Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1765

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1765 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1765); rechtsfreien Raum soweit zu füllen, daß die künftigen Kultusminister handlungsfähig sind. Und genau dies haben wir getan. Wir haben nichts präjudi-ziert. Die künftigen Länder können jederzeit diese vorläufigen Regelungen durch eigene landesrechtliche Regelungen ersetzen. Ich stehe zu dem, was hier schon von der Frau Abgeordneten der PDS-Fraktion zitiert wurde aus der „Deutschen Lehrerzeitung“ und ich hoffe, daß die künftigen fünf Länder dies in gewissenhafter Weise tun. Ich füge hinzu: Ich hoffe, daß sie sich kein Beispiel nehmen am sozialdemokratisch geführten Senat von Westberlin, der es in der Tat fertigbringt, die Westberliner Bildungsgesetzgebung buchstäblich über Nacht in Ostberlin ohne jede Übergangsregelungen einzuführen. Das ist mit Sicherheit nicht im Interesse der Lehrer, der Eltern und Schüler und der Bildungseinrichtungen in Ost-Berlin. - Ich danke. (Beifall bei CDU/DA) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich bedanke mich, Herr Minister! Hier sind zwei Anfragen. Herr Eimer. Dr. Eimer (SPD): Es ist sicher auch in Ihrem Interesse, bei diesen Dingen bei der ' Wahrheit zu bleiben. Erinnern Sie sich, daß ich Ihnen nach der Sommerpause zugesichert habe, die vorläufige Schulordnung als Schulgesetz zu verabschieden, wie Sie das auch versprochen hatten. Es ist leider kein Gesetz vorgelegt worden, sondern leider wieder hier zum Schluß eine Verordnung geworden. Prof. Dr. Meyer, Minister für Wissenschaft und Bildung: Verzeihung, Herr Dr. Eimer, mir ist vom Abgeordneten Dr. Fi-kentscher im Namen Ihrer Fraktion erklärt worden, daß Sie an keinerlei rechtlichen Regelungen mehr für den Bildungsbereich interessiert sind. (Dr. Eimer, SPD: Na, Informationen über Dritte von Leuten.) Herr Dr. Fikentscher war Vertreter Ihrer Fraktion im Hochschulrat. (Dr. Eimer, SPD: Ja, ich habe in der Tat gesagt, daß im Hochschulbereich ich es nicht für sinnvoll halte, so wie Sie ja auch meinten, daß wir den Ländern nicht zu sehr vorgreifen sollten.) Sie haben im Bildungsausschuß, und dafür gibt es genug Zeugen, genau diesen Standpunkt vertreten, daß keine rechtlichen Regelungen mehr zu erlassen waren. Darf ich Sie daran erinnern, daß Ihre Partei der Meinung war, wir könnten bereits am 15. September den Beitritt vollziehen. Könnten Sie mir bitte einmal erklären, wie es dann wohl auch möglich gewesen wäre, ein solches Gesetz durchzubringen. (Beifall bei CDU/DA und F.D.P.) (Dr. Eimer, SPD: Meine zweite Frage war, können Sie wenigstens Klarheit schaffen, ob auch in Zukunft Abitur an den Hochschulen, an den Volkshochschulen möglich ist und wie es mit der Möglichkeit für unbefristete Stellen steht an den Hochschulen?) Es ist uns bei den Abstimmungsgesprächen am Montag mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und mit den Vertretern der Kultusministerkonferenz der Vorschlag gemacht worden, die Regelung über die Durchführung von schulischen Lehrgängen im Rahmen der Volkshochschulen in einer Sonderbestimmung der vorläufigen Schulordnung aufzunehmen, weil nach genereller deutscher Bildungstradition es die wichtigste Aufgabe der Volkshochschulen ist, Erwachsenenbil- dung zu vermitteln, und wir alle wissen ja, daß die Einführung von Abiturlehrgängen im Rahmen der Volkshochschule entstanden ist, weil die Regierung vor der Wende eine absolute restriktive Zulassungspolitik zu den Abiturstufen betrieben hat. Wir können also davon ausgehen, daß in der Tat die Durchführung von Abiturlehrgängen oder von anderen schulischen Lehrgängen im Rahmen der Volkshochschule ein Sonderfall sein wird und sich die Volkshochschulen Aufgaben der Weiterbildung und Fortbildung für Erwachsene zuwenden werden. Die Möglichkeit, daß dort, solange dies notwendig ist, weiterhin solche Lehrgänge durchgeführt werden, ist voll in der vorläufigen Schulordnung gewahrt. Was die Befristung oder Unbefristung anbetrifft, so trifft dafür zu, was generell für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes festgestellt wurde, daß es die Aufgabe der künftigen Landesregierungen sein wird, die rechtlichen Verhältnisse für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einschließlich des Bildungswesens zu gestalten, und ich muß auch hier erneut darauf hinwei-sen, daß es die sozialdemokratisch geführten Bundesländer waren, die besonderen Wert auf diese Regelung gelegt haben. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Eine weitere Frage, Mikrofon 5. Hannig (PDS): Herr Prof. Meyer! Ich gebe Ihnen recht, daß Sie versucht haben, nach langem Hin und Her mit dem Bildungsausschuß gemeinsam zusammenzuarbeiten und uns die Verordnungen, die durch Sie erlassen wurden, zur Verfügung zu stellen. Das haben wir damals als positiv angesehen. Ich muß Ihnen jetzt aber folgende Frage stellen: Auf Grund dieses Verhältnisses, was wir aufgebaut haben trotz aller Schwierigkeiten, haben wir darauf vertraut, daß die Verordnungen, die in den Bildungsausschuß gelangt sind und die wir diskutiert haben, auch so von Ihnen erlassen werden oder daß wir informiert werden, was Sie ändern. Heute erreichte mich folgende Meldung, ich möchte wissen, ob das wahr ist, daß die Verordnungen, die jetzt per Staatsvertrag mit übernommen werden, in dem neuen Papier, in diesen 29 Seiten, daß diese nicht identisch sind in vielen Positionen mit den Verordnungen, die Sie uns in letzter Instanz vor 14 Tagen zur Verfügung gestellt haben. Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Sie wissen, daß es uns auf Grund der Tatsache, daß wir im August diese Verordnungen oder Gesetze nicht erlassen konnten, nicht möglich war, diese vor der Unterzeichnung des Einigungsvertrages durch den Ministerrat und durch die Volkskammer beschließen zu lassen. Daher war es notwendig, ein Abstimmungsverfahren mit Vertretern der Bundesseite, in diesem Falle also mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und mit der Kultusministerkonferenz, durchzuführen, bevor diese Verordnungen dann durch den Ausschuß Deutsche Einheit in die Anlage aufgenommen werden konnten. Es hat im Ergebnis dieser siebenstündigen Prozedur in der Tat einige Veränderungen im Text gegeben. Diese können Ihnen jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Da wir aber aus dieser Abstimmungsprozedur unmittelbar am Montag in die Sitzung des Ausschusses Deutsche Einheit gefahren sind, konnte natürlich keine Abstimmung mehr mit dem Bildungsausschuß der Volkskammer erfolgen, was ich außerordentlich bedaure, wie ich überhaupt bedauert habe, daß wir uns vor Unterzeichnung des Einigungsvertrages eben nicht über die rechtlichen Regelungen für das Bildungswesen verständigen konnten. Ich möchte noch einmal betonen, was ich Herrn Dr. Eimer im Verlauf des Juli versichert habe: daß wir, dem Wunsch des Bildungsausschusses folgend, dies in zwei großen Gesetzen, nämlich einem Schulgesetz und einem Hochschulgesetz, regeln woll- 1765;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1765 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1765) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1765 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1765)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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