Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1695

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1695 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1695); Ministerratsbeschluß, da Ihnen ja offensichtlich klar sein mußte, daß damit eine ausreichende Sicherheitsüberprüfung in den Ministerien nicht gewährleistet wird. (Unruhe bei CDU/DA) Dr. Diestel, Minister für Innere Angelegenheiten: Herr Abgeordneter Meisel, Sie haben überhaupt nicht zugehört bei meinen Darlegungen eben. Wenn Sie nach meiner Tätigkeit, nach meiner Zuständigkeit im April fragen, so muß ich Ihnen einfach sagen: In diesem Zeitraum war mir dieses Komitee nicht unterstellt. Das läßt sich einfach nachweisen. Nach der Beschlußfassung des Ministerrates im Mai ergeben sich ganz klare Kompetenzen für mehrere Ministerien, so auch für das Innenministerium. Und im Rahmen dieser Konsequenzen habe ich gehandelt. Es war sehr wenig, Herr Abgeordneter Meisel, weil ich den Grundsatz dargelegt hatte, man hat die Stasibewältigung, die Stasibearbeitung damals durchaus berechtigt von den VP-Organen ferngehalten und hat damit Abgeordnete beauftragt. Das läßt sich einfach, um ihre Frage zu beantworten, in Ziffer 12 dieses Ministerratsbeschlusses nachlesen, was ich durfte und was ich nicht hätte tun dürfen. (Beifall bei CDU/DA) -Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder : Danke schön, Herr Minister. - Der Ministerpräsident hatte ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Ministerpräsident. Ministerpräsident de Maiziere: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein wenig darstellen, wie in der Anfangszeit der Regierung mit dieser Problematik umgegangen wurde und wie im folgenden die Aufgabenverteilung war. Am 19.4.1990 sind die Minister und ich hier vor der Volkskammer vereidigt worden. Am gleichen Tage hat die erste Sitzung des Ministerrates stattgefunden. Dort nicht, sondern in der nächsten Sitzung, das müßte dann am darauffolgenden Mittwoch gewesen sein, wurde der Auftrag ausgelöst, ein Material zu erarbeiten, wie mit der Problematik der Aufarbeitung der Akten und der damit zusammenhängenden Probleme umgegangen werden könnte. Ich betone: in der Sitzung der Folgewoche. Es hat dann einen Entwurf gegeben, der im Ministerrat dreimal wieder vorgelegt worden ist, weil es unter unterschiedlich- 'sten Aspekten Hinweise gab, daß diese Vorlage nicht den Ansprüchen genügen würde. Vielleicht muß man dazusagen, daß man wahrscheinlich auch einen Mechanismus kennen muß, um das notwendige Werkzeug dafür zu finden und zu haben. Ich glaube nicht, daß man mit einem Vorschlaghammer eine Uhr reparieren kann und umgekehrt nicht mit der Uhr einen Vorschlaghammer oder etwas in der Größenordnung. Wir waren damals der Meinung, daß dieser Beschluß, so wie wir ihn am 16.5. gefaßt haben, der Aufgabe gerecht würde, und ich betone dies, auch meine Kollegen, die damals von der SPD-Fraktion im Kabinett waren, haben diesen Beschluß so mitgetragen. Sie werden sich erinnern, daß wir lang und ausführlich darüber beraten haben, in welcher Weise wir damit umgehen wollen, und wir darüber hinaus damals darauf Wert gelegt haben: Wir möchten, daß dieser Beschluß im Ministerrat einstimmig getragen wird von allen, die daran beteiligt waren. Richtig ist dargestellt worden, daß es bestimmte Vorbehalte gab, daß Mitarbeiter des Ministeriums des Innern, insbesondere Polizisten, die Geeigneten seien, mit den personenbezogenen Daten umzugehen und da die notwendige Klärung herbeizuführen, so daß damals die Auffassung vertreten wurde, daß hier im wesentlichen Ausschußarbeit der Volkskammer zu leisten wäre, und zwar durch die beiden in soweit zuständigen Ausschüsse. Die Ausschüsse haben sich - und dies muß ich hier erklären -in der gesamten Zeit der Tätigkeit nicht ein einziges Mal an mich gewandt mit dem Hinweis, daß sie keine ausreichende Unterstützung empfangen würden und daß es hier zu Maßnahmen käme, die ihre Arbeit nicht in der richtigen Weise ermöglichten. Es hat einen einzigen Hinweis gegeben, der allerdings tatsächlich so war, daß ich davon ausgehen mußte, daß unberechtigt Akten aus Objekten entfernt werden. Die Situation ist so, daß dann - wie Kollege Diestel dargestellt hat - im Juni die Unterlagen an den Ausschuß gegangen sind. Und ich entsinne mich auch an Darstellungen des Herrn Gauck vor der Volkskammer, daß dort persönlich Gespräche mit den soweit Erfaßten geführt werden sollten. Es ist für mich erstaunlich, daß nun erst Ende der vergangenen Woche in der Weise verfahren wird durch den Ausschuß, wie jetzt verfahren wird. Auf Anfrage habe ich beispielsweise auch heute noch nicht entsprechendes Material hinsichtlich des Hauses des Ministerrates bekommen können. Des weiteren ist zu beachten, daß aus dem Ministerium des Innern auf Beschluß des Kabinetts der Entwurf des Gesetzes über die Behandlung personenbezogener Daten erarbeitet wurde, der dann der Volkskammer zugeleitet wurde. Insoweit dieses Gesetz - es ist geltendes Recht - andere Regelungen als der Ministerratsbeschluß vom 16.5. setzt, gilt selbstverständlich die gesetzliche Grundlage. Ich gehe davon aus, daß es im April, als wir die Arbeit übernahmen, Leute waren, die alle bisher noch nicht Minister gewesen waren. Ich gehe davon aus, daß sich die Mitglieder meines Kabinetts mit großem Einsatz den ihnen übertragenen Aufgaben gestellt haben. Und ich gehe desweiteren davon aus, daß der Innenminister Dr. Diestel wahrscheinlich einen der empfindlichsten und sensibelsten Bereiche übernommen und immerhin dafür gesorgt hat, daß die Volkspolizei, die bei unserer Bevölkerung durch die Ereignisse vom 7./8. Oktober 1989 in besondererWeise in Kritik geraten war, tatsächlich wieder ein funktionierendes Sicherheitsorgan ist. (Beifall bei CDU/DA und DSU) Ich habe das ungute Gefühl oder die Meinung, daß hier bestimmte Vorgänge nicht nach dem rationell zugänglichen Material und ähnlichem beurteilt werden, sondern daß sehr stark gefühlsbetont an diese Aufgabe herangegangen wird. (Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Kein Wunder!) Ich betone bloß, daß sowohl die eine als auch die andere Art, es zu betreiben, allein zu betreiben, wahrscheinlich nicht die richtige wäre. (Zuruf, SPD: Es ist nur eine mögliche Interpretation. Es wären andere auch denkbar.) Ich möchte die Volkskammer dennoch weiterhin darauf hin-weisen, daß in der Verfassung Artikel 50 Satz 2 festgelegt ist, daß die Volkskammer - sofern sie der Meinung ist - berechtigt ist, einen Minister abzuberufen. Hier wird der Ministerpräsident gebeten, dieses zu tun. Wenn mir vom Hohen Hause keine Hinweise gegeben worden sind, daß dort Dinge nicht in der gehörigen Weise bearbeitet wurden, kann ich nicht recht einsehen, warum Maßnahmen von mir gefordert werden. Dann mögen sich diejenigen, die einen solchen Antrag stellen, bitte auch zu einem eigenen Antrag durchringen. Ich würde es sehr bedauern, wenn dieses sehr schwierige Thema - und wir wissen alle, wie schwierig es ist - in den letzten Wochen, und ich betone „letzten Wochen“ vor den Landtagswahlen vom 14.10. zum Wahlkampfthema mißbraucht werden würde. (Beifall, vor allem bei CDU/DA) Ich würde sehr enttäuscht sein, wenn ich feststellen müßte, daß es Sachzusammenhänge diesbezüglich gibt. Allerdings muß ich die Feststellung treffen, daß eine Kampagne gegen Herrn Dr. Diestel zweimal geführt worden ist - einmal, als er es wagte, 1695;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1695 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1695) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1695 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1695)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und SichaMeifeizutragen; ZliSü die operative Sicherung des Reise-, Besucher- umgrärisilverkehrs zu unterstützen. Die Einbeziehung von der ernstem helfen der Aufklärung in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X