Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1860

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1860 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1860); Dr. Ullmann (Bündnis 90/Grüne): Ich bin eben angesprochen worden und möchte demjenigen, der mich ansprach antworten. Ich weiß wohl, was er meint. Aber wenn es um diese Sache zu tun ist, hätten Sie ganz anders Vorgehen müssen, nämlich ein Prüfungsverfahren, wie wir es heute früh besprochen haben, für Hans Modrow zu beantragen. Etwas anderes ist nicht möglich. (unverständlicher Zuruf -Zuruf: Warum haben Sie es nicht beantragt? Zuruf: Gangster! Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Also ich bitte hier um Ruhe. Herr Ullmann hat eine persönliche Erklärung abgegeben. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 8: Antrag aller Fraktionen: Die Volkskammer wolle beschließen: Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Benennung von Abgeordneten zur Entsendung als Beobachter für das Europäische Parlament vom 8. 9.1990. Das liegt ihnen vor in der Drucksache Nr. 250. Hier sind Änderungsanträge von den Fraktionen vorgenommen worden. Ich bitte Sie, folgende Änderungsanträge zur Kenntnis zu nehmen: Seite 2: F.D.P.-Fraktion: Ersatz des Abgeordneten durch Thietz, Peter. Dann in den Nachfolgekandidaten ist zu streichen Winter, Johannes. Dann die nächste Seite: F.D.P.-Fraktion: Da sind zu streichen der Abgeordnete auf dem Platz 1 und 2. Ja, bitte, Änderungsantrag, Geschäftsordnungsantrag. Jürgen Schröder (CDU/DA): Frau Präsidentin! Ich hatte heute im Laufe des Tages einen Änderungsantrag eingebracht, schriftlich. Ich bitte darum, daß es nicht heißt, die Volkskammer benennt folgende Abgeordnete, sondern entsprechend der Vereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag (Anlage zur Drucksache 217 a Artikel 3, Kapitel II Punkt 2f) benennt die Volkskammer folgende Abgeordnete und so weiter. (Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Liegt uns der Antrag schriftlich vor?) Ja, bei Dr. Höppner. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Auf dem Deckblatt wäre zu ändern anstelle von die Volkskammer benennt, wäre einzufügen, entsprechend der Vereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag (Anlage zur Drucksache Nr. 217 a Artikel 3 zu Kapitel II Punkt 2 f) benennt die Volkskammer folgende Abgeordnete zur Entsendung usw. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Vier Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Nun möchten wir über den Beschluß, über die Namen selbst entscheiden. Wer für diesen Beschluß mit der Änderung der Namen und des Textes auf Seite 1 bzw. des Deckblattes ist, den bitte ich um das Handzeichen. -Danke. Wer ist dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Bei zwei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist dieser Beschluß ebenfalls angenommen. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 9: 1860 Wahl des Rundfunkbeauftragten gemäß Artikel 36, Absatz 3 des Einigungsvertrages. Hier steht: Der Rundfunkbeauftragte wird auf Vorschlag des Ministerpräsidenten der DDR von der Volkskammer gewählt. Wünscht zu diesem Tagesordnungspunkt jemand das Wort? Ja, bitte. Dr. Krause (CDU/DA): Der Einigungsvertrag hat zwei Varianten zur Wahl des Rundfunkbeauftragten offen, eine durch dieses Haus und eine in Abstimmung mit den Landesbeauftragten der Länder. Die Fraktion der CDU ist der Meinung, daß dies eine der ersten Aufgaben der Landesbeauftragten in den Ländern sein sollte, da der Beauftragte für den Rundfunk ohnehin zu allererst die Umgestaltung in den Ländern zu realisieren hat. Deshalb unser Vorschlag, diesen Punkt heute von der Tagesordnung abzusetzen. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Um diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, bedarf es ebenfalls einer Beschlußfassung. Der Antrag liegt vor. Ich lese noch einmal den Text vor, der im Einigungsvertrag verzeichnet ist. „Der Rundfunkbeauftragte wird auf Vorschlag des Ministe Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik v der Volkskammer gewählt. Kommt eine Wahl durch die Volkskammer nicht zustande, wird der Rundfunkbeauftragte von den Landessprechern der in Artikel 1 Abs. 1 genannten Länder und dem Oberbürgermeister von Berlin mit Mehrheit gewählt.“ Das wäre die Alternative. Es gibt eine Wortmeldung. Dr. Gysi (PDS): Frau Präsidentin! Das setzt voraus, daß eine Wahl durch die Volkskammer nicht möglich ist. Ich frage mich, ob sie nicht möglich ist. Noch haben wir zentrale Rundfunk- und Fernseheinrichtungen. Bis diese sich auf eine Person geeinigt haben, das halte ich für viel komplizierter. Wenn die Möglichkeit besteht, und ich glaube, daß gerade auf dem Mediengebiet so vieles den Bach runtergeht, wäre es höchste Zeit, dafür einen Verantwortlichen zu bestimmen, nachdem der Medienkontrollrat seine Tätigkeit auch beendet hat. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke. Da das auf Vorschlag des Ministerpräsidenten geschehen müßte, müßten wir den Ministerpräsidenten fragen, ob er einen solchen Vorschlag hat. Ministerpräsident de Maiziere: Ich verweise auf das, was Kollege Krause gesagt hat. Es sind beide Alternativen vorgesehen. Es stand die Meinung in der Fraktion, so zu verfahren. Ich habe die Frage auch im Ministerrat nicht erörtert. Ich habe keinen Vorschlag zu unterbreiten. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke schön. Es liegt also der Antrag - ja bitte, der Abgeordnete Weiß. Weiß (Bündnis 90/Grüne): Es gab Vorschläge, die dem Ministerpräsidenten aus dem Ausschuß für Presse und Medien zugegangen sein müßten. Ich bin jetzt überrascht von dem Verfahren, daß offenbar auf eine weni-;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1860 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1860) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1860 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1860)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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