Unrecht als System 1958-1961, Seite 127

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 127 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 127); an, für Schmiel zwei Jahre und sechs Monate, für Ko-nopatzki drei Jahre und sechs Monate, für Steinbrenner zwei Jahre und für Mönk ein Jahr. Quelle: „National-Zeitung“, Frankfurt, vom 3.1.1962. Nach Auskunft des Notaufnahmelagers В erlin-Marienfelde sind die Jugendlichen dort nicht in Erscheinung getreten. Unmenschliche Strafen für jugendliche „Staatsverbrecher" DOKUMENT 191 „Vom RIAS-Hörer und Herold-Fan zum Staatsverbrecher“ werden verurteilt der Angeklagte Resag zu lebenslänglichem Zuchthaus, der Angeklagte Gartenschläger zu lebenslänglichem Zuchthaus, der Angeklagte Lehmann zu 15 Jahren Zuchthaus, der Angeklagte Riedi-ger zu 12 Jahren Zuchthaus, der Angeklagte Hopfner zu 6 Jahren Zuchthaus!“ Atembeklemmende Stille. Meine Augen haften auf den Gesichtern der fünf. Gedanken jagen durch meinen Kopf: Wie jung sie sind; zwei noch Oberschüler der 11. Klasse, einer Maler, einer Lehrling, einer Schlosser. Alle Wege standen ihnen in unserer Republik offen. Sie schoben ihre gesicherte Zukunft leichtfertig beiseite. Sie sind schuldig, eindeutig schuldig. Sie sind überführt des Diebstahls, der Brandstiftung, der Hetze gegen die Arbeiter- und Bauern-Macht, der Sabotage, des Komplotts gegen unseren Staat. Die dreitägige Verhandlung vor dem ersten Strafsenat des Frankfurter Bezirksgerichts es tagte in Strausberg hat dies allen Zuschauern unwiderlegbar vor Augen geführt. Gut ist, daß ihnen das Handwerk gelegt wurde, gut, weil ihre Taten den Frieden in Deutschland direkt und akut gefährdeten, nicht anders als die Luftprovokationen der Kammhuber sehen Düsenjäger. Aber diese Jungen gingen durch unsere Schule, sie waren Pioniere, Mitglieder des Jugendverbandes. Zwei hatten Funktionen; mehrere Auszeichnungen und gute Zensuren auch in Staatsbürgerkunde. Warum wurden sie zu Verbrechern, zu solch gefährlichen Staatsverbrechern, daß zwei von ihnen für immer von der Gesellschaft isoliert werden müssen? Der Prozeß gab Antwort, eine Antwort, die mich als Pädagogen zutiefst aufwühlte. Im Spätsommer des Jahres 1960 fuhren Gartenschläger und Riediger nach Westberlin. Sie gingen in einen Film „Schlagerparade 1960“. Heiße Rhythmen fesselten sie. Die Handlung denkbar primitiv zeigte das Treiben der Fan-Clubs. Was sie können, können wir auch. So gründeten sie in Strausberg einen Ted-Herold-Club. (Zum Verständnis des Lesers: Ted Herold ist quasi der westdeutsche Ableger Elvis Presleys.) In kurzer Zeit wurden die anderen drei Angeklagten Mitglieder des Clubs. Sie kannten sich schon lange Zeit und hatten zusammen die Grundschule besucht. Ein „Club-Raum“ wurde eingerichtet. Ein Schuppen der Familie Gartenschläger diente dazu. Riediger strich ihn an, brachte in großen Lettern den Namen „Ted-Herold-Club“ an, verfertigte sonstige Einrichtungen und bemalte ein schwarzes Hemd des Gartenschläger mit den „Club-Symbolen“. Ein zünftiges Clubleben begann; die „Herolde“ gaben für ihre jungen Freundinnen Parties, Orgien mit Schnaps und heißer Musik. Und schon sanken sie auf die nächste Stufe: Die Schallplatten wurden in westlichen Geschäften gestohlen. Etwa 50 davon lagen dem Gericht vor. Zum Clubleben gehörte aber auch der organisierte Besuch von Jazz-Festivals, Kinos usw. in Westberlin, das „Studium“ von Schmökern aller Art, von Sex-Magazinen über blutrünstige Krimis bis zu den Landser-Heften. Riediger verschlang etwa 200, Resag 80, die anderen nicht viel weniger. Regelmäßige Kinobesuche gaben sie zu, sogenannte Musikfilme, aber vor allem auch Horror-, Kriminal- und Hetzstreifen. In der Münchener Zeitschrift „Bravo“ ließen sie die Anschrift ihres Clubs veröffentlichen und bekamen in der Folge oft 20 bis 30 Briefe pro Tag. „Erfahrungsaustausch“ wurde gepflegt. Mehr und mehr wurden die Köpfe der fünf vernebelt. Ihr ganzes Denken hatte nur einen Mittelpunkt, heiße westliche Musik. Westberlin wurde zu ihrer, wie sie sagten, „geistigen Heimat“, dort fühlten sie sich zu Haus. Auf den Zusammenhang zwischen RIAS-Hören, heißer Musik und der ideologischen Diversion ist schon oft hingewiesen worden. Aber wie das konkret, in der Praxis vor sich geht, das hatte ich noch nicht erlebt. Der Prozeß zeigte mir mit erschreckender Deutlichkeit, wie raffiniert die westdeutschen Spinnen, die Kriegstreiber der NATO und ihre Kumpane die Netze spannen, Netze, in denen sich auch die Angeklagten verfingen. Diese Clubs mitsamt ihrer „heißen Musik“ sind das wurde mir vor den Schranken des Frankfurter Bezirksgerichts bis in Detail deutlich ein wichtiges Mittel der psychologischen Kriegführung der NATO. Der Strausberger Ted-Herold-Club war die ideologische Plattform, auf der der Haß gegen die Arbeiterund Bauern-Macht wucherte, die kommenden Verbrechen der Angeklagten ihre Ausgangspunkte hatten. Mutter Gartenschläger verbot den „Jungs“, den Clubraum zu benutzen, weil sie „solchen Lärm machten“. Polizei und Schule wurden aufmerksam. Es gab ernste Aussprachen und Warnungen. In den Wind wurden sie geschlagen. Wir wollen unsere „persönliche Freiheit“. Und eben wegen dieser fuhren Resag und noch zwei ins Amerika-Haus in Westberlin, um sich Flugblätter zu holen, die gegen die DDR hetzten. Und wegen dieser „Freiheit“ beschloß man, auf einem Schulfest in Neuenhagen Schüler und Lehrer zu verprügeln, die gegen das Treiben des Clubs aufgetreten waren. Immer mehr isolierten sie sich ideologisch von der Gesellschaft. Aus den Anbetern westlicher Schlager waren bereits Gegner des Staates geworden. Sie suchten ihre Position mit allen Mitteln zu verfechten und das, obwohl ihnen bewußt war, gegen wen sie auftraten. Sie haßten den Staat und die Arbeiter und die Bauern. Sie waren zu willfährigen Werkzeugen in der Hand des Klassenfeindes geworden. Erneute Aussprachen mit den fünf und ihren Eltern. Die zwei Oberschüler wurden getrennt in Internaten untergebracht, aber sie konnten weiter die Oberschule besuchen. Nach außen hin schien der Club zerschlagen. Aber er war es nicht. Das Gift saß tief. Und die Maßnahmen einiger Eltern und der Schule drangen bis dorthin nicht vor, blieben an der Oberfläche. In der Zeit vom Frühjahr bis zum Sommer 1961 bauten die Angeklagten im Wald von Strausberg einen Unterstand. Sein Zweck: Treffpunkt der Gruppe, Lager für Diebesgut, Hetzmaterial und Unterschlupf für Mitglieder, falls es notwendig werden sollte. Am 13. August trafen sie die Maßnahmen unserer Regierung zum Schutze der Grenzen und zur Abriegelung des Frontstadtsumpfes wie ein Keulenschlag. Ich kann 127;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 127 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 127) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 127 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 127)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung, wie jede andere politisch-operative Diensteinheit Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Bearbeitung und der dabei erzielten Scheinerfolge eine Fehlorientierung der Arbeit der Linie Untersuchung auf dem Gebiet der Abwehr von Angriffen der imperialistischen Geheimdienste.

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