Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1824

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1824 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1824); Schemmel (SPD): Es gibt Mißverständnisse. Wir wollen nicht die Bearbeitung dieses Punktes irgendwie verzögern oder verschieben. Selbstverständlich bleiben wir, aber ich muß diesen Antrag jetzt vor dieser Pause stellen. Wenn sich der Ausschuß zu einer Tagungspause zurückzieht, müssen wir das gleich koordinieren. Ich kann nicht nach der Pause einen Antrag auf Vertagung stellen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das ist klar. Also der Punkt 4 soll auf alle Fälle jetzt zu Ende verhandelt werden, 4 und 5, die sind zusammen verhandelt worden. Das ist klar. Das wollen wir auch. Diesen Punkt wollen wir nicht behindern. Bloß danach ist die Frage, ob wir wegfahren können bis 16.00 Uhr. Also darf ich vielleicht darüber abstimmen lassen. Wer wäre dafür, daß nach Behandlung von Punkt 4 und 5 die Sitzung unterbrochen und um 16.00 Uhr fortgesetzt wird? Den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Na, wenigstens ein paar Stimmenthaltungen. Die Mehrheit war dagegen. Jetzt ist die Pause. Moment, bleiben Sie eine Sekunde sitzen. Ich möchte den Ausschuß fragen, wir wollen ja nicht zu lange Kunstpausen, ich möchte den Ausschuß fragen, wie lange er braucht. Abgeordneter Hildebrand! Können Sie uns eine Auskunft geben? - Die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Ausschusses sollten Zusammenkommen, der Ministerpräsident eingeschlossen. Abgeordneter Hildebrand! Können Sie eine Schätzung geben? Bitte, noch einen Moment warten. (Abgeordneter Hildebrand: 30 Minuten!) 30 Minuten Pause. Wir setzen pünktlich um 11.00 Uhr die Sitzung fort. Der Rechtsausschuß möge sich bitte auch treffen und die Zeit nutzen. (Unterbrechung der Sitzung) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Zunächst muß ich mitteilen, daß das Präsidium sich, nachdem die Fraktionsvorsitzenden mit dem Ausschuß, sodann die Fraktionen, sodann noch einmal die Fraktionsvorsitzenden mit dem Ausschuß getagt hatten, daß danach das Präsidium sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat, um zu klären, wie wir weiter verfahren können. Die Ausführung des Beschlusses der Volkskammer stößt auf größere Schwierigkeiten verschiedenster Natur. Ich bitte an dieser Stelle jetzt alle Abgeordneten, möglichst sachlich und ruhig diese Dinge weiter zu verhandeln. Ich glaube, es handelt sich jetzt um eine Stunde oder einen Tag im Parlament, der nicht nur für diesen Tag Gewicht hat, sondern für manches andere auch. Darum müssen wir sehr sorgsam umgehen. Und dieses sorgsame Vorgehen erfordert einen weiteren Zwischenschritt. Es ist nämlich im Präsidium ein Antrag eingegangen, der die Verfassungsmäßigkeit und die Rechtmäßigkeit im Blick auf das Gesetz über die Verwendung und Nutzung von Akten des MfS in Frage stellt, der in Frage stellt, ob dieser Beschluß verfassungsgemäß und rechtmäßig ist. (Unruhe im Saal) (Zuruf: Ist er vom Abgeordneten Gysi gestellt worden? Oder von wem?) Genau diese Dinge, Herr Abgeordneter, meine ich, die wir vielleicht etwas emotionsfreier jetzt verhandeln sollten, wenn es irgend geht. Ich weiß, daß es bei einigen nicht geht, aber diejenigen, die es können, bitte ich, es zu tun. (Frau Wollenberger, Bündnis 90/Grüne: Es wurde aber immer gesagt, wer der Antragsteller ist.) Liebe Abgeordnete Wollenberger! Ich konnte leider noch nicht ausreden. Ich konnte den Namen noch nicht sagen, weil ich durch Zwischenrufe unterbrochen worden bin. Ich habe nicht die Absicht, dies geheimzuhalten. Ich habe ein offizielles Schriftstück an das Präsidium, unterzeichnet vom Abgeordneten Steinecke. Und das will ich auch gerne sagen. Dieses Schriftstück habe ich bekommen unter keinerlei Geheimhaltungsklausel. Ich sehe also keinen Grund, dies nicht zu sagen. Damit hat das Präsidium beschlossen, daß diese Prüfung stattfinden muß. Ich bitte jetzt wirklich den Verfassungsausschuß, sich möglichst umgehend zu einer Sitzung zurückzuziehen und zu diesem Antrag eine Stellungnahme zu erarbeiten. Sie wissen, daß wir dieses Verfahren im Laufe unserer Arbeit schon des öfteren wählen mußten, schlicht und ergreifend deshalb, weil wir keine andere Instanz haben, die uns eine Beschlußvorlage vorbereiten muß, und wir selber müssen auf Grund einer solchen Stellungnahme entscheiden. Es gibt kein Verfassungsgericht bei uns. Soweit der Beschluß des Präsidims. Wir wollen aber die Zeit jetzt nutzen, um andere Tagesordnungspunkte zu verhandeln. (Unruhe und Zwischenrufe: Zur Geschäftsordnung!) Es ist klar, daß eine Reihe von Anträgen und Tagesordnungs -punkten jetzt noch nicht verhandelt werden können. Es handelt sich dabei um die (Zurufe: Geschäftsordnung!) Ich sehe es, ich darf aber ausreden! (Lebhafter Beifall bei CDU/DA) Es ist im Präsidium klar, daß die Tagesordnungspunkte 7 und 8 jetzt natürlich noch nicht verhandelt werden können. Bitte schön, zur Geschäftsordnung. Bitte das Mikrofon 5. Frau Grabe (Bündnis 90/Grüne): Wir haben hier vorhin einen ganz klaren und eindeutigen Beschluß gefaßt. Bitte erklären Sie mir, wieso das wieder in die Ausschüsse verwiesen wird vom Präsidium. Die Volkskammer hatte einen eindeutigen Beschluß gefaßt. Ich weiß nicht, nehmen Sie sich eigentlich ernst oder nicht? Ich verstehe die Abgeordneten in diesem Hause nicht. Ich finde es unerträglich. Es is' ein erbärmliches Spiel. Ich weiß nicht, wie Sie das den Leuten in' diesem Lande erklären wollen. (Starker Beifall der Fraktionen der SPD, der DSU, Bündnis 90/Grüne, deren Abgeordnete sich von den Plätzen erhoben haben.) In der Normannenstraße stehen Leute, die 15 Jahre inhaftiert waren und keine Bescheinigung dafür kriegen. Ich weiß nicht, wie Sie hier noch argumentieren wollen. Es ist unglaublich! Diese Volkskammer diffamiert sich selber. (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und DSU) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich muß hier, und das verstehen Sie hoffentlich, jetzt der Moderator der ganzen Kammer sein. Ich versuche das zu tun, und in diesem Falle ist es so, es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen -ich will nicht sagen, daß dieser Fall eintritt -, aber es ist nicht ausgeschlossen, daß ein Beschluß gefaßt wird, der der Verfassung widerspricht. 1824 (Beifall) (Zwischenruf: Welcher Verfassung?);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1824 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1824) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1824 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1824)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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