Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1724

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1724 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1724); Text, den ich hier vorliegen habe. Das ist auch in den letzten 10 Minuten verteilt worden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Nein, Sie können, wenn es sich um den Punkt handelt, Ihre Drucksache Nr. 194 a, die Sie vorher hatten, auch nehmen. Diese Änderung, die jetzt kommt, können wir auch verstehen, wenn wir die alte Drucksache haben. - Bitte schön. Da geht es darum, -also ich erkläre es, damit Sie es wirklich finden: Im Punkt 1. sollen praktisch die fünfte und sechste Zeile von der Vorlage gestrichen werden. Frau Kogler (CDU/DA): Das ist hier Abs. 3 - um das deutlich zu sagen -, Abs. 3 vom § 2. Und dieser Paragraph war noch einmal geändert worden, also sind praktisch schon zwei Änderungen vorhanden. Und dieser Antrag lautet jetzt, sowohl den ersten Änderungsantrag als auch den jetzt noch einmal geänderten völlig zu streichen. Frau Dr. Albrecht, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident, darf ich mich dazu äußern? Die Abgeordnete Kögler hat mit dieser Sache den Rechtsausschuß mindestens heute schon drei Stunden beschäftigt. (Frau Kögler, CDU/DA: Ja, das ist richtig.) Der Rechtsausschuß hat sich wochenlang intensiv mit diesen Fragen befaßt und das sach- und fachkompetent behandelt, und wir bitten darum, daß das heute so verabschiedet wird und nicht hier hin- und herzirkuliert. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. H ö p p n e r: Wir verhandeln das alles so, wie es gemacht werden muß. Zunächst hat die Abgeordnete Kögler einen Abänderungsantrag eingebracht, der besagt, daß dieser Text „Der Rechtsanwalt kann zur gleichzeitigen Amtsausübung als Notar bestellt werden, sofern ein Gesetz das vorsieht.“ so verändert werden soll, daß diese Bestimmung, die im Absatz 3 steht, gestrichen werden soll. Sie können jetzt gern noch einen Satz zur Begründung dazu sagen, dann stimmen wir darüber ab. Frau Kögl er (CDU/DA): Jawohl. Es ist kein Regelungsbedarf vorhanden, da im Einigungsvertrag Kapitel III der Anlage II Abschnitt 3 Ziffer 2 vorgesehen ist, daß das neugeschaffene Notariatsgesetz der DDR, Verordnung vom 20. 6. 1990 und Änderungsverordnung vom 22.8.1990, komplett übernommen wird. Im Rechtsanwaltsgesetz sind nur Fragen zu regeln, die diesen Berufsstand betreffen. Noch ein Satz zu diesen Ausführungen. Diese Ergänzung ist wirklich in den letzten Tagen erst gekommen und war in dem Entwurf, wie ihn das gesamte Haus vorher gesehen hat, nicht enthalten. Es soll also versucht werden, über diese Hintertür noch eine Regelung einzubringen. Deshalb hat es heute diese Debatten gegeben. Leider ist es so, daß ansonsten kein Rechtsanwalt in dem Rechtsausschuß dazu Gehör hatte zum früheren Zeitpunkt. Es ist also eine wesentliche Regelung, und ich bitte, über diese Änderung, die ich jetzt eingebracht habe, zuerst abzustimmen, daß es gestrichen wird. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Da brauchen Sie nicht drum zu bitten, das geht geschäftsord- nungsmäßig gar nicht anders. Der Abgeordnete Hacker hat das Wort. (Beifall) Hacker (SPD): Frau Abgeordnete Kögler, ich glaube, Sie komplizieren die ganze Sache. Wir haben nur eine rechtliche Variante eröffnet, die möglich ist, aber gebunden an eine noch zu erlassene gesetzliche Bestimmung. Es ist unzutreffend, wenn Sie sagen, wir hätten den Berufsstand der Rechtsanwälte nicht gehört. Wir haben mehrfach mit Rechtsanwälten gesprochen und auch die letzte Beratung im Rechtsausschuß genutzt, um Rechtsanwälte dazu zu hören, wobei sie natürlich - das liegt in der Art der Sache - ihren persönlichen Standpunkt dargestellt haben. Ich denke, wir haben insgesamt eine ausgewogene Regelung gefunden, indem wir den Inhalt auf ein noch zu erlassenes Gesetz abgestellt haben. Und daß eine Vorlage, die in die 2. Lesung eingebracht wird, inhaltlich anders aussieht als die, die in der 1. Lesung geliefert wird, das ist das Schicksal der Behandlung in einem Ausschuß. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Ich kann vielleicht bei der Gelegenheit mal erwähnen, daß der Rechtsausschuß ja nicht nur dadurch, daß solche Veränderungen vorlegt, bewiesen hat, wie fleißig er waw-Er gehört zu den fleißigsten Ausschüssen dieses Hauses. (Beifall) Also, der Abänderungsantrag lautet zunächst, diese beiden be-zeichneten Zeilen zu streichen, entsprechend dem Antrag der Abgeordneten Kögler. Wer ist für diese Streichung? Den bitte ich um das Handzeichen. - (Gelächter) Das sind zwei. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist der Abänderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über das gesamte Gesetz, ich nenne es jetzt kurz Rechtsanwaltsgesetz, in der jetzt gemäß der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vorgelegten Fassung. Wer diesem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das bei vier Enthaltungen so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 25: Beschlußempfehlung des Ausschusses für das Gesund' heitswesen Gesetz über die vertraglichen Beziehungen der Krankenversicherung zu den Leistungserbringern - Krankenkas-sen-Vertragsgesetz -(2. Lesung) (Drucksache Nr. 227 a) Der Vertreter des Ausschusses für Gesundheitswesen, der Abgeordnete Donaubauer, hat zur Begründung das Wort. Dr. Donaubauer, Berichterstatter des Ausschusses für Gesundheitswesen : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen in der Drucksache 227 ein Gesetz vor, welches die Beziehungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern regelt, und der Gesundheitsausschuß hat sich ausführlich damit befaßt. Es liegen die Korrekturen in der Drucksache Nr. 227 a vor. Ich will kurz einige begründende Worte dazu sagen, weil es hier doch einige einschneidende Änderungen gibt, die letztlich ausdrücken, daß der Versorgungsauftrag, den das Gesundheitswesen unseres Landes hat, fortwähren muß und nach Möglich- 1724;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1724 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1724) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1724 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1724)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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