Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1619

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1619 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1619); 223 hat eine Fußnote. In dieser Fußnote steht, daß die Gesetzesänderung, die mit der Drucksache 223 beantragt wurde, Nachverhandlungen zum Einigungsvertrag erforderlich macht. Von dieser Fußnote ausgehend, haben wir die vorliegende Beschlußempfehlung gegeben. Sie deckt sich im wesentlichen mit den Empfehlungen, die uns der Rechtsausschuß mit auf den Weg gegeben hat. Zunächst einmal geht es im Punkt 1 darum, daß die Regierung beauftragt wird, in Nachverhandlungen zum Einigungsvertrag § 21 Absätze 2 und 3 des Ländereinführungsgesetzes weiter gelten zu lassen und den § 22 im ersten Satz zu beschränken. Es geht uns hier darum, daß damit die Intention der Drucksache Nr. 223 Satz 1 mit der Weitergeltung des § 21 Absätze 2 und 3 geregelt werden kann und daß zum zweiten Teil, zu der Personalfrage, die Streichung des Satzes bzw. Nichtanwendung des Satzes die bessere Lösung gegenüber der Formulierung der Drucksache Nr. 223 darstellt. Ich möchte hier noch einmal auf den ursprünglichen Text im Ländereinführungsgesetz zurückkommen, wo es heißt, daß das Personal anteilig von den Ländern übernommen wird. Darauf bezog sich ja zunächst einmal dieser Antrag, daß den Ländern hier keinerlei Entscheidungsmöglichkeit mehr gegeben ist, zu entscheiden, ob sie Personal annehmen oder ablehnen und damit in die Kompetenz der Länder eingegriffen wird, die ja zunächst einmal ihre Verwaltungen nach der Wahl selbst mit Personal besetzen wollen. Im 2. Punkt schlagen wir vor, die Gesetzesänderung, die hier noch folgen muß, das nächste Mal auf die Tagesordnung zu setzen. Der Ausschuß sah sich genötigt, das im 2. Punkt vorzuschlagen, weil die abschließende Beratung zur Gesetzesänderung auch davon ab- .ngt, wie erfolgreich oder nicht erfolgreich die Nachverhandlun-"gen verlaufen. Ich bitte Sie also um Zustimmung zu dieser Vorlage. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wortmeldungen liegen uns dazu nicht vor. Wir können also abstimmen über die Drucksache Nr. 223 a, den Vorschlag des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform in seinen beiden Punkten. Wir stimmen über die Punkt einzeln ab. Zunächst Punkt 1: Die Regierung wird beauftragt, in Nach Verhandlungen zum Einigungsvertrag zu erwirken, daß in die Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet a, Abschnitt 2 die Absätze 2 und 3 des §21 des Ländereinführungsgesetzes als weitergeltendes Recht aufgenommen werden und sich beim § 22 die Fortgeltung auf den ersten Satz beschränkt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen - Danke schön. Wer ist dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Einige Enthaltungen. So ist das mit Mehrheit beschlossen. Zweitens: Das Änderungsgesetz in bezug auf § 22 des Ländereinführungsgesetzes ist der Volkskammer auf der nächsten Tagung vorzulegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Hand-eichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der timme? - Dann ist das bei einigen Enthaltungen so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 21 erledigt. Entsprechend meiner vorherigen Ankündigung frage ich Sie jetzt, ob Sie bereit sind, als Tagesordnungspunkt 22 die 3. Lesung des - abgekürzt - Rehabilitierungsgesetzes aufzunehmen. Wer bereit ist, das noch auf die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimme. - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer Enthaltung ist das zweifelsfrei mit Zweidrittelmehrheit auf die Tagesordnung aufgenommen. Wir können also in die Beratung des Tagesordnungspunktes 22 einsteigen: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Rehabilitierungsgesetz - 3. Lesung (Drucksache Nr. 157 a) Ich bitte den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Hacker, als Berichterstatter um die Einführung in die Vorlage. Hacker, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine ganz kurze Einführung in die Vorlage. Aber ich denke, es war doch wichtig, daß wir uns am heutigen Abend mit dieser so maßgeblichen und so bedeutsamen Problematik noch einmal beschäftigt haben, damit wir rechtzeitig vor den letzten Verhandlungen zur deutschen Einheit dieses so wichtige Gesetz zur Verabschiedung bringen. Es ging im wesentlichen darum, daß Einwände dagegen erhoben worden sind, daß möglicherweise der finanzielle Rahmen, der mit dem Gesetz in Kraft gesetzt wird, durch den Staatshaushalt nicht abgedeckt werden kann und insbesondere auch durch Formulierungsschwächen hier eine Ausuferung der Anspruchserhebung möglich sein könnte. Die drei nachbehandelnden Ausschüsse - nämlich der Haushaltsausschuß, der Ausschuß Deutsche Einheit und der Rechtsausschuß - haben sich mit dieser Problematik beschäftigt und Ihnen im Ergebnis dessen eine Anlage zur Drucksache 157 b vorgelegt, in der der Paragraph 2 des Gesetzes eine Präzisierung erfahren hat. Und zwar ist nun die Zielstellung erreicht worden, daß Folgeschäden, die nicht quantifizierbar sind, und Ansprüche aus der Rückgabe von ursprünglich entzogenen Vermögenswerten - damit sind insbesondere die Produktionsstätten gemeint, die im Jahre 1972 entzogen worden sind - nicht mehr möglich sind. Das heißt, es sind in dem Rahmen Folgeschäden nicht erstattungsfähig, und in dem Falle, wo Rückgaben von Vermögenswerten, von Produktionsstätten, die im Jahre 1972 enteignet worden sind, bereits durchgesetzt und geregelt worden sind, und insofern ist hier eine konkretere Bestimmung der Anspruchsgrundlage gegeben. Das war zu der Anfrage hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes. Es liegt dann noch ein Antrag der Fraktion der DSU vor. Ich möchte dazu ebenfalls gleich sprechen. Mit dem Antrag der DSU wird der Eindruck erweckt, als ginge es darum, nunmehr Rechte der DDR-Bürger zu fixieren, die bislang nicht verfassungsrechtlich abgedeckt waren. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das ist das Kuriosum, und das zeichnet die Situation in den letzten Jahren, speziell nach 1968, in der DDR aus. Bis 1968 und auch danach, speziell danach, waren bis auf die Ausreise alle die Grundrechte, für deren Verletzung jetzt Rehabilitierung vorgenommen werden soll, verfassungsrechtlich verankert. Es geht also nicht darum, daß wir jetzt solche Tatbestände erst fixieren und zum Anspruch erheben, es waren einklagbare Verfassungsrechte, die aber in der Praxis in der DDR nicht durchsetzbar waren. Insofern sind die Formulierungsänderungen, die Ihnen im Antrag vorliegen, nicht erforderlich. Im Gegenteil, und das ist in der Beratung der drei Ausschüsse noch einmal deutlich geworden, wenn wir dieser Formulierung, wie sie im Antrag der DSU enthalten ist, folgen würden, würden wir die Rechtspositionen der zu rehabilitierenden Personen verschlechtern. Und zwar deshalb, weil wir ursprünglich geregelte Rechte dann in Frage stellen würden. Insofern besteht eine objektive Notwendigkeit nicht, diese Präzisierungen vorzunehmen. Und in dem Falle, wo die bisherige DDR-Verfassung keinen entsprechenden Rechtsschutz bot, speziell betrifft dies im konkreten Fall die Ausreise, haben wir ja im Rehabilitierungsgesetz einen Sonderfall geregelt, so daß dieser Regelungsbereich voll durch das Rehabilitierungsgesetz abgedeckt ist. Ich bitte Sie, unter Beachtung dieser Hinweise dem Rehabilitierungsgesetz, das Ihnen vorliegt in der Drucksache 157 a mit der entsprechenden Anlage 157 b, Ihre Zustimmung zu geben. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Es handelt sich also darum, daß Ihnen in der Drucksache Nr. 157 a im § 2 eine Neuformulierung vorliegt, die Sie also bei diesem Punkt berücksichtigen. Ansonsten ist die Textfassung die alte. Wortmeldung. Bitte schön. (Barthel, CDU/DA: Ich bitte darum, daß ich noch einen kurzen Beitrag der CDU/DA-Fraktion dazu bringen darf.) 1619;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1619 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1619) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1619 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1619)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit ist das Suchen, Sichern, Auswerten und Überprüfen von die entscheidonde Grundlage für die Feststellung der Vahrheit über alle politisch-operativ bedeutsamen Erscheinungen und Zusammenhänge. werden durch den Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen oder das Strafverfahren gefährden . Die Kategorie Beweismittel wird in dieser Arbeit weiter gefaßt als in, der Strafprozeßordnung.

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