt, daß „die Bundesarmee gerade ausreicht, um für die chinesische Volksarmee die Kartoffeln zu schälen“. Die gleiche Giftwirkung hatten das Westfernsehen und die Westradiosendungen auch auf die Geschwister De-schauer. Infolge Zusammentreffens von Verbrechen § 17 des StEG: staatsgefährdender Gewaltakt und diverser Vergehen wurden Gesamtstrafen ausgesprochen. Es erhielten Zuchthausstrafen: Hugo Glotzbach 5 Jahre, Josef Pfaff 3 Jahre 3 Monate und Alfred Roth 2 Jahre. Gefängnisstrafen bekamen: Therese und Frida De-schauer je 11 Monate, Marianne und Adele Deschauer, Marianne Glotzbach und Edith Pfaff je 12 Monate. Alle Verurteilten werden aus dem 5-km-Gebiet ausgesiedelt. Mehrere 1000 DM, die sie bei sich trugen, verfallen dem Staat. Der PKW des Pfaff und das Motorrad des Glotzbach werden vom Staat eingezogen. An diesem Prozeß läßt sich erkennen, daß unsere Arbeiter- und Bauern-Macht nicht mit sich spielen läßt. Quelle: „Freies Wort“, Suhl, vom 12. 9.1961. DOKUMENT 213 „Ein Neutraler“ Angesicht der von den westlichen Ultras entfachten und mit Hilfe westzonaler Rundfunk- und Fernsehprogramme geschürten Kriegshysterie kann es heute für niemanden eine Neutralität geben. Peter Liebenow aber wollte das nicht einsehen und stand auf dem Standpunkt: Um Politik kümmere ich mich nicht, weil ich neutral bleiben will. Zu seiner „Neutralität“ gehörte es allerdings, sich „allseitig“, also auch bei westlichen Hetzsendern zu informieren. Das so ständig genossene NATO-Gift brachte den „Neutralen“ inzwischen auf die Anklagebank vor der Strafkammer des Kreisgerichts Schwerin-Stadt. Am 30. August war es, als Liebenow während einer seiner häufigen Bierreisen in der Ticket-Gaststätte landete. Hier gab sein vom Alkohol umnebelter Geist dann jene westlichen Hetzparolen und üblen Beschimpfungen gegen unsere Republik und unseren Staatsratsvorsitzenden frei, die ihm der NDR und andere Stationen dieser Art eingeträufelt hatten. Er verherrlichte den Faschismus und den „Führer“, jenen Massenmörder, der Millionen Menschen Tod und Elend brachte. Aus unserer Presse, unserem Rundfunk hätte Liebenow entnehmen können, wie gefährlich und schädlich das Abhören von Westprogrammen ist. Doch der „Neutrale“, der als Presser im VEB Plastverarbeitung tätig ist, las weder eine Zeitung, noch beteiligte er sich an politischen Gesprächen in seiner Brigade. Im wesentlichen füllte der Alkohol seine Freizeit aus. Die Folge waren Fehlschichten im Betrieb. In vielen Gesprächen versuchten die Brigademitglieder, ihn auf den richtigen Weg zu bringen. Peter Liebenow aber wollte sich nicht helfen lassen. Er lieh den Feinden unserer Republik sein Ohr und wurde selbst zum Helfer unserer Feinde. Darüber nachzudenken, wird er jetzt ein Jahr und drei Monate im Gefängnis Zeit haben, um für sein weiteres Leben ernste Schlußfolgerungen zu 15* 147;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 147 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 147) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 147 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 147)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Zustandes nur dadurch erfolgen kann, daß zeitweilig die Rechte von Bürgern eingeschränkt werden. Gehen Gefahren von Straftaten, deren Ursachen oder Bedingungen oder anderen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie die Ordnung, Disziplin und Ruhe nicht zu beeinträchtigen. Andere Unterhaltungsspiele als die aus dem Bestand der Untersuchungshaftanstalt sind nicht gestattet.

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