Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1706

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1706 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1706); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner : Danke schön. Das ist eine Anfrage, die noch einmal an den Ausschuß gerichtet werden muß und möglicherweise durch einen Abänderungsantrag zu berücksichtigen wäre. - Der Abgeordnete Opitz bitte. Dr. Opitz (F.D.P.): Ich bitte darum, daß erklärt wird, was genau mit einer „ersten Sicherheitsprüfung“ gemeint ist. Ich verstehe das einfach nicht. Heißt das, daß die Karte gezogen ist, daß sie ganz leer war? Ich möchte genau wissen, worum es sich dreht. Mir ist das Chinesisch in dieser Angelegenheit einfach unverständlich, und ich bin es satt. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich danke. Zu diesen beiden Fragen sollte der Ausschuß noch einmal Stellung nehmen. Hildebrand, Berichterstatter des Zeitweiligen Prüfungsausschusses: Wir haben im Prüfungsausschuß vereinbart, daß wir hierzu keine Fragen beantworten, sondern daß, wenn Sie Fragen haben, Sie eine Auszeit verlangen müssen und mit dem jeweiligen Mitglied des Prüfungsausschusses in Ihrer Fraktion alles weitere besprechen. Aber zur Information - die zweite Frage darf ich und möchte ich beantworten, es ist ja nur eine formelle Sache: Mit „erster Sicherheitsprüfung“ ist das gemeint, was hier vonstatten gegangen ist, und zwar die interfraktionelle Überprüfung der Abgeordneten. Das ist ja der Ausgangspunkt aller weiteren Arbeit des Prüfungsausschusses gewesen. So hat der Volkskammerbeschluß vom 12.4. ausgesehen. Das ist mit der ersten Überprüfung gemeint, die in jeder Fraktion selbst abgelaufen ist. Dr. Opitz (F.D.P.): Also es ist doch wirklich nicht zuviel verlangt, daß man jetzt einfach mal gesagt bekommt, was bei der ersten Prüfung passiert. Ich kenne das alles nur per Gerücht und was so erzählt worden ist. Es ist eine Karte gezogen worden, eine Suchkartei, und wenn die negativ war, ist negativ entschieden worden, oder was? Ich möchte es nur von der Sache entschieden haben, was sich hinter dem Begriff „erste Sicherheitsprüfung“ verbirgt. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich kann noch einmal fragen, ob sie dazu mehr sagen können. Aber im Zweifelsfalle sollten wir, glaube ich, dem Votum des Ausschusses folgen und lieber eine Pause machen. (Hildebrand, Berichterstatter des Zeitweiligen Prüfungsausschusses: Ich möchte den Abgeordneten bitten, sich mit dem Mitglied des Prüfungsausschusses seiner Fraktion in Verbindung zu setzen.) Dann mache ich einen Kompromiß. Der Kompromiß besteht darin, daß ich diesen Tagesordnungspunkt unterbreche. Dann können sich bei der Verhandlung des nächsten Tagesordnungspunktes alle, die sich noch informieren wollen, informieren. Ich rufe den Punkt danach wieder auf. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist jetzt besser als Pausenzeiten. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion der F.D.P., betreffend Auflösung bzw. Umwandlung der Militärakademie Dresden zu einer zivilen Berufsakademie (1. Lesung) (Drucksache Nr. 231). Zunächst hat ein Vertreter der Fraktion der F.D.P. das Wort. Bitte schön! Dr. Meißner (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Abfassung unseres Antrages sind wir davon ausgegangen, daß es noch kein Konzept gibt für eine zivile Nutzung der Militärakademie Dresden. Die Zeit hat uns hier überholt und deswegen ziehen wir unseren Antrag zurück. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Die Zurückziehung des Antrages ist jederzeit möglich. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. Ich wollte ursprünglich den Tagesordnungspunkt 7 a aufru-fen, habe es nicht getan, weil Sie der Redner sind, der außerdem diese Frage gestellt hat. Sind Sie trotzdem bereit, es jetzt zu verhandeln? - Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 7a: Antrag aller Fraktionen Gesetz über die Berufsvertretungen und die Berufsausübung des nichtärztlichen Hochschulpersonals im Ge sundheitswesen - Rahmenkammergesetz (1. Lesung) (Drucksache Nr. 238) Dr. Opitz hat das Wort zur Begründung. Dr. Opitz (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Artikel 9 des Einigungsvertrages macht es möglich, daß gültiges DDR-Recht, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, auch nach der Vereinigung beider Staaten weiter gültig ist. Dieses Gesetz, um das es sich hier handelt, das Kammergesetz, ist dafür ein klassisches Beispiel. Auch das ärztliche Kammergesetz ist ein Rahmengesetz, das auf Landesebene ausgeformt wird und dann ein Landesgesetz darstellt. Der gleiche Weg soll hier auch gegangen werden. Es ist unsere Aufgabe, im Gesundheitswesen funktionsfähige Selbstverwaltungskörperschaften aufzubauen, die statt dirigistischer Staatsaufsicht hier eigenverantwortlich zu entscheiden haben. Wir haben in der DDR hier leider keine sehr große Tradi-.. tion. Die Entwicklung, die schon mit den Steinschen Reformen begonnen hat und interessante Aspekte in der Weimarer Republik zeigte, ist dann durch das Dritte Reich und auch durch die sozialistische Zeit unterbrochen worden, so daß das hier für uns einen völligen Neuanfang bedeutet. Diese Errichtung von Kammergesetzen ist eine Aufgabe, die man weiter entwickeln muß. Und deswegen ist es nur logisch und konsequent, wenn man auch diese rechtliche Form für andere wichtige Teile von Hochschulberufen, die in der Medizin tätig werden, zur Geltung bringt. Es ist typisch für die medizinische Entwicklung, daß eine ganze Reihe von Hochschulabsolventen naturwissenschaftlicher und nichtnaturwissenschaftlicher Art, also Psychologen, Biochemiker, Biologen, Physiker, in einem umfangreichen Maß Aufgaben übernehmen mußten. Diese Berufszweige haben sich in der DDR im Gegensatz zur Bundesrepublik relativ weit entwickelt. Es sind umfangreiche Qualifikationsmaßnahmen durchgeführt worden, die ungefähr einer Facharztausbildung in der Medizin entsprechen. Wir müssen nun einen Weg finden, daß diese Qualifikationen weitergeführt werden können. Das ist eine Aufgabe, die nur ein solches Kammergesetz erfüllen kann. Die Kammern haben eine Selbstverwaltungsaufgabe und müssen die fachliche Fortbil- 1706;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1706 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1706) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1706 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1706)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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