Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1717

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1717 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1717); Prof. Dr. Steinitz, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die letzten Tagesordnungspunkte zeichnen sich durch die Bewegung aus, möglichst Rekorde in einer kurzen Begründung zu brechen. Ich will versuchen, mich dem anzuschließen, wobei mir der Gegenstand dieses Gesetzes diese Aufgabe erleichtert. Der Sinn besteht darin - und darin bestand Konsens in allen Fraktionen, in der Beratung im Wirtschaftsausschuß und auch in der Zustimmung der anderen Ausschüsse -, die Bedingungen zu schaffen, daß die Frist für die Kommunen zur Anmeldung von Übertragungen an volkseigenem Vermögen an die Kommunen erweitert wird bis zum 2. Oktober. Eine Ergänzung gibt es in einem gemeinsamen Antrag der SPD und vom Bündnis 90/Grüne, daß diese Übertragung auch erleichtert wird, indem eine Objektbeschreibung für die Antragsbegründung ausreicht und auch die Auskunftspflicht aller Organe gegenüber den Städten und Gemeinden festgelegt wird. Entsprechend dem Vorschlag des Verfassungsausschusses haben wir diese verschiedenen Ergänzungen zusammengefaßt im § 7 Abs. 1 und empfehlen der Volkskammer die Zustimmung zu dieser vorgelegten Fassung, die zeigt, daß doch - und das ist, glaube ich, auch ein positives Ergebnis der Beratung zu den letzten Punkten - in wichtigen sachlichen Fragen ein weitgehender F'nsens besteht, soweit es die gemeinsamen Interessen der ger der DDR betrifft. - Danke schön. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner : Danke schön. - Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Änderung des Kommunalvermögensgesetzes gemäß Drucksache Nr. 214 a zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es scheint einstimmig angenommen zu sein. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Beauftragung der Regierung, in Nachverhandlungen zum Einigungsvertrag eine gesetzliche Regelung zum Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches der BRD herbeizuführen (2. Lesung) (Drucksache Nr. 203 a) Als Vertreter des Rechtsausschusses hat die Abgeordnete Enkelmann das Wort. Frau Dr. Enkelmann, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete der Fraktionen CDU/DA und DSU, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie heute nicht demonstrativ den Saal verlassen würden, nur weil wir über dieses Thema sprechen. Es gehörte zweifelsohne lange Zeit zu den Tabu-Themen. Dennoch bin ich der Auffassung, daß gerade in den letzten Jahren viel getan wurde auch für die Aufklärung auf diesem Gebiet. Ich denke an Bücher, Filme usw. usf. Allerdings hat mir die Reaktion bei der Einbringung dieses Antrages gezeigt, daß es dennoch nicht ausreichend getan wurde. In der DDR wurde die Bestrafung sexueller Handlungen eines Mannes über 18 Jahren an einem Jugendlichen unter 18 Jahren bereits 1968 ausgesetzt. Der entsprechende Paragraph 151 des Strafgesetzbuches der DDR wurde 1988 völlig gestrichen. Der Rechtsausschuß befürwortet nachdrücklich hinsichtlich des § 175 Strafgesetzbuch der BRD, keine einseitige Rechtsangleichung an das bundesdeutsche Recht vorzunehmen, sondern im vereinigten Deutschland eine solche gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die jegliche Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausschließt. Die Prüfung des Rechtsausschusses hat ergeben, daß im Entwurf des Einigungsvertrages die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne enthaltene Forderung, die Vorschrift des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch BRD auf dem Territorium der heutigen DDR in Kraft zu setzen, enthalten ist. Das führt aber logischerweise zu einer ganzen Reihe von Widersinnigkeiten. Um das nur mal an einem Beispiel deutlich zu machen: Ein 19jähriger junger Mann, der in der DDR mit einem 17jähri-gen zusammenlebt, hat keinerlei strafrechtliche Folgen zu befürchten. Unternehmen beide eine Urlaubsreise, sagen wir, nach München, dann kann es dort passieren, daß der 19jährige, eben nach Strafgesetzbuch der BRD, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Ich will das gar nicht weiter ausmalen für Berlin. Da reicht dann teilweise schon das Wechseln der Straßenseite aus. Davon abgesehen, entspricht der Paragraph 175 Strafgesetzbuch der BRD ohnehin mittelalterlichen Vorstellungen über Geschlechter, denn sexuelle Handlungen einer Frau über 18 Jahren an einer Frau unter 18 Jahren werden dort überhaupt nicht bestraft. Es ist also eine gesamtdeutsche vernünftige Regelung, die an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert ist, dringend geboten. Daher schlägt der Rechtsausschuß vor, die Regierung der DDR zu beauftragen, sich in Nach Verhandlungen zum Einigungsvertrag für die Forderung an den gesamtdeutschen Gesetzgeber einzusetzen, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die die Strafandrohung gemäß Paragraphen 175 Strafgesetzbuch aufhebt. Ich würde Sie bitten, dieser Empfehlung Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei SPD, PDS, Bündnis 90/Grüne) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner : Wünscht dazu jemand das Wort? (Zuruf: Es wird immer zu spät zur Abstimmung geklingelt!) Es geht jetzt mit den Abstimmungen ganz schnell hintereinander, so daß dazwischen keine großen Pausen mehr sind. Deshalb lohnt es sich nicht hinauszugehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses gemäß Drucksache Nr. 203 a seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Das muß gezählt werden. Wir beginnen jetzt mit der Abstimmung. Es geht, um es ganz klar zu sagen, um die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne, verzeichnet in Drucksache Nr. 203 a. Wer diesem Beschlußvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen den Beschlußvorschlag? Wer enthält sich der Stimme? Ich werde das Abstimmungsergebnis gleich mitteilen, rufe aber schon den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Rechtsanwaltsgesetz (2. Lesung) (Drucksache Nr. 194 a). Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Petra Albrecht. 1717;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1717 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1717) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1717 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1717)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Konfrontation mit Inhaftierten unmittelbar mit bekannten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindttttigkeit auseinandersetzen müssen. Das liegt vor allem in der Tatsaohe begründet, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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