Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1763

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1763 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1763); verantwortbare Entscheidungen, durch solch tragfähige Lösungen wie heute beschlossen, der Situation dieses September/Ok-tober 1990 angemessen, in einer Zeit, in der die historische Mission der Tage manchmal verdrängt zu werden scheint oder einfach in schnellebiger Zeit manchmal zu schnell vergessen wird. -Danke schön. (Beifall bei CDU/DA, DSU und F.D.P.) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich bitte jetzt von der Fraktion der DSU den Abgeordneten Gottschall, das Wort zu nehmen. Dr. Gottschall für die Fraktion der DSU: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Erfolg guter Bildungspolitik strahlt in alle gesellschaftlichen Bereiche aus. Die Liebe zur Heimat, die Ehrfurcht vor der Schöpfung, Solidarität mit den Schwachen, Toleranz und demokratische Verpflichtung werden maßgeblich in den Bildungseinrichtungen geweckt und geprägt. Vom Geist einer freiheitlichen Verfassung getragene Bildungspolitik formt eine demokratische Gesellschaft. Meine Damen und Herren, und auch deshalb ist es notwendig, die einseitig zentralistischen Strukturen zu beseitigen - genauso wie die Auflöung der von der SED geschaffenen personellen sowie organisatorischen Einheiten. Deshalb ist es auch unerläßlich, meine Damen und Herren, Schulen, Universitäten und sonstige Bildungseinrichtungen grundsätzlich zu reformieren, um das ideologisch verbohrte Bildungswesen und die Gängelei von Wissenschaft und Forschung endgültig zu beenden. Solche Dinge, meine Damen und Herren, wie sie am 1.9. 1990 passiert sind, daß da Lehrbücher in den Schulen auftauchen, wo noch der westdeutsche Klassenfeind von der NVA bekämpft wird, dürfen einfach nicht passieren. Hierfür ist eine konsequente Überprüfung der Lehrenden, vor allem hinsichtlich der bevorstehenden Beamtung, eine unabdingbare Voraussetzung. Eine freiheitliche Bildungspolitik ist eine der Hauptaufgaben der Gesellschaft zur Bewältigung der Vergangenheit und zur Gestaltung der Zukunft. Wir sehen im Föderalismus und damit der Zuständigkeit der Landespolitik die Voraussetzung für Indi---vidualität und Vielfalt des Angebotes. Hier kann das europäische Prinzip „Einheit in Vielfalt“ bestens demonstriert werden. Sozialer Anspruch und persönliche Verantwortung stellen ein untrennbares Ganzes dar. Bildungspolitik kann und soll vielfältige Angebote bereitstellen, Leistungskriterien setzen und den Leistungswillen fördern. Individuelle Bildung als Angebot bereitstehen, sie darf nicht in Bildungslenkung nach ideologischen Vorgaben ausarten. Dieses schließt ein gegliedertes Schulsystem und das duale Ausbildungssystem ein. Der Staat trägt aber trotzdem die Gesamtverantwortung für das Schul- und Bildungswesen. Dies verpflichtet ihn zum Schutz der Bildungseinrichtungen vor verfassungsfeindlichen Aktivitäten. Meine Damen und Herren! Es geht in der Bildungspolitik um die Zukunft unserer Kinder. Es dürfen keine Anstrengungen zu viel sein für eine der freiheitlichen Demokratie verpflichtete Bildungspolitik. Und dafür wollen wir uns einsetzen in der Zukunft. Ich denke, das sind wir unseren Kindern und uns auch schuldig. Ich danke Ihnen. Präsidentin Dr.Bergmann-Pohl: Vielen Dank. Jetzt hat Minister Meyer ums Wort gebeten. Bitte, Herr Minister! Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ziel des Einigungsvertrages ist es, grundsätzliche rechtliche Regelungen für einen nicht befristeten Zeitraum zu treffen, und es ist daher auch natürlich nicht die Aufgabe des Einigungsvertrages, solche Fragen zu regeln, die entweder künftigen landesrechtlichen Regelungen oder Vereinbarungen in Tarifverträgen, d. h. zwischen den Tarifpartnern, unterliegen. Wer an den Einigungsvertrag Forderungen stellt, die nur von Tarifverträgen oder von Landesgesetzen oder von Vereinbarungen zwischen Tarifpartnern erfüllt werden können, der schürt bewußt Unruhe und verbreitet Unsicherheit. Bei der Neuordnung des öffentlichen Dienstes ist es selbstverständlich, daß die Funktionstätigkeit erhalten bleibt, und insbesondere muß natürlich die Funktionstätigkeit des Bildungswesens voll gewährleistet werden. Danach übernehmen die demokratisch legitimierten Landesregierungen auf rechtsstaatlicher Grundlage ihre politische Verantwortung für dieses Gebiet, was natürlich auch eine Beachtung der verfassungsmäßigen Rechte der Tarifparteien einschließt. Nun wird seit einigen Tagen der Versuch unternommen, die in den Anlagen zum Einigungsvertrag gegebenen Möglichkeiten, den Verwaltungsapparat in sozial verträglicher Weise zu reduzieren und umzustrukturieren, zu nutzen, um im Bildungswesen eine Welle von Beunruhigung, eine Welle von Unsicherheit zu verbreiten. Dies ist unverantwortlich. Und Sie hätten hinzufügen sollen, Herr Dr. Eimer, daß eine solche Interpretation, wie Sie sie hier vorgetragen haben, von den sozialdemokratisch geführten Bundesländern in die Welt gesetzt worden ist und daß die sozialdemokratischen Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft genau mit dieser Parole durchs Land ziehen und behaupten, nur ihre Gewerkschaft würde vor einer solchen - allerdings falschen - Interpretation des Einigungsvertrages Schutz geben. Das ist doch die Strategie, die Sie hier verfolgen. (Vereinzelt Beifall) Sie wissen ganz genau, daß der Einigungsvertrag rechtliche Regelungen im Rahmen des Beitritts zum Gegenstand hatte. Es ist absolut unredlich, hier Forderungen aufzustellen, die grundgesetzliche Änderungen verlangt hätten. So ist beispielsweise eine Forderung die Berufsausbildung mit Abitur. Es ist das selbstverständliche Recht der künftigen Länder auf dem Gebiet der jetzigen DDR, eine solche Ausbildungsform weiterzuführen. Es ist Bestandteil ihrer Kulturhoheit. Sie aber verlangen pausenlos und immer wieder, obwohl wir uns wiederholt über dieses Gebiet verständigt haben, daß im Einigungsvertrag Regelungen enthalten sind, die über die derzeitige Situation in der Bundesrepublik weit hinaus gehen, die also den Boden der bundesstaatlichen Regelungen im Punkte Bildung und Wissenschaft weit aus-fahren würden, d. h. die letztlich an das Prinzip des Kulturföderalismus herangehen würden. In der Bundesrepublik - das wissen Sie ganz genau - ist die Zulassung zu Lehrämtern gebunden an die Anerkennung durch die jeweiligen Bundesländer. Es ist selbstverständlich, daß der Einigungsvertrag ebenfalls von einer solchen Regelung ausgehen mußte und keinen unberechtigten Eingriff in die Kulturhoheit der Länder vornehmen konnte. Wir haben in den Ressortverhandlungen zum Einigungsvertrag bis aufs letzte ausgelotet, welche Möglichkeiten der Anerkennung von Zeugnissen und Lehrämtern vorhanden sind, und wir haben diese Möglichkeiten genau präzisiert. Sie bezeichnen genau den Punkt, der sich aus dem Kulturföderalismus ergibt. Aber es ist nicht fair, hier zu verlangen, daß der Einigungsvertrag faktisch eine Beschäftigungsgarantie für Pädagogen liefert, daß er Dinge regelt, die in der Zukunft Landessache sind; denn über das Schulwesen und natürlich auch über Personalfragen 1763 Dort entfaltet der einzelne seine eigene Persönlichkeit und qualifiziert sich für das berufliche Fortkommen. Dort entwickelt sich regionale Kultur, die in ihrer Vielfalt Anziehung auch auf die Wirtschaft ausübt. Lebensqualität und wirtschaftlicher Aufschwung haben hier ihren Ursprung. (Schwacher Beifall);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1763 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1763) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1763 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1763)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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