Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 647

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 647 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 647); - Sicherung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen - ist dagegen zu schwach und unklar formuliert. Schließlich ist anzufragen, ob und wie denn gleichwertige Lebensbedingungen der Menschen in allen Teilräumen - das ist Punkt 4 -, also z. B. in Stadt und Land erreicht werden sollen. Also, um das Raumordnungsgesetz als ein zeit- und problemgemäßes Gesetz anzunehmen, wäre das erste und wichtigste darin, exakte Leitvorstellungen aus ökologischer Sicht festzuschreiben. Wenn dies in der jetzigen Gesetzgebungsphase nicht möglich ist, schlage ich vor, daß mit der Inkraftsetzung des Raumordnungsgesetzes eine Absichtserklärung dahingehend verbunden wird, daß die DDR und die Bundesrepublik bis Ende dieses Jahres gemeinsam ein neues Raumordnungsgesetz ausarbeiten. Ein zweites beachtliches Problem ergibt sich aus dem Umstand, daß uns für die Durchsetzung des Raumordnungsgesetzes auch nicht annähernd genügend planerisch ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Dieses Defizit sollte mit dem Inkraftsetzungsgesetz zum Raumordnungsgesetz in Angriff genommen werden. Und drittens: Weitere Anfragen sind an §2 Abs.3 zu stellen. Die bis zum 30.6. 1990 erteilten Standortgenehmigungen für noch nicht zur Ausführung gelangte Vorhaben sollten ihre Gültigkeit nicht schlechthin bis zum 30.6. 1991 behalten, sondern umgehend einer angemessenen Überprüfung unterzogen wer-en. Schließlich ist anzumerken, daß das Raumordnungsgesetz auch deshalb nicht so schnell greifen kann, weil z. B. von 2 040 untersuchten Städten und Gemeinden der DDR nur 40 überhaupt die erforderlichen Flächennutzungspläne schon haben. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Ich habe das Raumordnungsgesetz vor 12 Stunden erhalten, und mir standen weder Gutachten noch Kommentare zur Verfügung. Ich weiß nur, daß ein Raumordnungsgesetz strategischen Charakter hat, daß mit ihm die Weichen gestellt werden - so oder so - für die Lebensbedingungen der Menschen und der Natur und daß es wohl eines der wichtigsten Gesetze für die Umwelt und die Zukunft der Bürger ist. Das verpflichtet uns, das Raumordnungsgesetz besonders sorgfältig zu prüfen und zu modifizieren. Ich beantrage zusätzlich die Überweisung des Gesetzes in den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorschutz, in den Ausschuß für Handel und Tourismus, in den Ausschuß für Verkehr sowie in den Ausschuß für Ernährung, Land-und Forstwirtschaft. Denken wir bei allem daran, unsere Natur md Kulturlandschaften sind vielleicht das Wertvollste, was wir .n das deutsche Zimmer und in das europäische Haus einbrin- gen, wenn wir sie raumplanerisch verantwortlich schützen. Ich danke Ihnen. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Danke. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Marusch von der Fraktion DBD/DFD. Marusch für die Fraktion DBD/DFD: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicher stimmen Sie mir darin überein, daß in diesen Tagen viel Neues auf uns zukommt, erfaßt und verarbeitet werden muß, und alles sollte auch noch verstanden werden. Die Raumordnung ist natürlich auch für uns neu. Erst heute haben wir die Unterlagen erhalten, das ist vielleicht ein bißchen spät. Raumordnung im bundesrepublikanischen Sinne ist die Planung der überörtlichen räumlichen Entwicklung. Sie beeinflußt die Planungen der verschiedenen Sachgebiete und Ebenen, stimmt sie aufeinander ab und faßt sie zusammen. So meine Interpretation. Das Raumordnungsgesetz, dessen Übernahme wir heute beraten, ist in der BRD vor allem aus dem Bedürfnis entstanden, für die Ballungsgebiete, die sich über Gemeinde- und Ländergrenzen hinaus ausdehnen, großräumige Lösungen zu ermöglichen. Damit übernehmen wir Erfahrungen, die uns Bedingungen schaffen helfen, um u. a. den akuten Handlungsbedarf für Rechtssicherheit und schnelle Entscheidungsfindung für in-und ausländische Investitionen zu sichern. Als Landwirt bin ich persönlich natürlich auch sehr froh darüber, daß der vorliegende Gesetzentwurf mit dem Entwurf des Umweltrahmengesetzes korrespondiert, daß beides der Verwirklichung der sinnvollen Umweltgestaltung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege dient. Das, so meine ich, haben wir alle dringend nötig. Mit dem Umweltrahmengesetz und dem Raumordnungsgesetz wollen wir unsere Umwelt lebenswert gestalten. Die in § 1 Absatz 1 festgeschriebenen Leitvorstellungen bilden eine solide Grundlage dafür, daß sich eine allseitige und gerechte Infra-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturstruktur entwickeln wird. Damit, meine Damen und Herren, werden die Investitionen künftig der freien Entfaltung weit größeren Spielraum geben und letztlich umfassender und vollkommener der Allgemeinheit dienen. Wir alle hier im Hohen Hause wissen doch, welch teilweise katastrophalen Auswirkungen die zentrale Planung der Vergangenheit hatte. Luxusvillen, Gewächshäuser und anderes in unseren schönen Naturschutzgebieten zu errichten, das war doch ein Frevel. Die Bereitstellung von Investitionen für ehrgeizige Sozialismusobjekte und die einseitige Genehmigung auserwählter Standorte für die Mehrzahl der Städte und Gemeinden in der DDR sind der Beweis dafür. Wir Bauern haben das nie verstanden. Von daher begrüßt die Fraktion der DBD/DFD den vorliegenden Gesetzentwurf. Der Willkür, die nicht selten den Prozeß der Standortbestätigung und -genehmigung durch die Kreis- bzw. Bezirksplankommission begleitete, ist mit der neuen gesetzlichen Raumordnung nun endlich ein Ende gesetzt. Ich kann davon ein Lied singen. In meinem Heimatkreis, wo 10 Dörfer infolge des Kohlebergbaus weichen mußten, waren unter den alten Bedingungen natürlich auch diese schwerfälligen Genehmigungsverfahren für landwirtschaftliche Objekte notwendig. Nun erhöht sich die Verantwortung der föderativen Strukturen ebenso wie die der Kommunen. An die Seite wachsender Verantwortung muß die Bereitschaft treten, eigene Vorstellungen mit denen der Allgemeinheit, der überörtlichen räumlichen Entwicklung zu verbinden. Das wird höhere Anforderungen an das Mitwirken auch der örtlichen Volksvertretungen stellen. Landschaftlich typische Bauten, wie wir sie im Spreewald haben, werden auch in Zukunft Priorität besitzen. Welch Nachholebedarf auf diesem Gebiet vorhanden ist, wird die in § 11 des Gesetzentwurfes festgehaltene Unterrichtung der Volkskammer über den räumlichen Zustand des Gebietes der DDR noch in diesem Jahr deutlich machen. Wir werden in Umsetzung des Ergebnisses auch feststellen, daß Raumordnung, die jedem gerecht werden will, nicht ohne Interessenabwägung und Konfliktlösung vonstatten gehen kann. Instrumente dafür -und sie werden so hervorragend sein, wie wir sie zu nutzen verstehen - werden bei allen raumbedeutsamen Planungen das Raumordnungsverfahren und die darin garantierte Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Mit der Raumordnung ergeben sich auch spürbare Verbesserungen in der Erschließung und Bedienung von Verkehrs-, Ver-sorgungs- und Entsorgungsleistungen für alle Teile der Bevölkerung, doch werden die Qualität und das Quantum des Möglichen davon abhängen, wie auch hier das Kooperationsprinzip zur Anwendung kommt, die Vorhaben der Öffentlichkeit be- 647;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 647 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 647) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 647 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 647)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? in ihren Verantwortungsbereich zu lösen als auch die übrigen operativen Diensteinheiten bei dei Lösung ihrer diesbezüglichen Aufgaben zu unterstützen.

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