Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1781

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1781 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1781); ses Gesetz in der Bundesrepublik in Form des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vorhanden. Nicht alles, was in diesem Gesetz geregelt wird, fand im Ausschuß ungeteilte Zustimmung. Und so mußten wir einen Weg finden, um unsere klar mehrheitlich beschlossenen Änderungen doch noch durchzusetzen oder besser, den Versuch zu machen, das zu erreichen. Da die Ausarbeitung des Einigungsvertrages zeitlich etwas vor der Beschlußfassung zum vorliegenden Gesetz in der Drucksache Nr. 190 lag, war auch aus diesem Grund eine Berücksichtigung unserer Änderungsvorschläge im Einigungsvertrag nicht möglich. Ich will damit nicht sagen, daß sie in einem anderen Fall mit Sicherheit eingearbeitet wären. So viele unserer Wünsche und berechtigten Forderungen sind ja auf der Verhandlungsstrecke geblieben. Und so blieb uns nur die Möglichkeit, dem Ausschuß Deutsche Einheit unsere Forderungen zuzuleiten, um sie als Grundlage für Nach Verhandlungen oder entsprechende Vereinbarungen zu nutzen. In der Drucksache Nr. 190 a auf der Rückseite in der Begründung zum Beschluß des Ausschusses, dieses Gesetz nicht zu beschließen, ist Entsprechendes ausgesagt. Die in der Anlage zur Drucksache Nr. 217 a vorliegende Vereinbarung zum Einigungsvertrag enthält unsere Forderungen leider auch nicht, aber sie sind in der Drucksache Nr. 217 a, über die wir heute abgestimmt haben, als Stellungnahme des Bauausschusses aufgenommen. Wir wollen hoffen, daß der Empfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit an den künftigen gesamtdeutschen jetzgeber - nachzulesen auf der Seite 2 der Stellungnahme des genannten Ausschusses - gefolgt wird und hier Lösungen im Sinne der Bürger der fünf neuen Länder getroffen werden. Die künftigen Landesregierungen sollten das Ihrige dazu tun. Ich bitte Sie, dem Beschluß des Ausschusses für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft zuzustimmen, und ich bitte auch darum, daß wir uns in dieser Hinsicht alle in die Pflicht nehmen, auch nach dem 3. Oktober aus gewonnener Erkenntnis für die Bürger unserer fünf Länder tätig zu sein. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung der Drucksache Nr. 190 a. Wer dieser Beschlußempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Stimmenthaltungen? - Danke. Bei wenigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist diese Beschlußempfehlung ebenfalls angenommen. Meine Damen und Herren! Der Staatssekretär Wutzke hat noch mal ganz kurz um das Wort gebeten. Bitte Herr Staatssekretär. - Also, er wollte sich noch mal bei Ihnen entschuldigen für diese Bezeichnung Publikum. Ich glaube, er hat sich das zu Herzen genommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft zum Gesetz über die Inkraftsetzung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (2. Lesung) (Drucksache Nr. 191 a) Wird dazu das Wort gewünscht? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir ebenfalls zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft. Wer dieser Beschlußempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich der Stimme? - Danke. Bei wenigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist auch diese Beschlußempfehlung angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Familie und Frauen betreffend Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder (2. Lesung) (Drucksache Nr. 222 a) Ich bitte den Vertreter des Ausschusses für Familie und Frauen, den Abgeordneten Dr. Fischer, das Wort zur Begründung zu nehmen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Sie haben die Vorlage vorliegen. Sind Sie bereit, auch ohne die mündliche Begründung über diesen Antrag abzustimmen? (Zustimmung) Danke schön. Dann machen wir das so. Wer dieser Vorlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Danke. Das ist bei zwei Stimmenthaltungen so beschlossen. Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zum Gesetz zu Fragen der Rechtsstellung gleichgeschlechtlich orientierter Bürger (2. Lesung) (Drucksache Nr. 170 a) Es handelt sich nicht um die Verabschiedung eines Gesetzes, sondern um einen Beschluß, dem lediglich ein Gesetzentwurf als Anlage beigefügt ist. Soll dieser Beschlußvorschlag begründet werden? - Dann bitte ich den Vertreter des Ausschusses, das Wort zur Begründung zu nehmen. Wer vom Rechtsausschuß begründet diesen Antrag? - Bitte schön. Domke, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuß der Volkskammer hat in Federführung an dieser Beschlußempfehlung gearbeitet, in der es um Fragen der Rechtsstellung gleichgeschlechtlich orientierter Bürger geht (Drucksache Nr. 170 a). „Die Volkskammer wolle beschließen: Zur Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz wird gesetzgeberischer Handlungsbedarf in bezug auf die rechtliche Ausgestaltung der Stellung gleichgeschlechtlich orientierter Bürger festgestellt. Es bleibt einem gesamtdeutschen Parlament Vorbehalten, entsprechende gesetzliche Regelungen - für die in der Anlage ein Vorschlag unterbreitet wird - zu schaffen.“ Diese Vorlage ist in diesem Hohen Haus sehr umstritten, quer durch alle Fraktionen hindurch. Aber auch in der Mehrheit der Bevölkerung bestehen große Unklarheit und Unsicherheit darüber, wie die Probleme der gleichgeschlechtlich orientierten Bürgerinnen und Bürger zu beurteilen sind. Es besteht ein großer Handlungsbedarf in allen Bereichen der Gesellschaft, um dem Verständnis für die betreffenden Bürger eine Bahn zu brechen. Vor allem besteht aber für den künftigen gesamtdeutschen Gesetzgeber die moralische Pflicht, gesetzliche Regelungen zugunsten der Betroffenen zu verabschieden. In diesem Sinne empfiehlt der Rechtsausschuß - ich wiederhole: empfiehlt der Rechtsausschuß der Volkskammer -, der Beschlußfassung zuzustimmen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wird dazu das Wort gewünscht? Bitte schön. Frau Dr. Bittner (PDS): Danke schön. Verehrte Abgeordnete! Die PDS hatte dieses Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlich liebender Bürger 1781;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1781 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1781) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1781 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1781)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheit Organe, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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