Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 744

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 744 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 744); ken. Welche Beschlüsse sind das? Gibt es die bereits oder welche werden es sein? Dr. Rudorf (SPD): Dieser Satz ist in einer Version, die hier in dieses Haus gekommen ist, hereingekommen. Er war in der Diskussion und wird wahrscheinlich in der Endfassung entfallen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke schön. Eine weitere Anfrage. - Ja bitte. Barthel (CDU/DA): Zum § 1, Herr Abgeordneter. Nach der Intention dieses Gesetzes wollen Sie alle manipulierenden Handlungen erfassen. Da Sie aber im § 1 nur von strafrechtswidrigen Handlungen sprechen, muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß wir entsprechende Straftatbestände in der Form und im weitesten Sinne, wie das hier gewollt ist, noch nicht haben. Ich würde deshalb zumindest Vorschlägen, daß wir auch sonstige manipulierende Handlungen, die zu dem Ergebnis geführt haben, mit erfassen. Des weiteren würde ich vorschlagen, daß wir dann in einer Art Feststellungsverfahren auch vorläufige Vermögensverfügungen unterbinden bzw. für nichtig erklären. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke. - Eine weitere Anfrage. Weiß (Bündnis 90/Grüne): Ich begrüße diesen Entwurf, aber ich vermisse darin konsequente Festlegungen, z. B. darüber, welches Strafmaß festgelegt wird, ob es zur Einziehung kommt beim Mißbrauch oder auch, wie in Grenzfällen, wo es nicht genau festzustellen ist, als welchen Quellen dieses Geld kommt, oder wo eine offensichtliche Verschleierung stattgefunden hat, verfahren werden soll. Dr. Rudorf (SPD): Es muß ein Verstoß gegen die devisenrechtlichen Bestimmungen vorliegen. Es können auch Fälle passieren, in denen Geld in bar auf unredliche Weise beschafft worden und in dieser Zeit eingezahlt worden ist, wo also Steuerhinterziehung nach den geltenden Gesetzen vorliegt. Wir müssen uns dort an die geltenden Gesetze halten, und diese Tatbestände werden dann gerichtlich verfolgt werden können. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Erlauben Sie noch eine Anfrage? Clemens (CDU/DA): Gehe ich im § 1 richtig, daß eine Prüfbehörde hier installiert wird, also eine für die ganze DDR und nicht in den Bezirken oder Ländern noch Unterbehörden? Dr. Rudorf (SPD): Die Struktur dieser Prüfbehörde kann ich Ihnen im Augenblick nicht genau beschreiben. Das ist eine Organisationsfrage, ob man jetzt eine Zentrale nimmt und Darunterstehende - oder 744 wie man das organisiert. Es wird auf jedem Fall im Finanzministerium zusammenlaufen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke Ihnen und möchte in der Aussprache fortfahren. Ich rufe den Abgeordneten Watzek von der Fraktion DBD/DFD auf. Dr. Watzek für die Fraktion DBD/DFD: Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Die Fraktion DBD/ DFD stimmt dem Anliegen des Gesetzentwurfes zur Feststellung von rechtswidrigen, spekulativen Handlungen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung von Mark der DDR in Deutsche Mark zu. Wir sind dafür, daß Spekulationen und rechtswidrige Handlungen in Vorbereitung und Durchführung der Währungsunion aufgedeckt und, wenn dafür die Rechtsgrundlagen gegeben sind, strafrechtlich verfolgt werden. Und, meine Damen und Herren, wer in den letzten Wochen über den Alex-Handelsplatz gegangen ist, wird mir zustimmen, daß hier Geschäfte abgelaufen sind, die auf jeden Fall den Straftatbestand der Spekulation erfüllen. Wir werfen aber zum vorliegenden Gesetzentwurf zwei Probleme auf. Erstens zur Wirksamkeit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen: Entsprechend § 3 sind nur Stichproben nach Entscheidung der Prüfbehörde vorgesehen, wenn Grenzbetrag auf dem Buchspar- oder Spargirokonto überschiw ten wurde. Gleichzeitig - und darüber sind wir uns wohl einig -können sich natürlich auch auf Konten, deren Bestände unter dem Grenzwert von 100 000 Mark liegen, spekulative und unrechtmäßig erworbene Geldbeträge befinden. Da dieses Gesetz aus der Sicht des Zeitpunktes der Währungsumstellung auch keine prophylaktische Wirkung haben kann, ist deshalb seine Wirksamkeit zur Unterbindung und zur Aufdeckung von rechtswidrigen spekulativen Handlungen doch sehr stark begrenzt sein wird. Zweitens bewegt uns das Problem der Sicherung der persönlichen Rechte der Bürger, insbesondere, was den Datenschutz anbetrifft. (Vereinzelt Beifall bei der PDS) In den entsprechenden §§ 5 und 7 sind Verpflichtungen über Geheimhaltung bzw. Löschung und Vernichtung ermittelter personenbezogener Daten formuliert, aber nur als moralische Aufforderung - ohne rechtliche Konsequenzen. Deshalb halten wir es für notwendig, zumindest Ordnungsstrafbestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, die bei Verletzung der persönlichen Rechte der Bürger, vor allem was den Schutz der persönlichen Dat anbetrifft, wirksam werden. Das bitten wir, in der Beratung dös"' Rechtsausschusses zu prüfen. (Beifall bei PDS und DBD/DFD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke schön, Herr Abgeordneter Watzek. Ich fahre fort und rufe den Herrn Abgeordneten Kühne von der Fraktion CDU/DA auf. Prof. Dr. Kühne für die Fraktion CDU/DA: Meine Damen und Herren! Die Fraktion CDU/DA stimmt dem Anliegen des Antrages der Koalitionsfraktionen zu. Es handelt sich hier um den Vollzug des Staatsvertrages. Die Einbringung dieses Antrages entspricht einem Zeitpunkt, der notwendig ist, um nachträgliche Maßnahmen, Spekulationen und vorfristige Maßnahmen entsprechend zu verhindern. Wir weisen natürlich darauf hin, und die entsprechenden Ausschüsse werden sofort an die Arbeit ab heute abend gehen müssen, daß eine Reihe von Fragen noch korrekt zu überprüfen sind. Ich weise auf folgendes hin: 1. Was die Rolle der Staatsbank anbelangt, so werden wir mor-;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 744 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 744) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 744 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 744)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X