Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1713

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1713 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1713); Alle Kinder werden in dieser Konvention gleichgestellt, unabhängig von Rasse, Geschlecht, sozialem Status, ob in Entwicklungsländern oder in entwickelten Ländern. Am 2. August 1990 hatten zwanzig Länder die Konvention ratifiziert. Damit ist sie in Kraft getreten. Zwei Jahre hat jedes Land nach der Ratifikation Zeit, um die nationale Gesetzgebung auf den Inhalt der Konvention abzustimmen. Was hindert uns also, uns, die ersten und letzten Abgeordneten der Volkskammer der Noch-DDR, diese großartige Rechtssicherheit des Kindes durch Ratifikation der UN-Konvention zu unterstützen? Wäre es nicht ein Zeichen vor aller Welt, daß wir auch große grenzüberschreitende humanitäre Horizonte im Blick haben? Und die Kinder dieser Welt möchte ich schon als einen großen Horizont bezeichnen. Freilich, es wird uns in dieser Zusammensetzung nur noch knappe drei Wochen geben. Doch warum sollten wir diese Ratifikation nicht in den Einigungsprozeß Deutschlands einbringen? Ich meine, es würde uns gut zu Gesicht stehen. Wir sollten damit das zukünftige gesamtdeutsche Parlament ruhig in die Pflicht nehmen. Ich bitte Sie, verehrte Abgeordnete, der Beschlußempfehlung zuzustimmen, damit die UN-Konvention über die Rechte des Kindes noch bis zum Weltgipfel für Kinder in New York am 29./ 30. September 1990 vom Präsidium dieses Hohen Hauses verabschiedet werden kann. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Ihnen liegt dieser Beschlußvorschlag in der Drucksache Nr. 239 vor. Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Wer stimmt diesem Beschlußvorschlag zu? Den bitte ich um das Handzeichen. -Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? -War das ein Zeichen der Enthaltung? Nein, es war eine nicht heruntergenommene Zustimmung. - Dann ist es einstimmig so beschlossen. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir fahren fort in der Tagesordnung und kommen zum Tagesordnungspunkt 11. Beschlußempfehlung des Ausschusses Presse und Medien Gesetz zur Überleitung des Rundfunks (Fernsehen, Hörfunk) in die künftige Gesetzgebungszuständigkeit der Länder - Rundfunküberleitungsgesetz -(2. Lesung) / (Drucksache Nr. 134 a) Der Abgeordnete Schwarz hat das Wort zur Begründung. Schwarz, Berichterstatter des Ausschusses Presse und Medien: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein Jammer, daß dieses wichtige Gesetz zu solcher Nachtstunde vorgetragen wird, einfach, weil es ungeheuer wichtig ist. Die Leute, die hier im Saal sitzen, leben im Prinzip von unserer Arbeit. Sie strahlen es in alle Welt aus. Die vielen Rundfunkreporter und Femsehleu-te, die Sie hier rundum immer begleiten, die warten auf dieses Gesetz. Man wird verfolgt, um endlich Klarheit in diesem Lande zu haben. Und jetzt, um diese Nachtstunde, sind Sie natürlich ermüdet und können diese wichtigen Gedanken vielleicht gar nicht mehr aufnehmen. Der Volkskammerausschuß legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor. Ende gut, alles gut, könnte man sagen, aber dem ist nicht so. In den Medien des Landes, vor allem im Hörfunk und im Fernsehen, herrschte und herrscht Ratlosigkeit. Die Zeitungen und Zeitschriften kümmerten sich ums Eigenüberleben, der westdeutsche Druck war und ist groß, Vertrieb und Druck entsprach in fast allen DDR-Zeitungen nicht den Anforderungen. Und doch war da eine Chance, etwas in der Übergangsphase zu regeln. Drei Gründe für das teilweise Scheitern der Medienpolitik dieser Regierung gibt es: Erstens: Der Befreiungsprozeß in den Anstalten von alten Lasten, von dem unerträglichen Ruf, nur sklaventreuer Parteigänger gewesen zu sein, hat nicht überzeugend stattgefunden. Gute Ansätze gab es durchaus, aber hinter vielen, nicht allen, steckte die alte Denkweise. An der Fragestellung, am Tonfall, bei der Sportreportage, an der Auswahl der Beiträge, an den fehlenden Ausgewogenheiten und vielen anderen Dingen konnte man es spüren. Hier fehlten die Anleitung, die Zielvorgaben, die eindeutigen Informationen. So rätselhafte und vieldeutige Aussagen, wie sie aus dem Medienministerium kamen, sind schon auch wieder bewundernswert, diese Kunst, mit vielen Worten so gar nichts Konkretes zu bringen. Der zweite Grund liegt wie in allen DDR-Betrieben in der personellen Überbesetzung der Anstalten. Die marktwirtschaftlichen Aspekte wurden nur zögernd zur Kenntnis genommen. Man entließ oft sogar die Falschen und schuf neue Nischen. Man versteckte und verbarg und wurde immer unrentabler und auch unglaubwürdiger. Der angemahnte Intendant in Adlershof passierte nicht den Kontrollrat, ein letzter und unkluger Kraftakt des Medienkontrollrates. Die entscheidende Hürde: Die klare marktwirtschaftliche Konzeption liegt eigentlich erst jetzt vor, jetzt, wo es zu spät ist, einen ostdeutschen Rundfunk auf Dauer zu etablieren. Der jetzige Intendant, der Betriebsrat, Elf 99, sie alle kämpfen um ein Maximum an Personal. Man kann diesen guten Leuten nur wünschen, daß sie mit dem Standort als Produktionsstätte leben und damit Lohn und Brot für viele sichern. Doch die Würfel sind gefallen. Die Länder erhalten die Medienhoheit. An ihnen liegt es, Entscheidungen zu fällen. Der undankbarste Posten ist durch den Einigungsvertrag geschaffen worden: ein Rundfunkbeauftragter, der bis zum Ende des nächsten Jahres die neuen Formen aufbaut und die alten beendet. Der dritte Grund ist die noch heute fehlende Einsicht, daß wir dualen Rundfunk brauchen: öffentlich-rechtlichen mit der Aufgabe der Grundversorgung, erhalten durch Gebühren, und privaten mit dem Ziel der Vielfalt, des Wettbewerbs, erhalten durch Werbung. Wer heute im letzten Winkel des Landes und im ausgefallensten Industriezweig nicht erkennt, daß er marktwirtschaftlich produzieren muß, der wird bei allem guten Willen scheitern. Das ist schmerzhaft und bringt Blessuren. Der Kulturauftrag der Öffentlich-Rechtlichen bleibt unbestritten, aber ebenso ist die Tatsache bekannt, daß öffentlich-rechtliche Anstalten kostenaufwendiger, zum Teil unbeweglicher und instanzenintensiver reagieren, ja reagieren müssen. Aus diesem Grunde wird in diesem Überleitungsgesetz eine, wenn auch kurze Aussage im § 18 gemacht: Dualer Wettbewerb, also auch Chancen für private Anbieter, wird nicht in nebulöse Fernen vertagt, sondern die Frequenzvergabe soll zügig angegangen werden. Die für den gesamten Rundfunk, Fernseh- und Hörfunk, zur Verfügung stehenden Frequenzen werden ermittelt. Ein Frequenzenplanungsausschuß soll in den nächsten 14 Tagen seine Arbeit beginnen. Er bereitet die Entschlußbildung der Landesrundfunkbeauftragten vor. Die Medienhoheit der Länder und ihre Entscheidungen werden also gesetzlich fixiert. Aber - und das ist ein positiver Aspekt dieses Gesetzes - die Entscheidungen können bald fallen. Die Post hat bei klarer Interpretation der Sachlage des Artikels 36 des Einigungsvertrages ihre Kooperation zugesagt, natürlich ängstlich ihren Besitzstand hütend. Aber ich hoffe, daß der Ausschuß mit den Vertretern der Landesregierungen, den Rundfunkbeauftragten und den anerkennenden Verbänden privater Rundfunkveranstalter und vorher der Landessprecher und der Regierungsbevollmächtigten so gut arbeiten, daß der Bürger auch einen Sinn in den höheren Gebühren sieht. Würde nicht Vielfalt, also Auswahl, angeboten werden, hätte niemand Verständnis für die gewaltige Höhe von 19 Mark, von 8 auf 19. Ich hoffe, daß dieser Faktor allen Betreibern klar sein muß. Wie notwendig, wie spät dieses Gesetz kommt, erkennen Sie an den Reaktionen im Zusammenhang mit DT 64. Ich hatte mir 1713;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1713 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1713) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1713 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1713)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie sein. Aus den dargestellten Erkenntnissen über psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Verhafteten lassen sich folgende Orientierungen und Anregungen für die weitere Vervollkommnung der verantwortungsvoll len Tätigkeit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration anwenden und einhalten. Allseitige Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik und das Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit . Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständigen operativen Diensteinheiten hinsichtlich der Abstimmung von Maßnahmen und des Informationsaustausches auf der Grundlage von durch meine zuständigen Stellvertreter bestätigten gemeinsamen Konzeptionen Vereinbarungen.

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