Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1780

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1780 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1780); Mit dieser Beschlußempfehlung kann ich nicht einverstanden sein. Das Anliegen des Antrages war nicht irgendeine bestimmte Form, sondern es geht um das Anliegen, eine Lösung der Entschuldungsproblematik für die Betriebe durch gemeinsame Anstrengungen von Experten der Ministerien und der Ausschüsse der Volkskammer zu finden. Es ging uns und geht uns nach wie vor um ein Kardinalproblem, das gemeinsame Anstrengungen erfordert. Zweitens bin ich der Meinung, daß die Begründung in diesem Antrag nicht den Kern trifft, wenn es heißt: „Eine Pauschalentschuldung ist abzulehnen, da die Ursachen für das Entstehen der Schulden differenziert sind.“ Natürlich sind Unterschiede vorhanden: die Wirkungen der Importaufschläge, zentrale Festlegungen über Investitionen, die nicht in Übereinstimmung mit betrieblichen Erfordernissen standen. Aber gemeinsam ist doch allen Ursachen - ich glaube, darin stimmen wir überein - zumindest für 90 % der Betriebe, daß sie nicht primär durch schlechte Wirtschaftstätigkeit verursacht wurden, sondern eine Folge des zentralistischen Wirtschaftssystems waren, eben der Zentralisierung der Gewinne und der Beauflagung von Investitionen von zentraler Stelle aus. Das heißt, es geht um eine Lösung von Problemen, die nicht primär von den Betrieben verschuldet wurden. Nun ist - Herr Krause hat darüber gesprochen - im Einigungsvertrag ein Passus enthalten, der Möglichkeiten der Entschuldung vorsieht. Es ist eine entsprechende Verordnung vom Ministerrat beschlossen worden. Ich sehe hierin einen Schritt, aber ich glaube, das muß man heute auch deutlich aussprechen - dieser Schritt rettet viele Betriebe, die sanierungsfähig sind, nicht vor dem möglichen Ruin. Er ist nicht ausreichend, um dieses Problem zu lösen. Das ist eigentlich die Problematik, um die es uns geht und die meines Erachtens ebenso im Vordergrund des Antrages von SPD und Bündnis 90/Grüne steht, der in den konkreten Formen, wie diese Entschuldung vor sich gehen soll, einen Schritt weitergeht. Und das ist eigentlich die Frage, um die es geht. Und meines Erachtens ist es notwendig, da jetzt der Einigungsvertrag beschlossen und die Verordnung festgelegt ist, also wir daran unmittelbar nichts ändern können, doch deutlich zu sagen, wie auch unsere Vertreter bei den weiteren Verhandlungen auftre-ten sollen. Es heißt im Einigungsvertrag, Einzelfälle können entschuldet werden. Nach gegenwärtigen Berechnungen betrifft das etwa ein Drittel der Schulden. Wir sollten davon ausgehen: Keine Pauschalentschuldung, aber bei den Betrieben, die sanierungsfähig sind, bei dieser Kannbestimmung - und das ist, glaube ich, wichtig, das von der Volkskammer hier zu erklären - von unserem Anliegen her maximal diesem Erfordernis Rechnung zu tragen, damit all den Betrieben, die wettbewerbsfähig werden können, auch diese Chance gegeben wird und nicht Hunderte von Betrieben mit Hunderttausenden von Arbeitsplätzen unnötigerweise in den Ruin getrieben werden. Das ist unser Anliegen, und das sollte meines Erachtens mindestens bei diesem Antrag mit zum Ausdruck gebracht werden. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der PDS) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Danke schön. Sind dahinten noch weitere Wortmeldungen? Ja bitte, Herr Prof. Kühne. Prof. Dr. Kühne (CDU/DA): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst darum bitten, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 hier in Tateinheit zu behandeln, (Heiterkeit) um eine Rationalität herbeizuführen. Der Finanzausschuß hat sich mit beiden Vorlagen ausführlich beschäftigt. Die Dinge liegen Ihnen vor. Ich darf darauf hinweisen, daß in der Zusatzvereinbarung über den Einigungsvertrag die Verordnung über Maßnahmen zur Entschuldung der volkseigenen Unternehmen von Altkrediten, die Entschuldungsverordnung vom 5. September 1990, GBL der bisherigen DDR 1/59, voll aufgenommen ist. Insofern halte ich, Herr Kollege Steinitz, die Anträge für nicht mehr sachlich. Sie sind voll in den Einigungsvertrag einbezogen. Der Haushaltsausschuß, auch der Wirtschaftsausschuß der Volkskammer haben dem Standpunkt zugestimmt. Ich würde darum bitten, in dieser Stunde eine unnötige Polemik zu verhindern. Ich muß ebenso deutlich sagen, daß sich niemand aus diesen Schulden der Vergangenheit herausnehmen kann. Wir werden mit ihnen leben müssen und können, und wir müssen sie auch in einem einigen Deutschland abarbeiten. (Vereinzelt Beifall) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank. Meine Damen und Herren, damit hat der Vorsitzende des Finanzausschusses auch gleich Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt 10 genommen. Wir müssen hier aber getrennt abstimmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung der Drucksache Nr. 183 a. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Dank Wer ist dagegen? - Danke. Damit ist diese Beschlußempfehlung-mehrheitlich angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetz zur Entschuldung ehemals volkseigener Kombinate, Betriebe und sonstiger Wirtschaftseinheiten (2. Lesung) (Drucksache Nr. 202 a) Sie haben bereits den Bericht des Ausschußvorsitzenden dazu gehört. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses in der Drucksache Nr. 202 a. Wer dieser Beschiußcmp-fehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich der Stimme? -Das ist ein ähnliches Abstimmungsverhältnis wie eben. Damit ist auch diese Beschlußempfehlung angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft zum Gesetz zum frei finanzierten Wohnungsbau (2. Lesung) (Drucksache Nr. 190 a) Hier liegen mir auch keine Wortmeldungen vor. - Doch, bitte. Voigtländer, Berichterstatter des Ausschusses für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Es ist keine Wortmeldung, es ist die Einbringung, also die 2. Lesung des Ausschusses für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft. Das vor einigen Wochen in diesem Haus in 1. Lesung behandelte Gesetz wird nun, wie so manches andere, ein Opfer des Zeitmangels. Ich will das hier nicht beklagen, und es gibt auch keinen Grund für Schuldzuweisung in Richtung des Verfassers; denn das Ministerium für Städtebau und Wohnungswirtschaft hat auch hier intensive und schnelle Arbeit geleistet. Termin und Möglichkeit des Wirksamwerdens dieses Gesetzes wurden nun von der Vereinigung überholt. Inhaltlich ist die- 1780;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1780 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1780) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1780 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1780)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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