Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 582

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 582 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 582); Offen sind - und da bleibt nach Meinung der SPD noch Handlungsbedarf für den zweiten Staatsvertrag - weitere Regelungen zu Eigentums- und Vermögensfragen. Die gemeinsame Erklärung der Regierung vom 15.6. dazu ist nach Meinung der SPD-Fraktion unzureichend und so nicht tragbar. (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und PDS) In dieser Erklärung werden unverantwortlich Hoffnungen auf Entschädigung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage 1945-1949 geweckt. Sollen etwa Entschädigungen oder sogenannte staatliche Ausgangsleistungen für enteigneten Großgrundbesitz in Form von Naturalentschädigungen erfolgen? Oder sollen die späteren 5 Länder der DDR zahlen? Bekanntlich soll ja nach Ziffer 13 c der genannten Erklärung ein Entschädigungsfonds noch in der DDR gebildet werden. Wer speist diesen Fonds? Ich nehme an, daß ein Rückgriff auf Treuhandvermögen geplant ist. (Zuruf: Sehr richtig!) Das darf dafür aber nicht zur Verfügung stehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und PDS -Zuruf: Das hätten wir am Sonntag verhindern müssen!) Es ist ja noch nicht einmal die Finanzausstattung der Kommunen vernünftig geregelt. Das 1945-1949 enteignete Vermögen ist zu einem großen Teil zur Zahlung von Reparationen eingesetzt worden, die die Bundesrepublik bekanntlicherweise kaum zu leisten hatte. Nach DDR-Recht vorgenommene Entschädigungen für spätere Enteignungen werden als erledigt angesehen, während das Wort Lastenausgleich in dem gemeinsamen Papier nicht zu finden ist. Meine Damen und Herren! Wir müssen unbedingt darauf achten, daß die in diesem Staatsvertrag noch offenen Fragen zu Eigentum und Vermögen in dem ausstehenden zweiten Staatsvertrag eindeutig so geregelt werden, daß die Interessen der Menschen, die hier leben, ausreichend Berücksichtigung finden. (Beifall vor allem bei der SPD) Sonst würden sich bestehende Gegensätze von arm und reich zwischen Ost und West weiter vertiefen und über sehr lange Zeit fortbestehen. Wir aber sind angetreten für Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich. Danke. (Beifall bei der SPD) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage? Frau Förtsch (PDS): Herr Abgeordneter! Sie haben gerade den Rückgriff auf das Treuhandvermögen zur Deckung von Forderungen verurteilt. Ich hätte als erstes gerne gewußt - das ist ja offensichtlich der Standpunkt der SPD -, warum unter diesem Gesichtspunkt die SPD am Sonntag dem Treuhandgesetz zugestimmt hat. Als zweites hätte ich die Frage gern beantwortet, wie Sie unter den gegenwärtigen Bedingungen diesen Rückgriff verhindern wollen. Dr. Ringstorff (SPD): Sie verwechseln etwas. Ich habe in meiner Rede hier eben erklärt, daß ich Entschädigungen, die durch Bodenreformansprüche oder auch Ansprüche, die von Industriellen anstehen könnten, - sie sind in Ziffer 1 der gemeinsamen Erklärung der Regierung genannt - nicht aus dem Treuhandvermögen bezahlen möchte. Ich möchte überhaupt nicht, daß solche Ansprüche gestellt werden können und daß sie zur Debatte stehen. (Beifall, vor allem bei der SPD) Im Treuhandgesetz ist das auch nicht vorgesehen. Es ist ganz klar eine Reihenfolge vorgegeben. Ich hatte einige Punkte dazu hier genannt. Erster Punkt: Strukturanpassung, zweiter Punkt: teilweise Sanierung des Staatshaushaltes, dritter Punkt: teilweise Deckung der Staatsschulden - ich hatte dazu eine Zahl genannt - und dann vermögensbildende Maßnahmen. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ja, bitte, eine weitere Frage. Frau Förtsch (PDS): Meine zweite Frage war aber leider nicht beantwortet. Ich wollte gern wissen, wie unter den gegenwärtigen Bedingungen mit diesem Treuhandgesetz verhindert werden soll, daß zu diesem konkreten Sachverhalt das Treuhandvermögen angegriffen wird. Dr. Ringstorff (SPD): In dem Treuhandgesetz ist das nicht vorgesehen, und ich hatte hier Regelungsbedarf für den zweiten Staatsvertrag angemahnt, der einen Rückgriff auf das Treuhandvermögen für Entschädigungen ausschließen soll. Prof. Dr. Steinitz (PDS): Herr Abgeordneter, ich begrüße sehr Ihre Stellungnahme zu den Fragen der Nutzung des Treuhand Vermögens für die Staatsverschuldung und auch die Begrenzung der Höhe. Diese Frage ist ja nicht zum ersten Male hier in diesem Parlament genannt worden. Würden Sie einen Antrag unterstützen, der die Regierung auffordert - ich halte das für dringend notwendig -, hierzu auch eindeutige Erklärungen abzugeben über die Höhe, wie diese Entschuldung vorgenommen werden sollte, damit wir auch von einem einheitlichen Standpunkt in die zukünftigen Verhandlungen, sei es Staatsvertrag zwei oder seien es andere gesetzliche Regelungen, kommen können. Und als ein weiterer Aspekt zu dieser Frage: Sie nannten eine Höhe von etwa 70 Milliarden DM in Analogie Pro-Kopf-Produktion/Bruttosozialpro-dukt. Da diese Höhe ja auch nicht unwesentlich ist, würde mich interessieren, wie Sie zu einer solchen Berechnung kommen Nach allgemein anerkannten Einschätzungen liegt das Brutto- Sozialprodukt der DDR etwa zwischen 12 und 14 Prozent der Bundesrepublik. Wenn ich hiervorn ausgehe, würde (Zurufe: Die Frage!) Die Frage war, wie diese Berechnung von 70 Milliarden zustande kommt? Nach meiner Berechnung würde sie 30 oder 40 Milliarden darüber liegen, und das ist ja nicht unwichtig für eine solche Verhandlung. Dr. Ringstorff (SPD): Das will ich Ihnen gern sagen. Die erste Frage: Einem solchen Antrag würde ich zustimmen, und ich bin auch für konkrete Zahlen, was Sie sicher schon öfter gemerkt haben. Zweitens: Wie komme ich zu den 70 Milliarden? Ich habe die Pro-Kopf-Verschuldung zugrunde gelegt, habe mich dann auf eine Angabe gestützt, die wohl recht gut belegt ist: Das Bruttosozialprodukt, das ein DDR-Bürger erzeugt, beträgt etwa 31 Prozent des Bruttosozialprodukts, das ein Bundesbürger erwirtschaftet. Wenn man diese Rechnung fortsetzt, kommt man auf diese ca. 70 Milliarden, wenn man die Einwohnerzahlen beider Staaten ins Gleichgewicht setzt. 582;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 582 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 582) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 582 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 582)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Die Besuchsdauer beträgt grundsätzlich. Minuten. Ich wurde am über die Besuchsbestimmungen belehrt.

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